Laut Teilungserklärung gehört zur ETW ein Tiefgaragenstellplatz. Ist es erlaubt, dass der Verkäufer den Stellplatz separat verkaufen will?

Stellplatz ist Bestandteil der Wohnung, Teilungserklärung gilt 50%
Verkäufer kann stückeln wie er mag 17%
Andere Meinung 17%
Käufer hat Anspruch auf kostenlosen Ersatzstellplatz 17%
Die Teilungserklärung gilt nur für den Erstkäufer 0%

6 Stimmen

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Andere Meinung

diese Frag kann nicht 100% aufgrund deiner Vorgabe beantwortet werden. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  1. Der Tiefgaragenplatz ist als Sondernutzungsrecht der Wohnung zugeordnet. In diesem Fall kann der TG-Stellplatz nicht separat verkauft werden.
  2. Der Tiefgaragenplatz ist als eigenständiges Sondereigentum (genannt Teileigentum) ausgewiesen. In diesem Fall gibt es auch ein eigenständiges Grundbuch. Dieser TG-Stellplatz kann der Eigentümer unabhängig von der Wohnung (Wohnungseigentum) separat verkauften. Und zwar, an wen er will.

In der Praxis kommt es aber (leider) oft vor, dass im Fall 1. der Verkäufer für den TG-Platz einen separaten Kaufpreise aufruft. Damit möchte er lediglich den Kaufpreis für die Wohnung besser darstellen. Im Grunde stellt diese Art der Forderung nichts weiteres als eine Kaufpreiserhöhung dar, da er eigentlich den TG-Platz gar nicht separat verkaufen kann. Mit dem Verkäufer über diese Form der Darstellung zu streiten ist müßig. Wenn er nur so verkaufen will, müssen du eben den erhöhten "Brutto"KP akzeptieren.

Übrigens, Makler haben die Verpflichtung, in dem Fall 1. immer den Gesamtbetrag zu nennen.

Im Fall 2. darf er den TG-Stellplatz separat verkaufen.

Die Fälle können (selten) in einer Eigentümergemeinschaft unterschiedlich sein.

alles steht in der Teilungserklärung und im Grundbuch

OstseeSkipper 
Beitragsersteller
 14.05.2021, 15:26

Danke für dein Feedback.

Lies mal hier: https://www.promeda.de/blog/pkw-stellplatz-sondernutzungsrecht-sondereigentum/

Ob der Verkäufer den Stellplatz separat verkaufen kann, hängt davon ab, ob es ein Sondernutzungsrecht gibt oder ein Sondereigentum

OstseeSkipper 
Beitragsersteller
 14.05.2021, 14:57

Das hat mir sehr geholfen. Vielen Dank 🙏

Gültig ist, was in der Teilungserklärung steht. Denkbar ist auch, dass ein Eigentümer diesen Stellplatz wiederum nur an einen anderen Eigentümer verkaufen darf. Die ET-Gemeinschaft will schließlich nicht, dass Dritte Zugang zur Tiefgarage erhalten.

Auch eine Vermietung innerhalb der Gemeinschaft wäre möglich, wenn einer der Eigentümer keine Verwendung für den Stellplatz hat.

Aber wenn das ausgeschlossen ist, bleibt das auch so. Könnte nur mit Mehrheitsbeschluss geändert werden.

Das Grundbuch einzusehen, würde schon etwas bringen, da meines Wissens für jede Wohnung ein eigenes Blatt geführt wird.

Die Teilungserklärung ist bindend und kann nur durch die WEG geändert werden- was wieder eine notarielle Urkunde erforderlich macht.

Ohne diese Teilungserklärung zu kennen- meines Erachtens schwierig zu beantworten.

Sofern es so aussieht, dass im Grundbuch zB. steht, dass der MEA an dem Grundstück 123 verbunden ist mit dem Sondereigentum Wohnung EG links, Keller 1 und Stellplatz 1= ist es auch nur im Paket verhandelbar.

Üblicherweise werden für Stellplätze und Garagen jedoch eigene Grundbuchblätter geführt - und sind somit auch separat veräußerbar. Es gibt Menschen, die kein Auto besitzen und daher dieses Geld nicht ausgeben wollen.

OstseeSkipper 
Beitragsersteller
 14.05.2021, 15:23

Danke. Es existiert ein separater Eintrag im Grundbuch bei den Stellplätzen. Da der Verkäufer mehrere Wohnungen hat, kann man leider nicht alle einsehen.

Verkäufer kann stückeln wie er mag

eigentlich hätte er den nicht einzeln verkaufen können, wenn er zur wohnung gehörte

wenn in der teilungserklärung ein stellplatz ausgewiesen ist, gehört der auch zur wohnung, dann muss da auch einer sein

aber geldmäßig gewinnt dein freund nix, weil der kaufpreis dann einfach um 22k steigt

sonst verkauft er die wohnung nicht

aber die teilungserklärung muss auch nicht für alle gleich sein

vielleicht gehört zu den anderen wohnungen ein stellplatz, zu dieser hier nicht

es gibt auch nur eine teilungserklärung, die, die ihr gesehen habt, muss alle wohnungen behandeln

es gibt nicht zu jeder wohnung eine teilungserklärung

Huflattich  14.05.2021, 11:41

Für die Eigentümergemeinschaft wird jedoch eine erstellt, die beim Kauf mit übernommen wird und für das Objekt verbindlich ist..

BrunoBarnarne  14.05.2021, 11:41
@Huflattich

ja, da müssen alle wohnungen drin stehen

wohnungen von 1-12 zb und 1-6 haben die stellplätze 1-6

OstseeSkipper 
Beitragsersteller
 14.05.2021, 14:48

Dann würde ich ihm also raten, erst die Wohnung zu kaufen und dann wegen dem Stellplatz noch einmal nach zu verhandeln?