Mutter hat Sohn ins Grundbuch eintragen lassen (Für Grundstück u. Haus) Tochter geht leer aus!?
Mutter hat ihren Sohn vor ca. 13 Jahren als Eigentümer für Haus u. Grundstück ins Grundbuch eintragen lassen. Die Mutter hat Wohnrecht auf Lebenszeit, der Ehemann nicht. Sollte Mutter vor Ehemann versterben , muß Ehemann raus aus dem Haus , da Sohn im Grundbuch steht. Der Ehemann der Mutter wurde im Grundbuch gelöscht , somit kann er auch keine Ansprüche geltend machen , denn er war einverstanden damit. Die Mutter will nicht , falls Sie Pflegefall wird, das das Haus unter den Hammer kommt. ( Somit auch die Eintragung im Grundbuch) Die leibliche Tochter soll nichts erben , muß aber , wenn die Mutter Pflegefall wird , für Sie Unterhalt bezahlen!!!??? Nun haben wir gehört , auch wenn Sohn als Eigentümer im Grundbuch steht , fällt das Haus in die Erbmasse, da die Mutter Wohnrecht auf Lebenszeit hat , und somit die 10 Jahresfrist gar nicht erst greift.
4 Antworten
"Sollte Mutter vor Ehemann versterben, muß Ehemann raus aus dem Haus, da Sohn im Grundbuch steht."
Der Sohn würde ihn rauswerfen?
Da hast du etwas Falsches gelesen: Jedermann ist in der Verfügung seines Vermögens völlig frei und 10 Jahre nach Schenkung ist diese unwiderruflich vollzogen.
Es ergeben sich weder Rückforderungsansprüche wg. Verarmung der Schenkerin, meint völlig zutreffend, man wäre als Tochter dennoch zu Elternunterhalt verpflichtbar, wenn man dem Einkommen nach leistungsfähig wäre, der Ehemann und Sohn nur dann, wenn auch er genug verdient, nicht als Immobilienbesitzer vermögend wurde und eine Pflichtteilsergänzung scheidet aus, § 2325 III 2 BGB.
G imager761
Das Haus fällt nicht in die Erbmasse. Die 10Jahres-Frist greift.
Das Wohnrecht könnte allerdings Probleme machen, wenn sie ins Heim kommt. Es endet nicht mit dem Umzug ins Heim. Ich kenne Fälle in denen dafür eine fiktive Miete ermittelt und angesetzt wurde, die für die Heimpflege aufgewendet werden mußte. Wenn Mutter dort nicht wohnt kann man es ja vermieten.
Die Tochter ist ausgebootet. Sie ist beim Pflegegeld aber noch drin, obwohl sie enterbt wurde.
Bei den Pflegeaufwendungen gibt es Regeln. Wer z. B. schon Kinder unterstützt wird anders behandel, wie einer ohne Verpflichtungen.
Leer ausgehen gibt es nicht, dafür ist der PFLICHTteil da.
Ein Pflichteil kann nur von Vermögen erhoben werden das da ist. Nach 10 Jahren sind Schenkungen und Verkäufe voll gültig. Der Bruder hat die Schwester geschickt rausgekickt, zumal beide Eltern noch nicht vor haben schon jetzt zu sterben oder gaga sind.
Wenn die Eltern allerdings noch Sparverträge, Sparbücher etc. haben, dann fällt dies wieder in die Ermasse: für beide Kinder. Das Haus ist gültig verkauft und weg.
Vorausgesetzt natürlich, dass das Haus Teil der Erbmasse ist, damit kenne ich mich aber nicht aus.
Dann muss der neue Eigentümer den Pflichtanteilempfänger entweder auszahlen, oder, wenn der Eigentümer nicht genug Geld hat, das Haus verkaufen und dann das Geld zahlen.
Außer Haus & Grundstück gibt es nichts .
Ja , da Stimme ich dir zu , aber leider geht das nicht