Mutter hat Sohn ins Grundbuch eintragen lassen (Für Grundstück u. Haus) Tochter geht leer aus!?

4 Antworten

"Sollte Mutter vor Ehemann versterben, muß Ehemann raus aus dem Haus, da Sohn im Grundbuch steht."

Der Sohn würde ihn rauswerfen?

willibilli 
Beitragsersteller
 26.12.2016, 19:48

Ja , da Stimme ich dir zu , aber leider geht das nicht

Frankonian  26.12.2016, 19:51
@willibilli

"leider geht das nicht"?

Ist der Ehemann ein unerträglicher Kerl?

Da hast du etwas Falsches gelesen: Jedermann ist in der Verfügung seines Vermögens völlig frei und 10 Jahre nach Schenkung ist diese unwiderruflich vollzogen.

Es ergeben sich weder Rückforderungsansprüche wg. Verarmung der Schenkerin, meint völlig zutreffend, man wäre als Tochter dennoch zu Elternunterhalt verpflichtbar, wenn man dem Einkommen nach leistungsfähig wäre, der Ehemann und Sohn nur dann, wenn auch er genug verdient, nicht als Immobilienbesitzer vermögend wurde und eine Pflichtteilsergänzung scheidet aus, § 2325 III 2  BGB.

G imager761

Das Haus fällt nicht in die Erbmasse. Die 10Jahres-Frist greift.

Das Wohnrecht könnte allerdings Probleme machen, wenn sie ins Heim kommt. Es endet nicht mit dem Umzug ins Heim. Ich kenne Fälle in denen dafür eine fiktive Miete ermittelt und angesetzt wurde, die für die Heimpflege aufgewendet werden mußte. Wenn Mutter dort nicht wohnt kann man es ja vermieten.

Die Tochter ist ausgebootet. Sie ist beim Pflegegeld aber noch drin, obwohl sie enterbt wurde.

Bei den Pflegeaufwendungen gibt es Regeln. Wer z. B. schon Kinder unterstützt wird anders behandel, wie einer ohne Verpflichtungen.


Leer ausgehen gibt es nicht, dafür ist der PFLICHTteil da.

Realisti  26.12.2016, 18:18

Ein Pflichteil kann nur von Vermögen erhoben werden das da ist. Nach 10 Jahren sind Schenkungen und Verkäufe voll gültig. Der Bruder hat die Schwester geschickt rausgekickt, zumal beide Eltern noch nicht vor haben schon jetzt zu sterben oder gaga sind.

Wenn die Eltern allerdings noch Sparverträge, Sparbücher etc. haben, dann fällt dies wieder in die Ermasse: für beide Kinder. Das Haus ist gültig verkauft und weg.


XL3yed  26.12.2016, 18:11

Vorausgesetzt natürlich, dass das Haus Teil der Erbmasse ist, damit kenne ich mich aber nicht aus.

XL3yed  26.12.2016, 18:10

Dann muss der neue Eigentümer den Pflichtanteilempfänger entweder auszahlen, oder, wenn der Eigentümer nicht genug Geld hat, das Haus verkaufen und dann das Geld zahlen.

willibilli 
Beitragsersteller
 26.12.2016, 18:09

Außer Haus & Grundstück gibt es nichts .