Wann endet die Pflicht der Hausgeld-Zahlung?
Eine Eigentumswohnung wird am Tag X an den neuen Eigentümer übergeben und dies an die zuständige Hausverwaltung mitgeteilt. Diese merkt sich aber nicht diesen Tag als letzten Tag für die Endabrechnung vor sondern den des Verkaufstages laut Grundbuch, der zwei Wochen später ist. Alle Kosten wie Hausgeld etc. laufen dementsprechend weiter. Welches ist das richtige Datum für die Erstellung einer Jahresabrechnung? Gibt es dazu rechtliche Grundlagen wie Paragraphen?
Und ist es zulässig, Hausgeld für einen halben Monat zu verlangen wenn man sich darauf verständigt, dass der relevante Tag z.B. der sechste im laufenden Monat war?
4 Antworten
Deine Pflicht endet mit Übertragung des Eigentums im Grundbuchblatt durch das Grundbuchamt. Im Kaufvertrag steht in der Regel die Klausel "Kosten, Lasten, Nutzen gehen am Tag X oder mit Zahlung des ... an den Käufer" über. Ab diesem Tag kannst Du das Hausgeld vom Käufer einfordern, sollte die Hausverwaltung über diesen Tag hinaus das Hausgeld von der abbuchen. Streng genommen, darf (bzw. muß) die Hausverwaltung das Hausgeld von Dir bis zum Tag des Grundbucheintrags von Dir einfordern.
Das Hausgeld wird ja auch in der Regel monatlich im Voraus bezahlt. Sollte der Verwalter so nett gewesen sein und Dir nachträglich (kostenlos?) eine stichtagsbezogene Abrechnung zusätzlich übermittelt haben (was er nicht muß), so darfst Du etwas rumrechnen - wenn Du auf die paar Euros angewiesen bist.
Sollte er hierfür eine Extravergütung verlangt haben, so hast Du m.E. auch Anspruch darauf, dass er die Zwischenabrechnung auch entsprechend korrigiert.
Wie schon erwähnt, im Außenverhältnis hat sich der Verwalter immer an den zu wenden, der im Grundbuch steht. Was Du im Innenverhältnis mit dem Käufer vereinbart hast - geht dem Verwalter und der ETG nichts an. In der Regel ist dieser Inhalt dem Verwalter ja auch nicht bekannt.
übergeben ist das EINE, wann findet der Eigentumsübergang statt, das findest meist im Kaufvertrag; dort sollte auch vermerkt sein, bis wann das Hausgeld fällig ist.
Dort steht: "Mit Besitzübergabe gehen Lasten, Nutzungen, Gefahren auf den Käufer über". Sonst nix. Also ist doch der Übergabetag entscheidend.
sieht so aus, aber: was wurde vertraglich über das Hausgeld vereinbart? nix; dann ist es deine Sache dich mit dem Käufer zu einigen.
Hausgeld wird im Voraus bezahlt ... monatlich
da bestehen bestimmt Verträge mit der Hausverwaltung - dort sollte auch der Abrechnungsmodus bei Verkauf stehen.
Der ET ist raus, wenn es im Grundbuch andere gibt, keine Sekunde früher.
Und Abrechnung, die bekommt der, der am Tag der Beschlussfassung im Grundbuch steht.
Eine Endabrechnung, was soll das sein, schuldet eine WEG nicht.
Ab Eigentumsumschreibung. Im Kaufvertrag wird in der Regel ab Übergabe vereinbart, das wirkt aber nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer. Die müssen das also untereinander ausgleichen.
Wann ist die Umschreibung? Ist das die Auflassung im Grundbuch? Oder der Eintrag im Grundbuch, der erst drei Monate nach Übergabe war?
Die Umschreibung im Grundbuch zählt für die Mitgliedschaft in der WEG, sie dauert bei uns derzeit so rd. 12 Monate.
Die Eintragung, die sagt, dass der Käufer jetzt Eigentümer ist. Das muss die nach der Übergabe gewesen sein. Sieht man ja am Eintragungswortlaut.
Dort steht: "Mit Besitzübergabe gehen Lasten, Nutzungen, Gefahren auf den Käufer über". Sonst nix. Also ist doch der Übergabetag entscheidend.
Außerdem war die Auflassung im Grundbuch schon fünf Tage vor der Übergabe.