1/2 Eigentumswohnung wird versteigert - was passiert dann?
Ich bin Mit-Mieter einer ETW. Die Eigentümer sind ein getrennten Ehepaar (stehen beide im Grundbuch). Der Mann hat wohl ziemliche Schulden, so das nun der halbe Anteil (also sein Anteil) zwangsversteigert wird. Was passiert, wenn jemand diesen Teil ersteigert? Wir haben hier eine 2-er WG. Könnte der neue Besitzer auf Eigenbedarf gehen? Muß dann einer ausziehen? Wer ist dann zb. für die geleistete Kaution zuständig? Muß man dann evtl. mit dem neuen Eigentümer zusammen wohnen oder wäre es besser wenn dann beide Mieter ausziehen.
sorry... viele Fragen - aber wir wissen nicht weiter :-(
5 Antworten
In solchen Verfahren ersteigert in der Regel der Miteigentümer. Alles andere macht wenig Sinn. Sollte dennoch dieser Fall eintreten hat Eure Vermieterin einen neuen Miteigentümer und kann nur mit ihm gemeinsam Entscheidungen treffen.
Einen 1/2-Anteil an einer Eigentumswohnung ersteigert niemand (vom anderen Miteigentümer mal ausgenommen), obgleich es rechtlich möglich ist, einen solchen Anteil separat zu versteigern. Würde den Anteil tatsächlich jemand ersteigern, würde er anstelle des ehemaligen Eigentümers in den Mietvertrag mit dem anderen Miteigentümer eintreten. Eine Eigenbedarfskündigung ist, da hier als Vermieter zwei Personen auftreten würden, problematisch. Allerdings bin ich kein Experte für Mietrecht. Anders läge der Fall, wenn es sich hierbei um eine Teilungsversteigerung auf Antrag eines Gläubigers handeln würde, was wohl wahrscheinlicher ist. Dann würde der Ersteher das gesamte Eigentum an der Wohnung ersteigern. Von hier aus ist das aber nicht ersichtlich.
Theoretisch könnte der neue Besitzer euch beide "rauswerfen", wenn er auf Eigenbedarf plädiert. Er muss ja daraus keine WG machen. Und ich muss dir ehrlich sagen: es steht dann immer noch im Raum, ob die Frau die Wohnung überhaupt will, oder?! Vielleicht verkauft sie dann an den neuen Besitzer. Denn wenn sie sich dann mit einem Fremden eine Wohnung teilen muss, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie noch happy ist mit der ETW.
Also in Deutschland bricht Kauf die Miete nicht. Wenn ihr einen Mietvertrag habt, wird der neue Eigentümer Vermieter. Er könnte natürlich fristgerecht kündigen.
dann gibt es 2 besitzer.
also eine eigentümergemeinschaft, die für alles zuständig ist. die kaution bzw. wird von dem alten dem neuen bzw. anderen halben alten besitzer übergeben.
der neue eigentümer kann keinen eigenbedarf anmelden, ihm gehört ja nur die hälfte