Wer zahlt das Pflastern der Straße?

2 Antworten

Zunächst schreibst du außerhalb des Grundstückes, = fremdes Eigentum ?, dann fällt es ja auch nicht unter die WEG. Ansonsten kannst du hier nachlesen:

https://www.haufe.de/thema/sondernutzungsrecht/

Wenn ihr also etwas vereinbart habt? 

Nordlys 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 14:41

Der zu pflasternde Bereich befindet sich auf einer öffentlichen Straße. Dort befindet sich ein ca. 3 Meter breiter Grünstreifen zwischen Grundstück und der Straße. Um diesen geht es.

kabbes69  24.04.2016, 19:13
@Nordlys

Also Eigentum der Gemeinde oder des Landes, und das einfach so? Wenn es nur den 2 Parteien dient, sollen die einen entsprechenden Pachtvertrag mit dem Eigentümer abschließen. Ihr könnt doch nicht als WEG auch noch einen Beschluß fassen, dass ihr widerrechtlich fremdes Eigentum baulich verändert. Ich würde mir auf jeden Fall den Rat eines Anwaltes einholen. 

Der, dem sie gehört.

Soweit ich deine Ausführungen verstanden habe geht es hier um die Zufahrt, die im Gegensatz zu den Parkplätzen nicht auf gemeinschaftlichem Grund und Boden liegt.

Damit ist die WEG nicht zuständig und sind die Kosten nur von denjenigen zu tragen, welche die Pflasterarbeiten (hoffentlich mit Erlaubnis des betreffenden Grundstückeigentümers) auf fremdem Grundstück vornehmen.

Sollten die beiden Irrlichter auf die Idee kommen ihr Vorhaben mittels eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung abzusichern, kannst du beruhigt abwinken. Ein solcher Beschluss wäre mangels Beschlusskompetenz nichtig.