Verfällt ALG nach Auszeit?
Mein Frau möchte kündigen und 1-2 Jahre nicht arbeiten (Auszeit), dann aber vielleicht wieder Arbeit suchen. Sie hat lange genug gearbeitet, um vollen Anspruch auf ALG zu haben. Sie würde diesen Anspruch jetzt aber nicht nutzen. Besteht der Anspruch trotzdem weiter? Kann sie also ALG erhalten, wenn sie sich in 2 Jahren wieder beim Arbeitsamt meldet und wieder auf Suche geht? Und wenn ja, gibt es eine maximale Auszeitlänge?
2 Antworten
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man unter Anderem erst dann, wenn man auch wieder eine Arbeit sucht. Wenn deine Frau also sagt, dass sie jetzt keine Arbeit sucht, ist sie nicht verfügbar, und hat auch keinen Anspruch.
Ihr solltet aber folgendes tun: bei der Agentur sollte sie sich arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Damit der Anspruch rechtswirksam wird, sollte sie für mindestens einen Tag Arbeitslosengeld beziehen. Ab dem zweiten Tag der Arbeitslosigkeit kann sie sich dann ohne Angabe eines Grundes von der Arbeitslosigkeit abmelden, das Arbeitslosengeld wir eingestellt. Der dann vorhandene Restanspruch kann dann bis zu 5 Jahre nach der Entstehung (§147(4) SGBIII) wieder bezogen werden.
Alternativ kann man auch vom Dispositionsrecht gebrauch machen (§137(2)), dann kann man bestimmen, dass der jetzt entstehende Ansprucherst später entstehen soll. Dazu sollteman sich aber besser von der Fachabteilung beraten lassen!
Auf jeden Fall sollte man sich aber auch um den Versicherungsschutz kümmern. Wird kein Arbeitslosengeld gezahlt, meldet die Agentur auch nicht zur Kranken- und Rentenversicherung an. Die BBeiträge muss man dann selbst übernehmen, wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist!
Wer ALG beziehen möchte, muss in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr gearbeitet haben.