Nach ALG 1 Bezug, Krankengeld?

4 Antworten

Natürlich hast du dann Anspruch auf Krankengeld, wenn du vorher fest in Arbeit warst

Wenn ein Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Zweifel hat an der Bescheinigung deines behandelnden Arztes über deine AU, also deine Arbeits-Unfähigkeit,

dann kann diese Institution die Krankenkasse bitten, deine AU (also die Korrektheit deines gelben Scheins deines Arztes) zu überprüfen. Das tut dann nach einem Auftrag der Krankenkasse der Medizinische Dienst der Krankenkasse, kurz der MDK.

Wenn dann der MDK sagt, deine AU ist nicht korrekt, kannst du dich mit deinem behandelnden Arzt darüber beraten, was man tun kann.

Und wenn deine Leistungen (ALG I, ALG II, Krankengeld usw.) gekürzt werden, kannst du dir hier beraten lassen, was man tun kann.

Klar ist jedenfalls, dass das, was dein Arzt dir auf dein Bitten hin auf den gelben Zettel schreibt, nicht immer gültig ist und bleibt!

Gruß aus Berlin, Gerd

Die Arbeitsunfähigkeit ist während des Leistungsbezuges von ALG I entstanden. Damit ein Lohnersatzanspruch in Form von Krankengeld auch über das Ende ALG I hinaus. Sie hätten bei der Antragstellung das beim Jobcenter sagen müssen. Legen sie den Bescheid ALG II der Krankenkasse vor, die werden sich dann wegen der Überzahlung mit dem Jobcenter in Verbindung setzen. Ihnen steht bis die Krankmeldung endete, auch wenn erst im April ab Ende ALG I Krankengeld zu.

Da das Krankengeld das ALG II übersteigt wird die Krankenkasse nicht zahlen wollen und schickt dich zwecks Überprüfung zum MDK. Wenn der MDK dich als arbeitsfähig einstuft bekommst Du kein Krankengeld mehr sondern wieder ALG II.