Nach ALG 1 Bezug, Krankengeld?
Guten Tag,
folgendes Problem woraus ich einfach nicht schlau werde und versuche es euch in Kurzfassung zu erklären.
Unzwar hat mein ALG 1 Bezug ende März geendet und ich bekomme seid dem April ganz normal ALG 2. Ich habe mich im März Krankschreiben lassen da es mir nicht gut ging und ich den Termin beim Sachbearbeiter des Arbeitsamtes dadurch nicht warnehmen konnte. Was ich jetzt allerdings NICHT verstehe ist, wieso meldet sich nun auf ein mal die Krankenkasse und möchte mich zum MDK schicken? Wieso habe ich auf ein mal angeblich einen Anspruch auf Krankengeld wenn ich doch ganz normal ALG 2 seid diesem Monat bekomme? Sind die nicht miteinander verbunden? Müsste das Jobcenter das nicht sehen das ich angeblich Anspruch auf Krankengeld habe mich Informieren und mir ALG 2 dadurch automatisch verweigern?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine und evtl. kennt sich ja jemand damit aus und kann mir erklären was da vor sich geht.
MfG
4 Antworten
Natürlich hast du dann Anspruch auf Krankengeld, wenn du vorher fest in Arbeit warst
Wenn ein Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Zweifel hat an der Bescheinigung deines behandelnden Arztes über deine AU, also deine Arbeits-Unfähigkeit,
dann kann diese Institution die Krankenkasse bitten, deine AU (also die Korrektheit deines gelben Scheins deines Arztes) zu überprüfen. Das tut dann nach einem Auftrag der Krankenkasse der Medizinische Dienst der Krankenkasse, kurz der MDK.
Wenn dann der MDK sagt, deine AU ist nicht korrekt, kannst du dich mit deinem behandelnden Arzt darüber beraten, was man tun kann.
Und wenn deine Leistungen (ALG I, ALG II, Krankengeld usw.) gekürzt werden, kannst du dir hier beraten lassen, was man tun kann.
Klar ist jedenfalls, dass das, was dein Arzt dir auf dein Bitten hin auf den gelben Zettel schreibt, nicht immer gültig ist und bleibt!
Gruß aus Berlin, Gerd
Die Arbeitsunfähigkeit ist während des Leistungsbezuges von ALG I entstanden. Damit ein Lohnersatzanspruch in Form von Krankengeld auch über das Ende ALG I hinaus. Sie hätten bei der Antragstellung das beim Jobcenter sagen müssen. Legen sie den Bescheid ALG II der Krankenkasse vor, die werden sich dann wegen der Überzahlung mit dem Jobcenter in Verbindung setzen. Ihnen steht bis die Krankmeldung endete, auch wenn erst im April ab Ende ALG I Krankengeld zu.
Da das Krankengeld das ALG II übersteigt wird die Krankenkasse nicht zahlen wollen und schickt dich zwecks Überprüfung zum MDK. Wenn der MDK dich als arbeitsfähig einstuft bekommst Du kein Krankengeld mehr sondern wieder ALG II.