Arbeitslosengeld I, wieder arbeiten, dann wieder arbeitslos?
Guten Tag!
Ich habe einige Artikel über ALG I gelesen, aber verstehe trotzdem nicht ganz, wie es in unserem Fall geregelt werden soll. Daher bitte ich die Community um Hilfe.
Mein Mann ist 54 und seit Anfang Januar arbeitslos. Da er mehrere Jahre ununterbrochen gearbeitet hat und über 50 ist, wurde ihm das ALG I für 15 Monate (bis März 2014) bewilligt. Davon sind bis jetzt nur 1,5 Monate "verbraucht".
Er hat inzwischen eine neue Stelle gesucht und kann ab dem nächsten Monat mit der neuen Arbeit beginnen (Vergütung +/- genauso wie in seiner letzten Arbeit). Aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das Projekt, mit dem er jetzt eventuell anfängt, nach 5-6 Monate beendet wird. D.h. er wird nach einem halben Jahr evtl. wieder arbeitslos.
Wird er dann weiter Anspruch auf ALG I haben? Wie lange? Wie wird es berechnet? Lohnt es sich überhaupt, so eine (relativ) kurzfristige Tätigkeit aufzunehmen?
Danke für die Antworten!!! Es eilt ein Bisschen, da er heute schon dem neuen Arbeitgeber Bescheid sagen muss.
6 Antworten
auf alle Fälle sollte er den Job annehmen. Wer weiss was sich daraus entwickelt könnte unter Umständen. Und seien wir doch mal ehrlich, in manchen Berufen ist es echt schwer in dem Alter einen neuen Job zu bekommen ! Wenn er aber keine Lust hat zu arbeiten dann soll er es sein lassen und zu Hause bleiben ,-)
Ich glaube das nicht mal die beim Arbeitsamt verstehen was die Vorgaben sind, ich würde beim Rechtsanwalt anrufen, der hat uns auch schon öfter geholfen, weil man ja als "NichtJurist" überhaupt nicht mehr durchblickt !
wartet doch erst mal ab, wie sich das Ganze entwickelt!... und GLÜCKWUNSCH ZUM NEUEN JOB was sollte er dem AG denn sagen?
Hello, ja es lohnt sich immer denn er "spart" sich damit seine Monate auf... Er wird dann 15 Monate Arbeitslosengeld erhalten - 1,5 die er verbaucht hat. Wenn er keine 12 Monate am Stück arbeitet hat er aber keinen anspruch auf die "neuen" 15 Monate... erst danach beginnt es von vorne....
Er sollte die Tätigkeit auf jeden Fall aufnehmen, ich sollte ursprünglich nur für einen Monat gebraucht werden. Doch durch zielstrebige Leistung bin ich nun seit 7 Monaten schon dort und kann noch länger da arbeiten.
Den Anspruch auf ALG hat er in jedem Fall auch nach der Beschäftigung. Dadurch das sich dein Mann weiterhin bemüht trotz Unterstützung des Amtes steht ihm das ALG auch auf jeden Fall zu.
Ich wünsche euch das er länger dort beschäftigt werden kann oder anschließend eine gute langfristige Stelle finden kann.
Nur weil dein Mann jetzt eine Beschäftigung aufnimmt heißt das nicht das ihm das ALG bei rückfallender Arbeitslosigkeit gestrichen wird.
Berechnet wird im Prinzip genauso wie jetzt auch da sein Verdienst ja ca. gleich bleibt wie in der vorherigen Beschäftigung.
Danke! Also wenn ich es richtig verstehe, kann er danach noch für den Rest von seinen 15 Monaten das ALG I bekommen? Oder wird es komplett neu berechnet und nur die letzten 24 Monate berücksichtigt?
Klar hat er Lust zu arbeiten, aber es sieht wirklich so aus, dass diese Tätigkeit nur ca. 6 Monate dauern wird. Und was langfristiges konnte er bis jetzt nicht finden...
Die Frage ist nur, ob er danach Anspruch auf den Rest von seinen 15 Monaten haben wird, oder ob die Berechnung von vorne beginnen wird. Was das Gesetz dazu sagt, haben wir nicht ganz verstanden.