Kein Arbeitslosengeld nach Polizei? Was tun?

12 Antworten

Dann bleibt nur der Gang zum Jobcenter und da muss sie dann einen ALG - 2 Antrag stellen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen kündigen musste und das nachweisen kann, dann darf es bei vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen auch keine 3 monatige Sanktion geben.

Den ALG - 2 Hauptantrag und die dazugehörigen Anlagen findet sie auch im Internet zum ausdrucken.

Wenn sie heute noch zum Jobcenter gehen würde, dann würde sie sich einen evtl.Anspruch rückwirkend ab 01.01.2019 sichern, morgen wäre es zu spät, dann würde ein Anspruch erst ab Februar gezahlt, sollte heute eigentlich bis 18.00 geöffnet sein und sie muss sich ja an der Anmeldung auch erst einmal nur Arbeit suchend melden, dass würde für den Anspruch ab Januar 20919 ausreichen.

Zunächst einmal gilt eine Sperrfrist, weil man selbst gekündigt hat. Da spielen auch die Gründe, aus denen man gekündigt hat, keine Rolle. Deshalb hätte ich gewartet, bis der Dienstherr kündigt, oder die Übernahme als Beamter verweigert, was einer Kündigung gleich kommt.

Als Polizist zahlt man nicht in eine Arbeitslosenversicherung ein, deshalb kann man daraus auch keine Leistungen beziehen. Aber das Sozialsystem bietet noch andere Unterstützungsmöglichkeiten. Auf die hätte der Mitarbeiter der Jobbörse eigentlich hinweisen müssen. Letztendlich gibt es dann auch noch das Sozialamt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
FirebladeSc33 
Beitragsersteller
 31.01.2019, 15:08

Danke für die Antwort! Weißt du zufällig was für andere Unterstützungsmöglichkeiten das sind?

Sie kann ALG II beantragen, aber da sie selbst gekündigt hat, wird sie da auch erstmal 3 Monate lang nichts bekommen (ist bei selbst kündigung einfach so). Heißt für die nächsten 3 Monate muss sie eben gucken wovon sie lebt. Wenn sie schlau war hat sie sich etwas Geld beiseite gepackt und kann zumindest den ersten Monat mit Glück überbrücken und wird sich danach wohl das Geld für Miete, Strom, Telefon, usw leihen müssen bei Familie, Freunde und Bekannten und das hinterher zurück zahlen müssen. ALG II gibs auch nicht viel das sollte sie auch berücksichtigen und es kann auch sein das sie sich ne günstigere kleinere Wohnung nehmen muss wenn ihre aktuell zu groß/teuer ist.

FirebladeSc33 
Beitragsersteller
 31.01.2019, 10:35

Vielen Dank für die Antwort! Kann man diese Sperre eventuell umgehen, wenn man nachweisen kann, dass sie aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hat? Wir haben alle Dokumente zu Hause.

Bitterkraut  31.01.2019, 14:44
@FirebladeSc33

Unten schreibst ud, dass sie auf die kündigung vom AG wartet. Ja was denn nu? Wenn sie selber gekündigt hat, worauf will sie dann warten?

Die schriftliche Kündigung kam gestern mit der Post

Hat sie sich selber ne Künigung geschickt? Das wär nicht nötig gewesen...

Der BA Mitarbeiter hätte ihr doch sagen müssen, daß sie dann ALG II erhält.

HikoKuraiko  31.01.2019, 10:23

Ist aber ne andere "Behörde" die das zahlt und somit müssen die ihr da keine Auskunft geben ;)

Wenn sie keinen Anspruch auf alg1 hat , dann hat sie Anspruch auf Alg2.