Bekomme ich ALG 1? Cirka 1 Jahr gearbeitet.
Hallo ihr Lieben,
ich habe nun zum 31.05. meine Arbeit aufgrund psychischer Gründe gekündigt. Gearbeitet habe ich seit dem 01.06.2014 sozialversicherungspflichtig, mit einer kurzen Pause wegen AG Wechsel in der letzten Woche im September und in der ersten Woche im Oktober 2014. Bekomme ich trotz der kurzen "Pause" nun ALG 1? Die Frage ist: Muss ich für das Amt "den ganzen Monat" gearbeitet haben, oder reicht es, wenn ich in dem Monat allgemein sozialversicherungspflichtig angestellt war? Es wäre ärgerlich, wenn es an den paar Tagen hängen würde. :(
LG
6 Antworten
Wenn du selbst gekündigt hast, bekommst du erstmal eine dreimonatige Sperre!
Ansonsten glaube ich zu wissen, dass man sich nach einem Jahr Arbeit das Anrecht auf ein halbes Jahr ALG 1 erarbeitet hat. Bei dir ist aber das Jahr nicht voll geworden.......
Vorausgesetzt die Agentur für Arbeit erkennt deinen Kündigungsgrund an,sodass du keine Sperre von 12 Wochen bekommen würdest,müsstest du in den letzten 2 Jahren min. 1 Jahr ( 360 Tage ) versicherungspflichtig gewesen sein,sonst hast du keinen Anspruch !
Dann käme evtl. nur ALG - 2 vom Jobcenter in Betracht,dafür sind aber auch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und diese Infos fehlen,kann man darüber nichts weiter sagen.
Wie zum Beispiel :
- Wie alt bist du ?
- Bist du Single ?
- Wohnst du alleine ?
- Wie teuer und wie groß ist deine Wohnung warm ?
Du musst 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet haben. Wieso hast du denn mitten im Monat aufgehört? Das ist total unüblich. Oder hattest du da noch Urlaubsanspruch?
Ich hab doch gar nicht mitten im Monat aufgehört, sondern zum 31.05.? Und habe aufgehört wegen psychischer Probleme, deswegen so schnell wie möglich...
Achso und auf die 360 Tage komme ich wohl wirklich nicht. Ärgerlich, aber vielleicht finde ich ja schnell wieder was neues. :)
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Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen bzw. sechs Monate 180 Tagen, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird.
Da Du selber gekündigt hast, kannst Du eine Sperre erhalten....
Da kann schon mal 1 Tag am Erreichen der Kriterien reichen, so war es bei einer ehemaligen Kollegin.
1 Tag zu wenig.
So bitter es klingt: "fast 1 Jahr" ist kein Jahr.
Ich bekomme ein ärztliches Attest wegen der Sperre, das ist nicht das Problem.
Aber du denkst, dass bei den 2 Wochen das ganze Jahr nicht gilt? Ich weiß halt auch nicht, wo man diese Information findet..