Als ALG 2 Bezieher und Minijob, alles verweigern, Sanktion 30%?
Hallo.
Coronabedingt ist die Firma Pleite gegangen wo ich Beschäftigt war, ich hatte einen ALG 1 Anspruch von 6 Monaten noch. Dieser ist nun ausgelaufen zum 30.04
Mein ALG 2 Antrag läuft noch.
Ich füge eine geringfügige Arbeit aus mit 10 Stunden pro Woche und ca. 380€ Verdienst.
Ich schreibe durchgehend Bewerbungen, jedoch werde ich beim Jobcenter alles verweigern! Kein Termin - Keine Maßnahme - keine Leihfirma.
Laut diesem Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html
Und hier steht das mit den 30% maximal:
BVerfG zu Hartz-IV-Sanktionen: Max. 30 Prozent Kürzung (lto.de)
Darf das Jobcenter einen komplett Verweigerer maximal 30% vom Satz kürzen. 70% müssen ausbezahlt werden und die Miete + Anrechnung vom Job.
Verstehe ich das so richtig ?
Bitte keine Moralpredigen raushauen. Danke!
4 Antworten
In der verlinkten Entscheidung des BVerfG lese ich nichts von konkreten Zahlen wie "30%, 70%" usw.
Also dürfte es im Ermessen der lokalen Arbeitsagentur ("Job-Centre") liegen, was im Einzelfall angemessen ist.
Dann solltest du dir das Urteil mal genau durchlesen. Und logisch aus diesem schlussfolgern. Dann kommt man auf die 30 % .
Es denken viele, daß sie aufgrund dieses Urteils aus 2019 mit mit maximal 30% (dauerhafter) Sanktion "dauernhartzen" können.
Faktisch stehen diese Personen aufgrund ihrer Haltung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, und haben infolgedessen kein Anrecht auf ALG 2 -Leistungen.
In praktischem Deutsch heißt das: es ist eine Frage der Zeit, bis die Jobcenter amtsaärztliche Begutachtungen hinsicherlich der Erwerbsfähigkeit der Person(en) in Auftrag geben oder die Leistungen gleich ganz entziehen.
Überdies gibt es den Begriff der sog. mangelnden Mitwirkung = einfach nur machen, was man will, funktioniert dauerhaft nicht.
Das geht in die Hose glaube mir. Irgendwann stellen sie die Leistungen einfach ein (Eine Leistungseinstellung ist rechtlich was anderes und keine Sanktion) weil wenn du keine Termine wahr nimmst gehen sie davon aus das du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst -> Dir steht kein Hartz-IV mehr zu -> Alles wird gestrichen. Oder aber sie fordern die Leistungen nach § 34 SGB II zurück. Die Schulden werden dann zu 30% auf das Hartz-IV aufgerechnet zusätzlich zu der Sanktion.
Also noch mal in kurz:
Termine: Wahrnehmen
Den Rest kann man abwehren. Siehe: https://www.elo-forum.org/threads/leitfaden.188238
Doch das dürfen sie! Eine Leistungseinstellung ist rechtlich was völlig anderes als eine Sanktion !! Auch das rückfordern der Leistungen nach § 34 SGB II ist rechtlich gedeckelt und erlaubt.
Sanktioniert wirst du ja nur um 30% aber schulden dürfen auf die Leistungen aufgerechnet werden und zwar zu 30% bei Sozialwidrigen verhalten. Wenn du dich völlig querstellst geht das in die Hose glaube mir.
Nehme dir den Leitfaden zu herzen den ich oben verlinkt habe dann kannst du Maßnahmen und Zeitarbeitsfirmen umgehen OHNE sanktion. Suche da einfach das passende raus.
Es tut uns Leid! Seite wurde nicht gefunden.
Schicke mir doch einfach mal Links die auch gehen und nicht irgendwelche 0815 Forums sondern Gesetze vom Gericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 geurteilt, das man, auch für komplett Verweigerer nur noch maximal 30% sanktionieren und bestrafen darf, auch wenn Er alles ablehnt. Da der Staat verpflichtet ist, egal mit welchem Verhalten eine Unterkunft zu sichern und sich zu Verpflegen.
Willkommen in DE.
Drecks google der macht die Links kaputt sorry. Hab den oben noch mal abgepasst und der Link zum Urteil hier noch mal richtig: https://www.gegen-hartz.de/urteile/skandal-urteil-gericht-haelt-sanktionen-ueber-30-prozent-fuer-zulaessig
Vom Sozialgericht, super, ist wie ein Amtsgericht.
Gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt und schon wären die 40% gekippt, so wie es vor ca. 3 Wochen war (kam bei WDR).
Höchstrichterlich. Nicht gesetzlich.
Warum Fragst du dann wenn du doch alles besser weißt?
Wenn du die Termine oft nicht wahr nimmst und nicht reagierst -> Sie gehen davon aus das du unerlaubt Ortsabwesend bist/nicht an der Vermittlung interessiert bist -> Geld weg. So einfach ist das.
Eventuell ist das Jobcenter ja trotzdem gnädig und geben "nur" eine 30% Sanktion ohne Rückforderung nach § 34 SGB II oder einer Leistungseinstellung. Die Bewerbungen reichen denen eventuell.
Also ist es tatsächlich so?
Ja. Es darf nur Minderungen von maximal 30 % beim Alg 2 geben.
Im Gegensatz zu früher auch nicht mit einer starren 3 monatigen Wirkung. Denn wenn man dem Jobcenter glaubhaft erklärt, man komme in der Zukunft seinen Verpflichtungen nach, dann muss dieses prüfen, ob die Minderung schon vor Ablauf der 3 Monate zurückgenommen wird.
Und was sagst du zu den Antworten und Äußerungen von "TeamStoffcouch" mit dem urteil von 40% Sanktion und komplett Sperre und "Rückforderungen" die er hier in jedem Kommi erwähnt?
40 % sind nicht erlaubt. Auch nicht 31 % . Nur bis 30 % .
Wenn man sich jedoch über Monate nicht beim Jobcenter meldet, dann können die zumindest vorläufig die Leistungen einstellen, bis man sich wieder meldet/bereit erklärt mitzuwirken.
Rückforderungen kann das Jobcenter stellen, wenn man zu Unrecht Alg 2 Leistungen bezogen hat.
Und das ist erfüllt wenn man sich verhemmend quer stellt und damit seine Hilfsbedürftigkeit grob aufrecht erhält. Steht auch klar im § 34 SGB II drinne:
Als Herbeiführung im Sinne des Satzes 1 gilt auch, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde.
Verhemmend heißt aber verhemmend heißt 1 Fehltritt oder so reicht nicht.
Also Maßnahmen und Angebote von Leihfirma werde ich ablehnen, aber Termine telefonisch (und nach Corona Persönlich) wahrnehmen mache ich sowieso. Damit habe ich kein Problem. Also würde mir, egal wie Lange, höchstens 30% sanktioniert werden.
Deine Idee ist erst einmal vom Grundsatz richtig...aber...während Corona gibt es gar keine Termin...warum also Verweigern?...auch sind in den nächsten Monaten Maßnahmen eher unwahrscheinlich.
Angebote von Leihfirmen würde ich mir anhören und dann entscheiden...im besten Fall resultiert daraus ein fester Job.
Das Nebeneinkommen nicht angeben bringt natürlich erst einmal mehr Geld in die Kasse. Nur wenn du erwischt wirst, dann kommt es zu einer Anzeige wegen Sozialbetrug.
Man wird erwischt wegen den automatischen Datenabgleichen.
Der FS macht nicht den Eindruck als wenn er es sich überweisen lässt...
Dürfen sie nicht.
Ist Gesetzlich seit 2019 so festgelegt.
30% mehr nicht!
Und nein, ich will mich damit nicht ausruhen, ich schreibe durchgehend Bewerbungen!
Und dein Link gibt es nicht,