Was tun wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld 1 abgelehnt wird?
Eine Bekannte von mir hatte ALG 1 bezogen. Sie hat eine Stelle gefunden und hat den Job angenommen. Nach 1 Woche bemerkte sie, dass es eine zu hastige Entscheidung war und kündigte das Arbeitsverhältnis. Wenn ihrem Antrag auf ALG 1 nicht zugestimmt wird, oder sie erstmal keinen Anspruch mehr hat. Was kann sie dann tun? Oder was kann sie tun, wenn ihr Antrag eine lange Bearbeitungsdauer hat? Kann sie ein Darlehn bei der Agentur für Arbeit aufnehmen ?
8 Antworten
Es kommt darauf an,weshalb sie gekündigt hat,wenn es einen wichtigen Grund dafür gab,zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder weil sie geistig nicht in der Lage war,dieser Anforderung gerecht zu werden,dann dürfte es keine Sperre geben !
Sollte eine Sperre verhängt werden,dann kann sie nur einen Antrag beim zuständigen Jobcenter auf ALG - 2 stellen,dann käme es auf ihr alter an,wenn sie schon 25 wäre,dann würde sie in der Regel ALG - 2 bekommen,das dann auch um 30 % Sanktioniert sein würde.
Diese Leistung ist dann als zinsloses Darlehen zu betrachten und nach der Sperre in monatlichen raten ans Jobcenter zurück zu zahlen,normalerweise in einem Betrag,das wird ihr aber nicht möglich sein,wenn sie nichts hat,also müsste sie dann nach dem Eingang der Forderung,einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.
Es wäre ihr durchaus zuzumuten gewesen, dort weiter zu arbeiten und sich weiterhin zu zu bewerben. Dann hätte sie jederzeit fristgerecht kündigen können und nahtlos eine andere Stelle antreten.
Jetzt muss sie froh sein, wenn man sie darlehensweise für diese Überbrückung unterstützt
Wenn es ein guten Grund für eine Kündigung gibt, dann wird man nicht gesperrt. Ich denke mal einfach der Job sagt mir nicht zu, wird nicht ausreichend sein. Ich habe auch mal aufgrund Nichtzahlung des Arbeitgebers kündigen müssen und ich habe in dem Fall keine Sperre erhalten. Aber am besten mit der Agentur für Arbeit selbst sprechen bzw. mit dem zuständigen Sachbearbeiter, die können dir deine Fragen eher beantworten
Im Fall der Eigenkündigung muss sie mit einer Sperre von bis zu 3 Monaten rechnen.
Mir stellt sich hier die Frage, aus welchen Gründen die Stelle nach 1 Woche wieder gekündigt wurde. Normalerweise macht man sich doch vorher Gedanken, auf was für eine Stelle man sich bewirbt und welche Anforderungen die Arbeit mit sich bringt. Weiter bezweifle ich, dass man nach einer Woche bereits beurteilen kann, ob man den Anforderungen gewachsen ist oder nicht.
Vor der Kündigung hätte auf jeden Fall erst mal das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden müssen, um mögliche Lösungen des Problems zu suchen.
wenn sie geperrt wird, oder es unzumutbar lange dauert und sie eigene Kosten hat ( Miete, Strom, Nahrung ) muss sie zum Sozialamt. Das Geld ist dann aber auch nur geliehen.