ALG 1 bei abgelehnter Vertragsverlängerung
Hallo an alle! Habe mal eine Frage und wäre für Antworten sehr dankbar. Also, ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis (auf 1 Jahr). Ich habe keine Lust weiter dort zu arbeiten und daher habe ich eine (angebotene) Verlängerung abgelehnt. Demnächst werde ich mich arbeitssuchend melden. Die Frage ist nun: Fragt das Arbeitsamt beim Arbeitgeber nach, ob eine Verlängerung angeboten wurde? Oder muß der Arbeitgeber sogar ein Formular ausfüllen? Mir geht´s v.a. um die Frage, ob standardmäßig vom Arbeitgeber ein Formular auszufüllen ist, oder nicht.
Vielen Dank im Voraus!
8 Antworten
Der Arbeitgeber muss eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen. Dort wird gefragt, warum das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt wurde. Wer hindert dich denn daran, das Angebot anzunehmen und dich trotzdem weiterhin um eine andere Stelle zu bemühen?
Wenn du deine Arbeitslosigkeit fahrlässig in Kauf nimmst, bekommst du eben 12 Wochen kein Geld. Das muss man sich leisten können.
klar die Arbeitgeber haben sogar die Pflicht dieses zu melden. Es sei denn du kannst es begründen das du mit Recht ablehnst. Das fällt dann unter die Zumutbarkeit. Zitat:
Die Zumutbarkeit wird nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien, bei denen auch die familiäre Situation eine Rolle spielt, neu formuliert. So wird einem jungen, alleinstehenden Arbeitslosen bei der Mobilität mehr zugemutet als einem Arbeitslosen mit Verantwortung für Familienangehörige. Lehnt ein Arbeitsloser eine Beschäftigung ab, muss er nachweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Sperrzeiten für die Zahlung von Arbeitslosengeld werden künftig differenzierter nach verschiedenen Tatbeständen eingesetzt<
weiter :
Die PSA sind eigenständige Organisationseinheiten und arbeiten für das Arbeitsamt und in dessen Auftrag. Die Verpflichtung des Arbeitslosen zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich aus den Regelungen der Zumutbarkeit. Ablehnung ist mit Leistungskürzungen verbunden. <
Zudem bist du verpflichtet schon jetzt dem AA zu melden das du Arbeitslos wirst, weil sonst nämlich der "Tatbestand" Verletzung der 'Mitwirkungspflicht erfüllt wird.
Wenn du die Verlängerung bekommen hättest und ablenst ,kannst du davon ausgehen ,das u eine Sperre bekommst.
In einem ähnlichen Fall gab es 3 Monate Sperrfrist..
Der AG kriegt ein Formular zum ausfüllen. Das Formular kriegst du bei deiner Arbeitslosmeldung mit. Wie lange geht dein Vertrag? die Arbeitssuchendmeldung muß bis 3 monate vor Ablauf der Befristung erfolgt sein. Du kannst dich telefonisch, schriftlich oder persönlich melden.
Die Arbeitslosmeldung muß persönlich bis zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.