Rückzahlung ALG I aufgrund von Falschberechnung des JobCenters - muss ich das Geld zurück zahlen?
Guten Abend liebe Community,
mich beschäftigt seit einigen Tagen eine Frage, die ich mir gestellt habe, nachdem ich Anfang September auf mein Kontoauszug gesehen habe.
Ich habe bis zum 01. August 2015 zusammen mit meiner Familie (Mutter + Schwester) in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt. Seit dem 01.Juni 2015 bekomme ich Arbeitslosengeld (ALG I). Nun bekam ich ende August einen Brief, dass das JobCenter mir für JULI nur 124,00€ von meinem ALG I angerechnet haben/Sie einen Erstattungsansprach ans Arbeitsamt geschickt haben. Ich erhalte monatlich über 900€ Arbeitlosengeld und dachte eigentlich, dass das JobCenter mir mein komplettes Geld anrechnen würde. Das Arbeitsamt hat mir das übriggebliebene Geld für JULI (etwas über 800€) im September überwiesen, doch jetzt stelle ich mir folgende Fragen:
-
Wird mein ALG I nicht normalerweise komplett angerechnet oder nur der Anspruch der für mich gilt? ( Der Antrag für die Bedarfsgemeinschaft ist von meiner Mutter gestellt)
-
Das Arbeitsamt konnte mir nichts weiter sagen und nun frage ich mich, ob ich das Geld eventuell ans Jobcenter zurückzahlen muss, falls diese den Bedarf falsch berechnet haben (ist ja nicht meine Schuld)?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr vielleicht ein paar Antworten habt!
Vielen Dank und einen schönen Abend noch!
4 Antworten
Ich denke du bringst hier etwas durcheinander ?
Wenn du über 900 € ALG - 1 bekommst,dann bist du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus,sie bekommt dann gar nichts mehr für dich gezahlt.
Das Jobcenter ist hier in Vorleistung gegangen,deshalb auch der Antrag auf Erstattung bei der Agentur für Arbeit.
Wenn du ab dem 01.06.2015 schon Anspruch auf ALG - 1 hattest,dann stand dir ja für den Juni / Juli und August schon dein ALG - 1 zu und weil dein Antrag wahrscheinlich noch nicht bearbeitet war,hast du deine Leistungen weiter vom Jobcenter bekommen.
Je nach dem wie alt du bist,stünde dir ab 18 Jahren zumindest erst mal ein Regelsatz von derzeit 320 € zu ( ab 25 würden es dann derzeit der volle Regelsatz von 399 € sein,denn dann würdest du automatisch deine eigene BG - bilden ) und dazu dann 1 / 3 der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann deinen Bedarf in der Wohnung deiner Mutter.
Angenommen die Warmmiete beträgt 600 €,dann würde dein Kopfanteil der KDU - bei 3 Personen bei 200 € liegen und ein Bedarf inkl.des Regelsatzes bei min.520 € pro Monat.
Wenn du angenommen 900 € ALG - 1 bekommen würdest und kein Nebenjob ausübst,dann stünden dir auf dein ALG - 1 zumindest deine 30 € Versicherungspauschale ( ab 18 ) zu,würdest du noch ein KFZ - haben dann ginge auch noch der Beitrag für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen ab.
Das Jobcenter würde dir also dann theoretisch zumindest diese 30 € abziehen und somit würde sich dein anrechenbares Einkommen auf 870 € verringern.
Dies würden dann bei 3 Monaten x 870 € = 2610 € ergeben und davon ginge dann die Vorleistung von angenommen 3 x 520 € Bedarf ab,also hier 1560 €.
Es würden hier im Beispiel also noch ca.1050 € bleiben,was dir dann die Agentur für Arbeit für diese Monate Juni / Juli / August noch überwiesen hätte.
Warum du nur etwas über 800 € bekommen hast,könnte entweder an einen höheren Regelsatz liegen,höhere KDU - oder weitere Beträge die du absetzen kannst.
Die etwas über 200 € Unterschied könnten sich alleine schon durch eine höhere KDU - erklären,wenn diese z.B. 800 € anstatt 600 € betragen würde,dann läge der Kopfanteil schon bei ca. 266 € pro Monat und diese 66 € mehr mal 3 Monate würden fast 200 € ergeben.
Du müsstest dann,wenn ich richtig liege,dann Ende September dein ALG - 1 für den September bekommen ( muss spätestens im laufe des 1 Werktags des Monats Oktober auf deinem Konto eingehen ) und dann zahlst du an deine Mutter deinen Kopfanteil der KDU - und deinen Anteil an dem,was auf die Personen im Haushalt verteilt werden muss,wie Abschlag für Haushaltsstrom,Telefon,Internet.
Dann gibst du noch Kostgeld für deine Verpflegung ab oder du machst das selber und der Rest gehört dann dir,du musst deinen Mutter und Geschwister im SGB - ll nicht unterhalten.
Also ohne den / die Bescheide mal gesehen zu haben kann man nicht viel dazu sagen,man muss schon einmal einen Überblick bekommen,was angerechnet wurde und was nicht !
Aber eines ist sicher,sobald du mit deinem Einkommen deinen Bedarf in der elterlichen Wohnung selber decken kannst,bist du aus der BG - der Eltern raus.
Deshalb würde auch dann vom restlichen Einkommen nichts auf den Bedarf der BG - der Eltern angerechnet werden,wenn du das nicht freiwillig machen würdest.
Wenn dir das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung unterstellen würde bzw.hat,dann hättest du fristgerecht einen formlosen Widerspruch einlegen können,dass du sie mit deinem Einkommen nicht unterstützt.
Es durfte nur auf deinen Bedarf angerechnet werden,wenn du also noch keine 25 bist,dann stünden dir 320 € Regelsatz zu + 1 / 3 der KDU - wenn du mit deiner Mutter und deiner Schwester alleine gewohnt hast.
Da du dann ab August nicht mehr zuhause gewohnt hast,stünde dir für Juni und Juli dein ALG - 1 zu,du hast ja geschrieben das es dir ab 01.06.2015 zustand.
Dann würden das etwas über 1800 € für diese 2 Monate sein und davon gingen dann min.diese 2 x 30 € Versicherungspauschale ab,es bleiben dann ca.1740 € übrig.
Von diesen ca. 1740 € ginge dann 2 x 320 € Regelsatz = 640 € ab,blieben noch ca. 1100 € übrig und von der Warmmiete dann 1/3 x 2 Monate.
Diese ca.124 € was angeblich angerechnet wurde,dass wird der Rest gewesen sein,der noch vom zweiten Monat deines ALG - 1 gefehlt hat.
Denn du hast ja geschrieben,dass du dann den Rest von ca.800 € noch überwiesen bekommen hast,also kann das ja nur der Rest von Juni und Juli sein,wenn du für den August dein volles ALG - 1 bekommen hast,weil du seit dem 01.08.2015 nicht mehr zuhause wohnst.
Du müsstest jetzt also nur mal das volle ALG - 1 für den Juni mit diesen ca. 124 € addieren,was dir vom Juli ALG - 1 noch angerechnet wurde.
Dann solltest du auf über 1024 € kommen,denn du schreibst ja das du über 900 € ALG - 1 bekommst und davon ziehst du dann 2 x 30 € Versicherungspauschale ab.
Angenommen das würden 1060 € gewesen sein,minus diese 2 x 30 €,würden dann 1000 € für diese 2 Monate Juni / Juli übrig gewesen sein.
Von diesen ca. 1000 € ginge dann 2 x 320 € = 640 € Regelsatz ab,es blieben noch ca. 360 € für deinen Kopfanteil der KDU - übrig,also pro Monat ca. 180 €.
Wenn ich diese ca. 180 € dann mal 3 Personen nehme,dann sollte die Warmmiete deiner Mutter bei ca. 540 € gelegen haben.
Stimmt das so in etwa überein,dann wurde das schon korrekt berechnet,nur steigt man da als normal sterblicher meist nicht durch.
Danke dir für deinen Stern !
"(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit (...)
3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat." SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes.
Wenn man 800,- ALG I erhält, dann wird es schwer, glaubhaft zu machen, dass man nicht erkannt hat, dass das ALG II zu hoch ausgefallen ist ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du volljährig bist, und dein eigenes Einkommen höher liegt, las der Anteil an der BG, fällst du aus dieser heraus. Natürlich kannst du dann nicht kostenlos bei deiner Mutter leben, sondern musst ihr den Ausfall direkt auszahlen.
Vielen Dank für deine Antwort! Ich dachte eigentlich immer, dass sämtliche Einkommen angerechnet würden. Dem ist nach deiner Aussage also nicht so? Mittlerweile lebe ich ja nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft, das Geld ist ja eine Rückzahlung des Arbeitsamtes von Julei. Und da das JobCenter nur 124€ angerechnet hat verstehe ich nicht, wie diese Berechnung zustande kam.
Wenn du zuviel Geld bekommen hast, egal wessen Fehler es war, dann musst du es zurückzahlen. Das ist leider so.. Und das Amt lässt da auch nicht locker..
Hallo isomatte. Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort! Man hatte mir gesagt, dass wenn ich weiterhin mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebe meine kompletten 900€ Arbeitlosengeld angerechnet werden. Das JobCenter hat für Julei aber nur 124€ angerechnet und das restliche Geld habe ich vom Arbeiitsamt zurück gezahlt bekommen. Ende August habe ich den vollen ALG I Betrag vom Arbeitsamt für AUGUST bekommen (Ich wohne ja schon seit 01.08 nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft sondern alleine.)
Ich bin mir nun einfach nicht sicher, ob die Berechnung des JobCenters falsch war (und die nur 124 € anstatt 900€ erstattet haben wollten) oder ob es wirklich so ist, dass mir das Geld zusteht, weil das JobCenter nicht die vollen 900 € ALG I von mir in die Bedarfsgemeinschaft anrechnen. (Das gilt alles nur für Julei, im August war ich bereits ausgezogen. Ich habe nur die Rückzahlung ende August erhalten).
Ich hoffe ich konnte dir meinen Fall etwas verständlicher Schildern.