ALG I und Führerschein B Kostenübernahme?

10 Antworten

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Agentur für Arbeit dir einen Führerschein finanziert. Evtl. gewährt sie dir dafür einen Kredit, den du monatlich abzahlen musst.

Abgesehen davon hättest du ein Anrecht auf eine eigene Wohnung und solltest du bisher noch nie Geld vom Arbeitsamt für eine Eirnichtung erhalten haben, so wird dir da auch ein gewisser Betrag bewilligt.

Da du nicht verheiratet bist, kann man dir auch einen Umzug zumuten. Kosten siehe oben. Der Betrag für eine Einrichtung liegt so bei ca. 1.200 EUR. Kaution kann dir auch als Kredit gewährt werden. Und wenn die Möglichkeit besteht, mit dem Fahrrad dort hinzukommen (wenn es keine unzumutbare Entfernung ist), was spricht dagegen?

Die Agentur für Arbeit muss auch sehen, dass sie die Kosten so niedrig wie möglich hält, schließlich zahlen ja alle Steuerzahler dafür. Dass du im Knast warst, dafür können die anderen ja nichts.

Einem Antrag wird nur dann stattgegeben, wenn eine schriftliche Einstellungszusage eines potentiellen Arbeitgeber vorliegt - das Problem dabei ist, in dem Fall hat man einen rechtlichen Anspruch auf Einstellung beim vorliegen der Fahrerlaubnis - daher macht das so gut wie kein Arbeitgeber mehr.

Weiter - nach den internen Arbeitsanweisungen der BA und der AfA wird ein Antrag nur noch geprüft und genehmigt, wenn der Führerschein auch zur Ausübung des Berufs notwendig ist und nicht nur dazu dient, an den Arbeitsort zu gelangen !! so hat ein zukünftiger Kraftfahrer oder Mechatroniker oder Außendienstler mehr Chancen als ein Staplerfahrer der in der Walachei wohnt und von dort nicht wegkommt.

visuaL88 
Beitragsersteller
 25.02.2013, 12:41

Danke für die viele Antworten :)

Ich habe am Mittwoch Termin bei meinem Berater und verswuch das durchzukriegen. Ich will ja arbeiten gehen...

Ihr schreibt, dass eine Arbeitszusage erforderlich ist. Und wie sieht es aus mit einer Ausbildung? Da ich noch keinen richtigen Beruf habe, wollte ich KFZ-Mechatroniker lernen. Habe sogar schon schriftlich, dass ich ein "Praktikum absolvieren kann und wenn das positiv abläuft kann ich die Lehre anfangen. Für die Ausbildung muss ich einen Führerschein vorweisen". Würde das mit irgendwie weiterhelfen?

Parhalia  27.02.2013, 00:21
@visuaL88

Das würde Dir eher weniger helfen, weil die Chancen für so einen beliebten Lehrberuf ob der Anzahl an Mitbewerbern ( mit FS + PKW ) auf diese Lehre eher als gering einzuschätzen wären.

Ich würde es ggf. eher über den Weg Spedition / Kurier versuchen, wenn es sowas bei Dir mit momentanen Mitteln erreichbar gibt. Versuche dort zunächst einen Einstieg als Minijobber an der Basis zu finden. Weil Du "Dorf" erwähntest, wäre ggf. auch ein solcher Einstieg über die allgemeine Landwirtschaft ( Bauern -> Lohnunternehmer -> Landmaschinenmechaniker ) denkbar. Aber erst einmal konkrete Möglichkeiten in der Hand erforschen und ausarbeiten, welche Du ohne Umzug mit Deinen mobilen Möglichkeiten erreichen kannst.

Parhalia  25.02.2013, 12:30

Interessante Neuigkeiten, welche aber durchaus Sinn machen. Also sollte er sich im Bereich Kraftfahrer bewerben . DH

Hallo,

leider gibt es keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme einer Qualifizierung oder eines Führerscheins. Diese Möglichkeiten der Reintegration in den Arbeitsmarkt sind davon Abhängig, dass eine Notwendigkeit und ein Erfolg hinsichtlich dauerhafter Arbeitsaufnahme festgestellt werden. Unterm Strich also soweit schon mal gute Aussichten, dahingehend beim Sachbearbeiter / allgemein bei der Arbeitsagentur zu argumentieren. ( notfalls mal beim Teamleiter vorsprechen ) . Als Argumentationsebene müßtest Du dann nur einen Arbeitgeber finden, welcher Dich zuindest für 1-2 befristet, besser noch unbefristet eistellen würde, wenn Du einen Führerschein ( bzw. generell die Möglichkeit ) hättest, Deiner Arbeit nachzukommen.

mfg

Parhalia

da du nicht verheiratet bist, kann dein Arbeitsberater dich bundesweit vermitteln. bzw. 1,5 bis zwei Stunden Hinweg und zwei Stunden Rückweg sind zumutbar. Du könntest eine eigene Wohnung mieten und eine Erstausstattung bekommen, frage dazu bitte auf dem Sozialamt bzw. jobcenter nach. Solange wie du mehr als neunzig Anspruchstage Alg-1 hast, käme für dich sogar eine geförderte Existenzgründung in Frage. Führerschein höchstens als Darlehn und wenn eine Einstellungszusage vorliegt, aber wirklich gehört habe ich es noch nicht. mfg,

Hi, das ist in der Tat ne blöde Situation.

Wenn du n richtigen Arbeitgeber hättest, könntest du mit dem evtl über n Firmenkredit sprechen.

Das machen die meisten, wenn überhaupt aber nur bei längerer Betriebszugehörigkeit.

Es gibt aber von Arbeitsamt durchaus die Möglichkeit, die Kosten des FS auf Darlehnsbasis zu bekommen.

Ein guter Sachbearbeiter beim Arbeiutsamt hat da Ermessensspielraum, zumal du ja wenn du das erstmal auf darlehnsbasis erhälst ja keine Kosten für die Allgemeinheit verursachst.

Wenn du in Haft warst, hast du doch sicherlich n Bewährungshelfer. Auch der sollte Mittel und Wege kennen. damit sein arbeitswilliger "Ex-Kunde" wieder richtig an ne ordentliche Arbeitsstelle kommt.

Auf n geschenten Führerschein vom Arbeitsamt würde ich an deiner Stelle nicht hoffen.

Du solltest deine Argumentation so aufbauen, dass du halt ne Anschubfinanzierung zu ner Arbeitsaufnahme benötigst, auch wenn nur auf Darlehnsbasis wäre.

Bei deinem Bewährungshelfer wäre deine Argumentation die, dass du durch ne brauchbare rrichtige Arbeitsstelle ne Tagesstruktur erhälst und auch deeinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten könntest. - Genau DAS ist ja das Ziel einer Resozialisation.

Idealerweise würden sich Arbeitsamt und Bewährungshelfer da abstimmen.