Zeitarbeit hat gekündigt, Anspruch auf ALG?
Hallo allerseits, frohe Weihnachten :) Ich habe mal eine Frage an euch. Mein Freund hat 6 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und auch Aussicht auf eine Festanstellung bei der Leihfirma. Nun wurde er krank und die Leihfirma meinte zu seiner Zeitarbeitsfirma, dass sie ihn zur Zeit nicht einplanen würden, wegen seiner Krankheit, da er 2 Wochen fehlte. Die Zeitarbeitsfirma konnte ihn im Moment nicht weiter vermitteln und musste ihm deswegen leider eine Kündigung schreiben. Die Chefin dort meinte, dass er sich beim Arbeitsamt melden sollte, um erst mal ALG zu beantragen. Sie könne nicht in die Zukunft gucken, aber es könne natürlich auch sein, dass sich die Zeitarbeitsfirma oder Leihfirma wieder bei ihm meldet und er wieder arbeiten kann. (Er hat vor der Zeitarbeitsfirma mehrere Jahre bei einer anderen Firma gearbeitet, die machten aber zu und er wurde gekündigt). Meine Frage ist nun, ob er Anspruch auf AlG hat? (Er hat ja nicht selbst gekündigt) Habt ihr vllt Tipps für ihn, was er machen könnte wenn die Zeitarbeitsfirma sich nicht meldet im Januar? (Er hat keine Ausbildung und wir sind frisch zusammen gezogen, und brauchen natürlich das Geld für Miete und allw Ausgaben)
Lg und danke für eure Tipps. Schöne Feiertage :-)
8 Antworten
Es kommt darauf an wie viel er vor diesen 6 Monaten verdient hat, also ob er eine versicherungspflichtig Beschäftigung hatte oder nicht und ob er dann seinen Anspruch daraus schon verbracht hat oder nicht!
Denn aus diesen 6 MONATEN hat er sich noch keinen neuen Anspruch erworben.
Er muss innerhalb von 2 Jahren mindestens 1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen, sonst müsste er sich beim Jobcenter melden und da dann Als 2 beantragen.
Da muss er dann aufpassen was er im Antrag angibt und ankreuzt,denn sonst wird dein Einkommen auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet, weil ihr dann in den Augen des Jobcenters eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Sofern er 12 Monate gearbeitet hat, hat er auch Anspruch auf ALG1. Unabhängig davon soll er sich natürlich sofort auch bei anderen Unternehmen bewerben.
Hat er sich übrigens schon arbeitslos gemeldet? Dies muss er nämlich unverzüglich persönlich tun, sonst git's eine Sperre!
Er soll,muss sich bei der Agentur für Arbeit erst einmal Arbeit suchend melden,auch wenn er noch keine Kündigung hat!
Wenn er sie dann bekommt,dann muss er sich unbedingt am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.
Er hatte einen gültigen Arbeitsvertrag? Dann sollte er eine Kündigungsschutzklage führen.
1. halte ich die Begründung für nicht ausreichend.
2. kann das Arbeitsamt das ALG davon abhängig machen, das eine entsprechende Klage geführt wurde. Unabhängig davon wie diese ausgeht.
Auf jeden Fall SOFORT zum Amt und mit dem Berater sprechen.
Wenn keine Rechtschutzversicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft besteht, Prozeßkostenhilfe beim Gericht beantragen. Im Gerichtsgebäude gibt es dafür eine Beratungsstelle.
Gruß René
Danke für die Info. Er hat sogar eine Verlängerung bekommen, eigentlich und nun zack, gekündigt ;-(
Am Dienstag (Feiertage) will er zum Amt, wenn er nicht von alleine hingeht, zieh ich ihn da hochkant hin!...
Hire und Fire in diesen Sklavenbuden. Die müßten verboten werden. Er muss sich sofort nach den Feiertagen bei der Agentur für Arbeit melden. Er hat Anspruch auf ALG1.
Ich wünsche Euch gesegnete Weihnachten. Das wird schon.
Danke. Ich mache mir nur Sorgen, wir sind frisch zusammen gezogen, weil wir dachten das es gut geht und nun haben wir den Salat...
Wenn er in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet hat stehen ihm 6 Monate ALG1 zu,hat er länger gearbeitet wird es länger gezahlt.Wenn nicht dann hat Er Anspruch auf ALG2 ,das kann er auch ergänzend zu ALG1 beantragen wenn dieses niedriger als der Hartz4 Anspruch ausfallen sollte.
Er hat die Kündigung noch nicht bekommen, also sie sollte die Tage im Briefkasten sein. Dann geht er sofort am Dienstag zum Amt (Feiertage)...