Arbeitslosengeld nach Postdoc in den USA?

3 Antworten

Arbeitslosengeld 1 in D kannst Du nur beziehen, wenn Du dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und jederzeit eine angebotene Arbeit annehmen kannst - das ist als Post-Doc von den USA aus ausgeschlossen

frodobeutlin100  18.09.2017, 20:52

siehe auch § 138 SGB III

etwas anderes wäre es, wenn Du nach D zurück kehrst - keine Arbeit hast und Dich hier arbeitslos meldest ....

Visionaire 
Beitragsersteller
 18.09.2017, 21:12
@frodobeutlin100

aber wäre dies nicht der fall dann? nach dem einen jahr würde ich doch nach deu zurückkehren und keine arbeit haben?

ich bin mir gerade nicht sicher, ob mein text richtig verstanden wurde:

- ich will kein arbeitslosengeld im ausland beziehen. der aufenthalt dort würde der fortbildung dienen und durch ein stipendium (nicht steuerpflichtig) finanziert werden

- es geht um die zeit nach dem aufenthalt -> ich würde wieder nach deutschland zurückkehren.

frodobeutlin100  18.09.2017, 21:40
@Visionaire

dann bist Du ein Meister der Falschformulierung ....

nach Deiner Rückkehr kannst Du Dich arbeitslos melden und Alg1 beziehen - nach 4 Jahren verfällt der Anspruch - also wenn Du ihn nicht geltend gemacht hast -§ 161 Abs. 2 SGB III

Visionaire 
Beitragsersteller
 19.09.2017, 00:08
@frodobeutlin100

danke für deine mühe! habe dir mal einen daumen hoch gegeben (aber: ich habe nirgendwo was falsch formuliert, es stand überall, dass es um die zeit nach dem postdoc geht :-). nichts für ungut.)

Wenn du dein Gehalt in den USA beziehst und keinerlei Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahlst, woher soll denn dann der Anspruch auf ALG 1 kommen?

Nimm im Vorfeld Kontakt zur Agentur für Arbeit auf!

Visionaire 
Beitragsersteller
 18.09.2017, 20:43

Ich beziehe dort dann kein Gehalt, sondern würde durch ein Vollstipendium finanziert werden. Und Anspruch auf ALG 1 ... weil ich vorher in Deutschland werde 3,5 Jahre gearbeitet haben. Und im Prinzip ist das ja die Frage - ob dann ein Anspruch gegeben ist.

frodobeutlin100  18.09.2017, 20:48
@Visionaire

nein - siehe mein Beitrag ....

alg1 kannst du nur beziehen, wenn du in die deutsche arbeitlsosenkasse eingezahlt hast. da das vom ausland ehr unwahrscheinlich ist, wirst du maximal anspruch auf alg2 haben.