Arbeitslosengeld nach Postdoc in den USA?
Moin,
ich bin aktuell seit genau 3 Jahren an einer Universität tätig (E13/2-Stelle, Promotion nun abgeschlossen). Mein Vertrag wurde bis August 2018 verlängert.
Da ich eine Habilitation anstrebe, ist ein Auslandsaufenthalt in Form eines Postdocs quasi Pflicht. Geplant ist also ein 12- (oder 18, 24)-monatiger Postdoc in den USA, die Stipendienanträge laufen auch schon. Ich gehe davon aus, dass ich diesen im März des nächstes Jahres antreten kann.
Da stellen sich Fragen wie
- Arbeitslosengeldanspruch nach dem Postdoc: Habe ich Anspruch, da ich länger als 3 Jahre gearbeitet habe? Auch trotz der Unverbrechung von 12/18/24 Monaten?
- Wie gehe ich da am besten vor? Antritt im März, Vertrag läuft bis August .... da müsste ich ja kündigen, oder gefeuert werden (wofür es keine Gründe gibt). Oder einvernehmlich kündigen? Wie geht es, wenn man den Anspruch nicht verlieren will?
- Muss ich die Agentur für Arbeit frühzeitig davon unterrichten, oder die Schritte erst einige Monate bevor ich wieder nach Deutschland zurückkehre ergreifen?
- sind sonstige Dinge zu beachten?
Lg
3 Antworten
Arbeitslosengeld 1 in D kannst Du nur beziehen, wenn Du dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und jederzeit eine angebotene Arbeit annehmen kannst - das ist als Post-Doc von den USA aus ausgeschlossen
aber wäre dies nicht der fall dann? nach dem einen jahr würde ich doch nach deu zurückkehren und keine arbeit haben?
ich bin mir gerade nicht sicher, ob mein text richtig verstanden wurde:
- ich will kein arbeitslosengeld im ausland beziehen. der aufenthalt dort würde der fortbildung dienen und durch ein stipendium (nicht steuerpflichtig) finanziert werden
- es geht um die zeit nach dem aufenthalt -> ich würde wieder nach deutschland zurückkehren.
dann bist Du ein Meister der Falschformulierung ....
nach Deiner Rückkehr kannst Du Dich arbeitslos melden und Alg1 beziehen - nach 4 Jahren verfällt der Anspruch - also wenn Du ihn nicht geltend gemacht hast -§ 161 Abs. 2 SGB III
danke für deine mühe! habe dir mal einen daumen hoch gegeben (aber: ich habe nirgendwo was falsch formuliert, es stand überall, dass es um die zeit nach dem postdoc geht :-). nichts für ungut.)
Wenn du dein Gehalt in den USA beziehst und keinerlei Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahlst, woher soll denn dann der Anspruch auf ALG 1 kommen?
Nimm im Vorfeld Kontakt zur Agentur für Arbeit auf!
Ich beziehe dort dann kein Gehalt, sondern würde durch ein Vollstipendium finanziert werden. Und Anspruch auf ALG 1 ... weil ich vorher in Deutschland werde 3,5 Jahre gearbeitet haben. Und im Prinzip ist das ja die Frage - ob dann ein Anspruch gegeben ist.
nein - siehe mein Beitrag ....
alg1 kannst du nur beziehen, wenn du in die deutsche arbeitlsosenkasse eingezahlt hast. da das vom ausland ehr unwahrscheinlich ist, wirst du maximal anspruch auf alg2 haben.
siehe auch § 138 SGB III
etwas anderes wäre es, wenn Du nach D zurück kehrst - keine Arbeit hast und Dich hier arbeitslos meldest ....