Anspruch auf ALG I nach 18 Monaten Zeitarbeit?

2 Antworten

Rein theoretisch könnte Deine Idee funktionieren.

Allerdings greift eine "Arbeitssperre" beim Einsatz beim gleichen Unternehmen nach 18 Monaten für einen Zeitarbeitnehmer nicht unbedingt.

Es kann sein, dass im Entleihbetrieb ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung greift und der Zeitarbeitnehmer länger als 18 Monate beschäftigt werden darf.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/reform-der-zeitarbeit/arbeitnehmerueberlassung-dauer-auf-18-monate-begrenzt_76_433684.html

Außerdem würde Deine Überlegung auch nur greifen, wenn die Zeitarbeitsfirma Dich nach diesen 18 Monaten entlassen und dann nach drei Monaten wieder einstellen würde. Da auch Zeitarbeitsfirmen sich an geltendes Recht halten müssen, bezweifle ich, dass sie das tut. Eventuell hat sie sogar eine Anschlußbeschäftigung für Dich.

An Deiner Stelle würde ich mich von dieser Idee also "verabschieden".

Wenn der Entleiher den Zeitarbeitnehmer auch nach der zulässigen Frist für die Beschäftigung weiter arbeiten lassen möchte, kann sie ihm doch einen Arbeitsvertrag anbieten.

Der muss nicht zwangsläufig unbefristet sein, wenn sich der AG nicht "binden" möchte, es gibt ja noch die Möglichkeit einer Befristung entweder mit oder ohne Sachgrund.

Hat ein Zeitarbeiter Anspruch auf ALG I, wenn dieser in einer Zeitarbeitsfirma 18 Monate ununterbrochen in einem Unternehmen gearbeitet hat?

Danach besteht Anspruch auf bis zu 8 Monate ALG I.

https://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/

Wenn ein Zeitarbeiter von sich aus kündigt, erhält man leider kein ALG 1.

Dabei bleibt es auch dann, wenn der Arbeitnehmer bereits innerhalb von 3 Monaten wieder einen Arbeitsplatz findet.