vereinfachter Erbschein
Hallo,
der Fall: Zwei Brüder, beide verheiratet keine Kinder. Mutter stirbt und hinterlässt beiden zu gleichen Teilen ein Grundstück mit einem zweifamilien Haus. Nun ist der jüngere Bruder auch gestorben. Noch kurz vor dem Tod des jüngeren Bruders wurde beim Amtsgericht ein vereinfachter Erbschein beantragt. 1. Was bedeutet ein vereinfachter Erbschein überhaupt? 2. Werden bei der Grundbuchberichtigung noch beide Brüder als neue Eigentümer eingetragen? 3. Kann der älter Bruder mit diesem Erbschein auch den ihm zustehende Anteil seínes Bruders erben?
2 Antworten
Zuächst wäre des Todeszeitpunkt des jüngeren Bruders zu klären: Verstarb er nach seiner Mutter, wurde sein Erbe an dessen Frau weiter vererbt; starb er noch vor ihr, den gesetzlichen Erben der Erblasserin, hier dem Bruder
zu 3)
Der auf den verstorbenen jüngeren Bruder entfallende Immobilienanteil geht demnach entweder auf dessen Ehefrau oder seinen Bruder über.
zu 1)
Ein "vereinfachter Erbschein" ist mir nicht bekannt, wohl ein vereinfachter Erbennachweis. Mit Sterbeurkunde und notariellem Testament ist man nämlich keinesfalls verpflichtet, einen Erbschein zu beantragen und kann auf entsprechende Forderung der Bank dananch die Kosten dafür erstattet verlangen.
Ebenso wenig bedarf es in diesem Fall eines Erbscheins für Grundbucheintragungsänderungen.
zu 2)
Nein, die Eigentumsnachfolge des Verstorbenen treten dessen Erben an.
G imager761
Bei Tod des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers wird das Grundbuch unrichtig. Der Erbe muss einen Antrag auf Berichtigung stellen. Grundsätzlich muss der Erbe dazu einen Erbschein oder ein bedenkenfreies notarielles Testament vorlegen.
Ihr Brüder seid Erben der 1. Ordnung in der Erbrechthirarchie.....wenn dein Bruder gestorben ist und er hat keine Kinder, dann fällt das gesamte Erbe an dich. Es muss beim Nachlassgericht keine Erbenermittlung betrieben werden, denn die Erbensachlage ist eindeutig, so dass ein Erbschein ohne lange Bearbeitung ausgestellt werden kann.