Muss jeder Erbe seinen eigenen Erbschein beantragen?

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Der Erbschein kann nur von einem nachweisbar berechtigten Personenkreis beantragt werden. Den Erbschein müssen Sie zunächst einmal bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragen. Das zuständige Nachlassgericht befindet sich stets am letzten Wohnsitz des Erblassers. Der Antrag auf den Erbschein wird protokolliert vom Gericht eine so genannte Erteilung des Erbscheins wird formlos erfolgen. Schon für die Bestattungskosten muss der Erbe in der Regel über die Bankkonten des Verstorbenen verfügen können. Diese notwendigsten Kostenbegleichungen können von den Konten sehr häufig noch bezahlt werden. Weitere und größere Abhebungen werden von den Banken ohne Erbschein nicht zugelassen.

Der Erbschein wird dem berechtigten Personenkreis nur auf Antrag erteilt. Im Erbschein wird vermerkt welche Person was oder wie viel geerbt hat. Bei einer Erbengemeinschaft gibt es verschiedene unterschiedliche Erbscheine, die besagen wie der Nachlass verteilt wird. Auf Einzelerbscheinen ist dies ebenfalls vermerkt.

http://www.erbrecht-heute.de/Erbschein.html

Habe die Frage ja schon beantwortet,nun fällt mir allerdings dazu noch was ein.Ihr als Erben selber könnt den Erbschein gar nicht beantragen.Das muss ein Notar machen.Und bis der ausgestellt ist,dauert es unter Umständen einige Wochen gar Monate.

In eurem Fall ist das eine Erbgemeinschaft und wird als solche beantragt.Und nein,alleine kann man dann nicht über bestimmte Geldsummen verfügen.Das benötigt bei der Bank die Unterschrift von beiden.Ausser man hätte eine Vollmacht des jeweils anderen.

Ihr könnt als Erbengemeinschaft Euch eintragen lassen (bezahlt ihr nur einmal) und Euch gegenseitig bevollmächtigen. So kann auch eine einzelne Person an das Konto. Man wird Euch auf dem Nachlassgericht aber gerne noch mal Auskunft darüber geben.

Als Erbengemeinschaft können beide Erben im Erbschein eingetragen werden, kostet nur eine Gebühr. Man kann auch für jeden Erben einen Erbschein beantragen. Geld abheben bei der Bank geht nur, wenn sich die Erben untereinander Vollmachten ausstellen. Da auch das Geldvermögen in die Erbschaft einfliesst, gilt auch da die anteilige Summe. Wenn da einer alles Geld für sich abheben würde, wäre das nicht korrekt. So es nur 2 Erben gibt, dann hat jeder nur Anspruch auf die Hälfte des Geldvermögens, falls im Testament nichts anderes vorgesehen ist.