Muss jeder Erbe seinen eigenen Erbschein beantragen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Erbschein kann nur von einem nachweisbar berechtigten Personenkreis beantragt werden. Den Erbschein müssen Sie zunächst einmal bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragen. Das zuständige Nachlassgericht befindet sich stets am letzten Wohnsitz des Erblassers. Der Antrag auf den Erbschein wird protokolliert vom Gericht eine so genannte Erteilung des Erbscheins wird formlos erfolgen. Schon für die Bestattungskosten muss der Erbe in der Regel über die Bankkonten des Verstorbenen verfügen können. Diese notwendigsten Kostenbegleichungen können von den Konten sehr häufig noch bezahlt werden. Weitere und größere Abhebungen werden von den Banken ohne Erbschein nicht zugelassen.

Der Erbschein wird dem berechtigten Personenkreis nur auf Antrag erteilt. Im Erbschein wird vermerkt welche Person was oder wie viel geerbt hat. Bei einer Erbengemeinschaft gibt es verschiedene unterschiedliche Erbscheine, die besagen wie der Nachlass verteilt wird. Auf Einzelerbscheinen ist dies ebenfalls vermerkt.

http://www.erbrecht-heute.de/Erbschein.html

elenore  21.06.2012, 17:21

Dankeschön für das goldene Sternchen, habe mich echt gefreut!

Habe die Frage ja schon beantwortet,nun fällt mir allerdings dazu noch was ein.Ihr als Erben selber könnt den Erbschein gar nicht beantragen.Das muss ein Notar machen.Und bis der ausgestellt ist,dauert es unter Umständen einige Wochen gar Monate.

imager761  25.05.2012, 16:24

Das ist falsch.

Jede erbrechtliche Angelegenheit darf auch persönlich bei Nachlassgericht beantragt werden :-O

Für den Erbscheinsantrag muß man natürlich sich und seine Stellung zum Erben nachweisen, benötigt also mindestens folgende Unterlagen:

  • Personalausweis

  • Sterbeurkunde des Erblassers

  • Familienstammbuch oder ähnliche Urkunden

  • Auskunft zum erbberechtigten Personenkreis (gesetzliche Erben, Ehegatten)

  • Vorliegende Testamente / Erbverträge/Güterstandsvereinbarungen

G imager761

Annelein69  26.05.2012, 09:43
@imager761

Bei uns war das anders.Als meine Mutter starb musste ich auch einen Erbschein beantragen,auf dem Nachlassgericht wurde mir gesagt,dass nur ein Notar den Erbschein beantragen kann.Also musste ich zu einem Notar der dann alles weitere veranlasst hat.Hat natürlich auch Geld gekostet,der macht das ja nicht umsonst.Vielleicht ist das von Stadt zu Stadt oder von Bundesland zu Bundesland verschieden,keine Ahnung,ich weiss nur,dass es bei mir so war.Die Unterlagen die du aufführst musste ich dem Notar vorlegen. Ja,ich hätte das auch persönlich geregelt,der Notar wollte vom geerbten Vermögen abhängig auch eine Gebühr von mir,das waren zum Erbschein nochmal ein paar hundert Euro.Aber wirklich,bei uns ging das nur so!!Würde mich nun mal interessieren wie es beim Fragesteller war,aber leider erfahren wir das bestimmt nicht!

In eurem Fall ist das eine Erbgemeinschaft und wird als solche beantragt.Und nein,alleine kann man dann nicht über bestimmte Geldsummen verfügen.Das benötigt bei der Bank die Unterschrift von beiden.Ausser man hätte eine Vollmacht des jeweils anderen.

Ihr könnt als Erbengemeinschaft Euch eintragen lassen (bezahlt ihr nur einmal) und Euch gegenseitig bevollmächtigen. So kann auch eine einzelne Person an das Konto. Man wird Euch auf dem Nachlassgericht aber gerne noch mal Auskunft darüber geben.

imager761  25.05.2012, 16:27

Euch gegenseitig bevollmächtigen. So kann auch eine einzelne Person an das Konto.

Genau das sollte man als Miterbe tunlichst unterlassen :-O

Als Erbengemeinschaft können beide Erben im Erbschein eingetragen werden, kostet nur eine Gebühr. Man kann auch für jeden Erben einen Erbschein beantragen. Geld abheben bei der Bank geht nur, wenn sich die Erben untereinander Vollmachten ausstellen. Da auch das Geldvermögen in die Erbschaft einfliesst, gilt auch da die anteilige Summe. Wenn da einer alles Geld für sich abheben würde, wäre das nicht korrekt. So es nur 2 Erben gibt, dann hat jeder nur Anspruch auf die Hälfte des Geldvermögens, falls im Testament nichts anderes vorgesehen ist.