Wer zahlt die Beerdigungskosten des Bruders eines Freundes und was gilt es sonst evtl. zu beachten?
Hallo, folgender Sachverhalt: Der Bruder eines guten Freundes ist unverhofft verstorben. Die Brüder hatten untereinander seit 10 Jahren keinen Kontakt mehr,nachdem der Verstorbene seinem Bruder in einer gemeinsamen Erbsache ihrer Eltern seinerzeit "übel mitgespielt" hatte. Nun ist eben jener Bruder verstorben und er hinterläst einen 23 Jahre alten Sohn,der offensichtlich mittellos ist. Erbe scheint soweit bekannt keins vorhanden vermutlich eher Schulden. Mein Freund rechnet nun damit,daß man wegen der Beerdigungskosten an ihn herantreten wird. Wie soll er sich verhalten und muß er evtl. damit rechnen,für die entsprechenden Kosten aufkommen zu müßen. Wie sieht es mit der Wohnung des Verstorbenen aus und können evtl. Versäumnisse der Erben , dem Bruder zugerechnet werden...?
9 Antworten
In diesen Fall vermultich das Sozialamt. Zu beachten ist, das die Bestattungspflicht sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet.
In der Regel düfte das Kind besattungspflichtig sein.
Die Bestattungspflicht ist von der Kostentragungspflicht zu unterscheiden. Diese trifft den Erben und nachranig die Unterhaltsverpflichteten also Verwandte in grader Linie. Geschwister sind da außen vor.
Bei einen verschuldeten Erbe sollte man natürlich fristgerecht, also innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und den Gründen der Berufung ausschlagen. Sonst wird man Erbe.
Wie soll er sich verhalten
Zum Nachlassgericht und das Erbe ausschlagen, sobald er von einer Ausschlagung durch den Sohn erfährt.
In diesem Link sind zumindest die fragen der Beerdigungskosten erklärt. dein Freund rechnet wohl zu Recht damit evt. zahlen zu müssen.
Verwandte gerader Linie sind verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu zahlen. Hier wäre es, soweit vorhanden, eine Ehefrau. Gibt es die nicht, dann der Sohn. Kann der die Bestattung nicht bezahlen, kann er sich an das zuständige Sozialamt wenden, mit dem Antrag die Kosten zu tragen.
Der Sohn wäre auch der Erbe, schlägt er jedoch, wegen Verschuldung das Erbe aus, wird auch ihr freund irgendwann "erbe" und muss es ausschlagen. Da er vom Tod seines Bruders weiß, bleiben ihm 6 Wochen das zu tun. Er sollte sich, mit seiner Geburtsurkunde und Personalausweis einen Termin beim Nachlassgericht seines Wohnortes geben lassen und dort das Erbe ausschlagen. Kostet 30,--Euro. Hat er Kinder, dann für diese auch gleich ausschlagen, wenn minderjährig, ansonsten die erwachsenen Kinder gleich mitnehmen, dann können sie das gemeinsam tun und haben nur 1 x die Kosten. Man kann auch zum Notar gehen- der berechnet jedoch für jeden Einzeln.
Was meinst Du jetzt in dem Zusammenhang mitd er Whg und welche Versäumnisse?
Im Prinzip kann man auch nach Kontaktabbruch noch verantwortlich sein, ja. Erstmal wäre aber der Sohn verantwortlich. Er ist ja quasi noch nähere Verwandtschaft- es handelt sich um seinen Vater!
Ich vermute, da ist eine fundierte Rechtsberatung ggf. schon sinnvoll. Grad bei den Kosten, die eine Beerdigung verursacht- da gehts ja nicht um 3 Geld 80.
Erbe beim Erbgericht ablehnen - innerhalb von 6-8 Wochen.
Dann legt man als für die B-Kosten in Frage kommender seine Einkommensverhältnisse dem Sozialamt vor. Dort entscheidet man dann, in welcher Höhe Kosten, wenn überhaupt, getragen werden müssen.
Dann legt man als für die B-Kosten in Frage kommender seine
Einkommensverhältnisse dem Sozialamt vor. Dort entscheidet man dann, in welcher Höhe Kosten, wenn überhaupt, getragen werden müssen.
Das muß aber der Sohn und nicht der Bruder machen.
Mein Freund rechnet nun damit,daß man wegen der Beerdigungskosten an ihn herantreten wird
ja und? genau wie ich es oben beschrieben habe. Erbe ablehnen, Kontakt Sozialamt. Wenn das Einkommen so hoch ist, dass man die Beerdigung selbst zahlen kann, dann ist das so und wenn nicht, dann wird eben nun die Allgemeinheit (bezahlt vom Sozialamt) für die Bestattung aufkommen.
Was ist da jetzt nicht klar?
wer die Beerdigung in auftrag gibt bezahlt, es sei denn es wurde vorher mit den Sozialamt abgesprochen