Kann ich das Erbe noch ablehnen trotz Erbschein?

2 Antworten

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Für eine ggf. stattfindende Erbausschlagung ist die Betreuung deines Bruders zuständig. Wenn Erbmasse vorhanden war, durfte sie gar nicht ausschlagen. Auch wird die Betreuung nicht mitspielen, wenn es darum geht, den betreuten Bruder "um sein Erbe" zu bringen- ihr seid alle gleich erbberechtigt gewesen- warum soll er schlechter gestellt werden. Wahrscheinlich kann das Erbe für ihn gut gebracht werden.

Bonbonlady66 
Beitragsersteller
 24.06.2015, 09:31

Ich wollte es nicht wissen weil mein Bruder schlechter da stehen soll als ich und unser Bruder sonder um alle gleich zu stellen. Aber es hat sich auch schon erledigt. ER konnte nicht mehr ablehnen. Jetzt ist das eingetreten was wir verhindern wollten er kann nur ein Bruchteil von dem Erbe behalten. Der Rest geht für die Betreuung ( die er nicht will ) drauf. Da kann er leider nichts gegen tun. Schade aber so ist es. Aber troztdem Danke für die Antwort. L.G. Bonbonlady66

die rechtliche Betreuung ist mit dem Tod beendet. nur unter ganz engen Bestimmungen kann eine Erbschaft nachträglich abgelehnt werden. Der Fall gehört bestimmt nicht dazu.

http://www.finanztip.de/erbausschlagung/