Keinen Anspruch auf Erbe wenn Bruder ins Grundbuch eingetragen wird?
Der Bruder meines Lebensgefährten soll als alleiniger Eigentümer in das Grundbuch des Hauses, welches der Mutter gehört (Vater ist bereits verstorben), eingetragen werden.
Dies sei notwendig, da die Lebensgefährtin des Bruders einen Kredit für die Reparatur des Daches aufnehmen wird (die beiden leben dort).
Die Mutter, der Bruder und dessen Lebensgefährtin haben sich letzte Woche von einem Notar beraten lassen, der dieser geplanten Vorgehensweise angeblich "zugestimmt" hat (laut Mutter).
Der Bruder lebt dort seit jeher mietfrei, auf Kosten der Mutter und ist arbeitslos, sie hat laut eigener Aussage Angst vor ihm. Er will sich wohl auf diesem Wege das Haus erschleichen.
In ein paar Wochen soll die Eintragung beim Notar vorgenommen werden. Mein Lebensgefährte hätte dann also keinen Anspruch mehr auf ein Erbe, sollte die Mutter sterben. Sehe ich das richtig?
13 Antworten
- Die Mutter ist frei, mit ihrem Eigentum (hier: ihrem Haus) zu machen und darüber zu verfügen, wie sie es möchte. Keines ihrer Kinder hat "Anspruch" darauf oder Rechte an ihrem Eigentum. Daher kann sie auch ihr Haus an eines ihrer Kinder übertragen, ohne die anderen Kinder oder sonst wen fragen zu müssen.
- Sie ist auch frei darin, ob und wen sie zu ihrem Erben einsetzen will. Würde sie z.B. den bei ihr wohnenden Sohn zu ihrem Erben einsetzen, den anderen Sohn aber nicht, wäre das rechtlich nicht zu beanstanden. Der andere Sohn könnte dann nach dem Erbfall nur seinen Pflichtteil fordern; das wäre ein Geldbetrag in Höhe des halben Wertes seines gesetzlichen Erbteils (in diesem Fall wäre der ges. Erbteil für jeden Sohn 1/2, so dass der Pflichtteil 1/4 des Nachlasswertes ausmachen würde.
- Wenn die Mutter die Schenkung des Hauses an den Sohn 10 Jahre überlebt, könnnte der andere Sohn (also dein LG) den Wert des übertragenen Hauses nicht mehr seinem Pflichtteilsanspruch hinzurechnen. Würde die Mutter innerhalb eines Jahres nach der Schenkung versterben, würde der Hauswert voll dem Nachlassweret hinzugerechnet und die Höhe des Pflichtteils daraus ermittelt werden. Mit jedem weiteren Jahr, um das die Mutter später verstirbt, schmilzt die Hinzurechnung um 10% ab, bis sie eben nach 10 Jahren ganz wegfällt.
- Vielleicht sollte die Mutter mal mit beiden Söhnen ( und ihren LG ?) über die ganze Situation sprechen und gemeinsam überlegen, was sinnvoll ist. Da die Mutter, wie du meinst, keinen Kredit von der Bank erhält, kann ich mir nicht vorstellen, dass der arbeitslose Sohn von der Bank als neuer Eigentümer des Hauses für kreditwürdiger gehalten wird, um den Kredit an die LG (?) z.B. durch eine Grundschuld auf das Hausgrundstück zu sichern. Wie will sich übrigens die LG sichern, wenn sie von der Bank aufgenommene 20.000 Euro in das Haus investiert, an dem sie kein (Mit-)Eigentum hat. All das sollte gemeinsam besprochen werden, auch mit dem Notar, dem alle bestehenden Probleme offengelegt werden sollten.
Hallo,
ja das siehst du richtig.
Sobald er im Grundbuch steht gilt er als Eigentümer.
Hat die Mutter deines Freundes Angst vor diesem Sohn ist vorher schon einiges schief gelaufen.
Vielleicht könnt ihr die Mutter für ein paar Tage zu euch holen und in Ruhe gemeinsam überlegen ob und was ihr mit ihr gemeinsam noch machen könnt bzw. sie bereit ist zu machen.
Alles Gute
Vermutlich besteht ein Testament, welches die Meinung des Notars beflügelt.
Hinsichtlich eines weiteren Erb- oder Pflichtteilsanspruches nach dem Tod des Vaters entfaltet ein Testament keine Wirkung.
Solche oder ähnliche Ansprüche sind von den übrigen Erben in Geld zu erfüllen.
ja, damit liegst du richtig.
Die Lebensgefährtin bekommt doch auch keinen Kredit, wenn sie nicht im Grundbuch steht.
Eine Umschreibung auf den Namen des Bruders ist nicht erforderlich, deine Mutter kann mit ihrem Haus als Sicherheit für den Kredit dienen.
Ohne die Familienstimmung zu kennen., eine Einschätzung der Beweggründe schwierig. Zu Lebzeiten kann die Mutter mit ihrem Eigentum machen was sie will, soweit so gut. Was nicht mehr im Eigentum ist, kann auch nicht mehr vererbt werden. Unter Umständen entstehen bei Erbeintritt Pflichtteilergänzungsansprüche.
Nur einen Kredit von 20.000€ mit Kreditnehmer die Partnerin des Sohnes hier als Vorwand zu nutzen? Sofern die Bank für den Betrag bereits eine Sicherheit fordert, bringt es sowieso nichts, wenn sie Kreditnehmer ist und er Eigentümer.
Als Partnerin würde ich hier auch nicht mitspielen. Der Lebensgefährte wird Eigentümer der Immobilie und ich hafte für die Verbindlichkeiten?
Da der Dach gemacht werden muss, die Schwiegermutter dies alleine nicht finanzieren kann, warum regelt man dies nicht in einem Testament? Der Bruder bekommt den Anteil der Renovierung bei Erbeintritt erstattet, er hat damit ja zur Wertverbesserung beigetragen
Alternativ wirkt dein Lebensgefährte bei der Urkunde mit, Bruder bezahlt ihm den halben Hauswert aus und verzichtet hierfür auf sein Pflichtteil am Haus, Mutter behält sich Wohnrecht. Dann sollte man aber fair über den Istwert des Hauses verhandeln.