Schenkung eines Grundstücksanteils - braucht man die Zustimmung aller Eigentümer?

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Eine Übertragung ist nicht möglich.

Es kommt nur eine Schenkung oder ein Verkauf des Eigentumsanteils in Frage, die notariell beurkundet werden muss.

Sofern die Eigentumsrechte des Bruders nicht betroffen sind, also z. B. auf ihn ggf. eingetragene Wohnrechte nicht eingeschränkt werden, und die Schwester alle bisherigen Eingentumsverpflichtungen (Besitzabgaben) übernimmt, ist dessen Zustimmung nicht erforderlich.

HTH

G imager761

chripajosa 
Beitragsersteller
 12.02.2011, 18:29

Klar, ich meine ja auch Schenkung, bin nur nicht so firm bei juristischen Begriffen.... Aber danke, das klingt ja sehr fundiert.

Nein mit seinem Anteil darf der Eigendümer machen was er will, da es sich jedoch um Grundstücksanteile handelt braucht man für die Schenkung um diese Rechtsgüldig zu machen einem Notar.

So lange die eine Schwester nur ihren eigenen Anteil verschenken will, brauchts sie dafür keine Genehmigung der Miteigentümer. Das muss natürlich mit Notarvertrag geschehen.

Nein, es ist ihr Eigentum