Bruder schlägt Erbe aus, ich nicht
Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Mein Vater ist verstorben und hat kein Testament hinterlassen, nun wurde auch ich als Erbin ermittelt und konnte auf dem Schreiben sehen, das meine beiden Brüder ausgeschlagen haben und auch die Ehefrau des einen Bruders, der eine Bruder ist nicht verheiratet. Der 1. Bruder hat noch 3 Erwachsene Kinder, der 2. Bruder hat auch 3 Erwachsene Kinder, die Erwachsenen Kinder haben noch nicht ausgeschlagen, da sie selbst zum Gericht müssen.
Ich als Tochter des verstorbenen Vaters, habe das Erbe noch nicht ausgeschlagen. Wenn ich nicht ausschlage, erbe ich dann zu 100%?
Mein Bruder,( der mit der Ehefrau) sagte mir, wenn ich das Erbe antrete, muss ich es mit seinen Kindern teilen, stimmt das?
Über antworten, wäre ich sehr dankbar.
10 Antworten
Meiner Meinung nach wärst Du jetzt Alleinerbe. Warum haben Deine Brüder das Erbe ausgeschlagen? War es verschuldet? Dann erbst Du ja logischerweise auch die Schulden.
Warum deine Brüder das Erbe ausschlagen wissen wir nicht. Vielleicht gibt es Schulden, die der Grund für das Ausschlagen des Erbes bei deinen Brüdenr ist.
Das solltest du feststellen, bevor du das Erbe annimmst und vielleicht einen Schuldenberg übernehmen musst.
Wenn du das Erbe annimmst, musst du es mit den Kindern deines Bruders teilen.
Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, so wird dieser "Erbe" von Anfang an als Nichterbe angesehen. Die Ausschlagung führt dazu, dass der Erbanfall als nicht eingetreten gilt und die Erbschaft fällt damit rückwirkend auf den Erbfall bei demjenigen an, der berufen wäre, wenn der Ausschlagende zurzeit des Erbfalls nicht gelebt hätte (§ 1953 BGB).
Dies bedeutet, wenn der ausschlagende Erbe Kinder hat, werden die Kinder zu Erben.
Diese Kinder müssen ebenfalls die Erbschaft ausschlagen, um nicht Erbe zu werden.
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbsch3.htm
wenn ich das Erbe antrete, muss ich es mit seinen Kindern teilen, stimmt das?
JA.
NEIN.
Die Vertretung des Kindes ist nach § 1629 Abs. 1 BGB Teil der elterlichen Sorge. Eine Erbschaft, die einem minderjährigen Erben zufällt, kann nur von den sorgeberechtigen Elternteilen ausgeschlagen werden. In vielen Fällen müssen daher beide Elternteile die Ausschlagung vornehmen.
Deswegen hat ja wohl auch die Frau des Bruders ausgeschlagen. [Link wie oben]
Okay, danke.
Interessant wäre zu wissen, warum Deine Brüder das Erbe ausgeschlagen haben. Kann es sein, dass Dein Vater verschuldet war?
Ob Du teilen müsstest, weiß ich allerdings nicht.
Hallo,
ich möchte mich für Eure antworten erst einmal bedanken. Meine Brüder schlagen deshalb aus, weil sie nur vermuten, dass eventuell Schulden vorhanden sind. Sie haben schon mehrere Jahre keinen Kontakt zum Vater gehabt und ich bin das uneheliche Kind, habe mein Vater in meiner Jugendzeit kennengelernt und dann wieder aus den Augen verloren.
Ich habe mit dem Vermieter, wo mein Vater zuletzt gewohnt hat über mehrere Jahre telefoniert und er hatte auch einen sehr guten Kontakt zu meinem Vater, der sagte, er kann sich das mit den Schulden nicht vorstellen, denn er hat immer pünktlich seine Miete gezahlt und auch alles andere so viel wie er weiß.
Wo kann ich denn in Erfahrung bringen, ob Schulden vorhanden sind?
Du erbst mit Deinen Geschwistern zu gleichen Teilen. Schlagen Deine Geschwister ihr Erbe aus, geht deren Erbe auf deren Kinder über. Die Anzahl der Kinder ist dabei unerheblich, Dein Erb-Anteil bleibt in Dir in vollem Umfang erhalten - wäre nur fatal, wenn Du die letztendlich die Einzige wärest, welche (6-Wochenfrist nach Bekanntwerden des Erfalles!) das Erbe nicht ausschlägt - und Du schließlich mit 'nem a*voll Schulden alleine da stündest(?!).
Es muß einen Grund geben, warum Deine Brüder das Erbe ausgeschlagen haben!
Schau mal in § 1643 BGB nach. Ich interpretiere die Bestimmung so, dass minderjährige Kinder des Erben vom Erblasser als Erben benannt sein müssen, um nachzurücken. Ist aber leider ziemlich kompliziert formuliert, vielleicht interpretiere ich falsch...