Erbschein beantragen mit Erlaubnis vom Sohn?
Hallo, ich habe folgenden Fall: Meine Frau ist verstorben. Wir haben einen Sohn.
Wir haben ein handgeschriebenes Berliner Testament, das ich zum Amtsgericht gebracht habe. Wir wurden beide zwecks Testamentseröffnung angeschrieben.Nun habe ich einen Termin für den Erbschein beantragt,damit das Grundbuch geändert wird . Man sagte mir ich solle eine Einverständniserklärung meines Sohnes mitbringen, dass ich Alleinerbe sein darf . Mein Sohn ist der Meinung dass das unnötig ist. Er unterschreibt nichts weil Testament doch steht, dass ich Alleinerbe bin.Was mache ich jetzt?
Hat jemand schon eine solche Erfahrung gemacht?
Jetzt schon danke für eure Antworten
5 Antworten
Erst mal vielen, vielen Dank für die vielen Antworten.
Also, habe ich hier einen Ratschlag befolgt und am Gericht angerufen und mit einem Rechtspfleger am Gericht gesprochen. Diese Einverständniserklärung muss er schreiben, und dadurch das Testament der Eltern anzuerkennen. Es ist notwendig weil es ein mit der Hand geschriebenes Papier ist und kein notarielles. Außerdem lag es zuhause und war nicht bei Gericht hinterlegt. Wußte gar nicht das das geht. Weiterhin war es auch nicht von Zeugen unterschrieben. Als Rechtspfleger müsse man sich, so der gute Mann aussagte, auch vergewissern das alles mit Recht zu geht. Würde sagen, der Rechtspfleger ist ein sehr oder überaus korrekter Mensch
Vielen Dank, Euer Schnuppi
Gänzlich verstehen tue ich es auch nicht, aber grundsätzlich hat man grundsätzlich einen justizablen Anspruch darauf, dass Rechtspflichten erfüllt werden. Ggf. ergibt sich hier die Rechtspflicht aus der Tatsache, dass der Sohn pflichtteilsberechtigt ist.
Also ich verstehe es auch nicht. Beim notariellen Berliner Testament meiner Eltern bekam ich nur ein Schreiben, dass es eröffnet wurde. Evtl. liegt hier ein Unterschied?
Oder ist das Testament evtl. nicht eindeutig formuliert, so dass der Rechtspfleger den Willen auslegen muss und daher mit der Unterschrift des Sohnes „auf Nummer sicher“ gehen.
Aber wo ist das Problem, dein Sohn soll einfach mit seinem Personalausweis mitgehen und sich vom Rechtspfleger erklären lassen, warum er hier anwesend sein muss.
Rechtspfleger sind auch nur Menschen. Rufe an und frage, wie ihr das Problem lösen könnt. Evtl kann man ihn ja schriftlich informieren und er kann einen Termin bei einem Nachlassgericht in seiner Nähe oder bei einem Notar machen. Dann dauert es halt etwas länger. Oder ob er dir eine Vollmacht ausstellen kann und dir eine Kopie seines Ausweises mitgibt.
Zur Not muss er einen Tag Urlaub opfern. Wenn du den Erbschein nur fürs Grundbuch benötigst und nicht für Bankkonten o.ä, dann greift die Gebührenbefreiung für den Eigentumswechsel ja insgesamt 2 Jahre.
Es geht darum Zeit zu sparen. Der Sohn muss diese Erklärung nicht abgeben. Die Erklärung ist nicht nötig, aber dann wird Ihm der gestellte Erbscheinsantrag zur Kenntnis und Stellungnahme durch das Gericht übersandt da er einen Anspruch auf rechtliches Gehör als gesetzlicher, durch Testament enterbter Erbe hat. Es dauert dann 3-4 Wochen länger bis der Erbschein erteilt wird.
Jetzt hast du ein Problem. Dein Sohn will nicht auf den Pflichtteil verzichten.
Das ist falsch. Der Pflichtteil kann davon völlig unabhängig geltend gemacht werden.
Hallo,
doch er verzichtet darauf, ist aber der Meinung, das er da gar nichts machen muss. Er ist der Meinung, im Testament stehe ich als Alleinerbe und das gilt.
Nein, das gilt nicht. Er kann seinen Pflichtteil geltend machen. Und irgendwie habe ich den Verdacht, dass er das weiß.
Hallo kabbes69,
doch es ist eindeutig formuliert und mitgehen kann er aus beruflichen Gründen leider nicht. Ich muss da allein hin.