Mein Bruder steht im Erbschein, beteiligt sich aber nicht an den Kosten?
Hallo zusammen! Wie die Frage vermuten lässt, geht es um das Thema Erbe. Mein Vater ist letztes Jahr gestorben. Nach langem Prozedere und der Einigung mit meiner Stiefmutter, dass Erbe an zu treten (waren eigentlich nur Schulden doch es war von Anfang an klar, dass die Beiden diese bezahlen wollten) , haben wir dies auch inkl. Erbschein gemacht. Sprich die Schulden im Namen meines Vaters und auch die Beerdigung sind bereits bezahlt.
Mein Bruder, zu dem wir alle keinen Kontakt haben, steht allerdings nun auch mit im Erbschein, da er sich wie vermutet überhaupt nicht dafür interessiert hat und einfach die Zeit hat verstreichen lassen. Meine Stefmutter und ich wollen ihn nun mit in die Zahlungen ziehen, die wir bereits zahlen mussten bzw. zahlen wollten. (Nun fragt bitte nicht warum wir ihn jetzt noch mit schleifen wollen, ist eine lange Gesichte).
Die Rechnungen und Belege zu allen geleisteten Zahlungen bezüglich den Schulden meines Vaters haben wir aufbewahrt.
Nun meine eigentliche Fragestellung: Kann ich mit den Rechnungen und Belegen zu einem Anwalt gehen damit er seinen offenen Erbteil, welchen er nicht gezahlt hat, begleicht? Sprich seinen Teil vom Erbe nachträglich einfordern, obwohl wir schon alles bezahlt haben?
Danke
4 Antworten
ein erbberechtigter ersten grades muss das erbe antreten, sofern er nicht innerhalb einer bestimmten frist nach bekanntwerden des erbfalles bei einem notar formell das erbe ausschlägt.
dein bruder muss sich daher sowohl an den schulden und den kosten beteiligen, hat aber auch anspruch auf seinen anteil am vermögen/erbmasse (soweit vorhanden). wenn die schulden/kosten höher sind als die erbmasse, dann bleibt nur der klageweg, wenn er sich weigert.
Eigentlich läuft das anders.
Zuerst wird die gesamte vorhandene Erbmasse "gesammelt", dann davon alle Schulden/Rechnungen bezahlt. Der noch vorhandene Rest wird dann aufgeteilt entsprechend Erbanteil und an die jeweiligen Erben ausgezahlt.
Also erstellt ihr mal ne saubere Abrechnung:
Was war zum Erbzeitpunkt an Vermögen vorhanden? Bei Sachwerten muss man den Wert eintragen, Geld usw kann man ja zählen.
Hat man die Vermögenaufstellung komplett und eine Endsumme, folgt die Aufstellung aller Verbindlichkeiten! Schulden + durch die Bestattung entstehende Rechnungen. All das wird aus dem Vermögen beglichen.
DANN erfolgt die Gegenüberstellung von Plus und Minus. Verbleibt ein Plus, wird aufgeteilt nach Testament bzw Erbfolge. Ich lese raus: Eine Ehefrau und zwei leibliche Kinder...also 50% an die Frau und je 25% an die Kidner.
Und das wird dann überwiesen, außerdem werden von allen Belegen Kopien gemacht und die Abrechnung (in Kopie) mit den ordentlich abgehefteten Belegen dazu an die Erben überstellt.
Dein Bruder hat sich um nix gekümmert. Das ist sein gutes Recht. Damit hat er aber dem Erbe durch Ablauf der Frist zugestimmt und muss also mit berücksichtigt werden in der Abrechnung.
Wenn ihr nicht sicher wisst, wie man das ausrechnet, dann sammelt ALLE Belege und Listen und lasst das einen Fachanwalt für Erbrecht als Nachlassverwalter machen! Ja das kostet...die kosten werden aus der Erbmasse beglichen.
Ach so.
Also ein Negativ-Erbe.
Hier hat der Bruder durch Verstreichen lassen der Ausschlagungsfrist das Erbe angenommen und muss ebenfalls zahlen.
Schriftliche Zahlungsaufforderung schicken, nach 1 Woche dann einen Mahnbescheid. Wird diesem NICHT widersprochen innert der 14-Tages-Frist, dann Vollstreckungsbescheid schicken und dann das Ganze an den Gerichtsvollzieher geben, der vollstreckt das Ganze.
Wenn ihr nicht sicher wisst, wie man das alles im einzelnen macht, am Amtsgericht hat es Rechtspfleger, die helfen einem, das Ganze korrekt auszufüllen und dort am Amtsgericht gibt man es auch ab.
Achtung: Die dafür anfallenden Kosten (Mahnbescheid etc) müsst ihr vorstrecken, die könnt ihr aber im Mahnbescheid mit aufführen und die werden dann mit vollstreckt.
Ist mit einiger Zeit verbunden, das Ganze...also 8-10 Wochen kann es dauern, bis das Geld dann da ist... so beim Bruder was zu vollstrecken geht!
Sechs-Wochen-Frist - Sie haben nicht viel Zeit, sich für oder
gegen die Erbschaft zu entscheiden. Wenn Sie es nicht haben wollen, muss
die entsprechende Erklärung innerhalb von sechs Wochen beim zuständigen
Nachlassgericht vorliegen (§ 1944 BGB).
Sonst gilt das Erbe als angenommen! Als Stichtag gilt dabei der Tag, an
dem Sie von der Erbschaft erfahren haben, was bei nahen Angehörigen
meist mit dem Todestag zusammenfällt. Nur in Ausnahmefällen wird die
Frist verlängert: Nämlich dann, wenn der Verstorbene im Ausland gelebt
hat oder Sie zum Zeitpunkt des Erbfalls selbst im Ausland waren.
Mehr hierzu bei:
http://www.finanztip.de/erbausschlagung/
Beitrag geändert
Er steht mit im Erbschein, weil er sich auf das Anschreiben vom Nachlassgericht auch nicht gemeldet hat. Die Zeit das Erbe aus zu schlagen ist bereits verstrichen. Sein Name steht schwarz auf weiß auf dem Papier.
das könnt ihr machen.
Ihr könnt auch alle Summen aufaddieren, seinen Anteil herausrechnen und diese Summe (per Einschreiben) bei ihm anfordern. Mit der Androhung, danach gehen wir zum Anwalt, den er dann auch noch zahlen muss. Wenn er darauf nicht reagiert, hab ihr alles unternommen und könnt zum Anwalt gehen.
Die Erbmasse ist ein klares Minus, es gab nie etwas zum gegen rechnen, sprich auch kein Sachwert. Meine Stiefmutter und ich waren uns aber einig, seine Schulden zu begleichen, weil er dies gewollt hat. Alle Schulden sind beglichen (aus unserem Bestand) inkl. die Kosten für die Beerdigung. Belege für alles besitzen wir.
Mir geht es halt darum, ob wir das Geld was wir sogesehen ja vorgestreckt haben um die Schulden (sprich Erbe) von meinem Vater , per Anwalt vom meinem Bruder einfordern können zum entsprechenden Erbteil.