Vater gestorben,Lebensgefährtin wohnt im geerbten Haus und pocht auf lebenslanges Wohnrecht.
Unser Vater ist gestorben und hinterlässt zwei Kinder denen er in einem handschriftlichen aber nicht noteriell beglaubigten Testament alles hinterlässt.
Seine Lebensgefährtin wird ausdrücklich in dem Testament nicht bedacht. Beide bewohnten 28 Jahre lang ein Haus welches Bestandteil des Erbes ist. Das Haus soll verkauft werden.
Frage 1: Hat die Lebensgefährtin Anspruch auf lebenslanges Wohnrecht? Frage 2: Wie schnell nach Erstellung des Erbscheines und umtragung des Grunsbuches kann das Haus verkauft werden. Frage 3 : Was ist wenn die Lebensgefährtin das Haus vorher "leerräumt"? Frage 4 : Kann Sie uns den Zutritt zu dem geerbten Hais verwehren solange sie es bewohnt?
Vielen Dank für die Antworten.
2 Antworten
Wenn das T. gültig ist und das ist ein handschriftliches wenn es vom Erblasser stammt. Ohne Testament sind nur Verwandte erbberechtigt. Soweit ich weiß hat eine Lebensgefährting kein Wohnrecht und was ihr nicht gehört, darf sie auch nicht mitnehmen. Alles andere ist Diebstahl. Man sollte idealerweise eine gütlliche und angemessene Lösung finden, denn dass sie im T. nicht erwähnt ist, scheint ja etwas merkwürdigt, oder ist das T. älter als 28 Jahre?
zu 1. wenn die Lebenspartnerin nicht im Testament mit dem Wohnrecht bedacht ist; dazu nix im Grundbuch eingetragen, dazu kein Mietvertrag mit deinem Vater existiert, hat sie ganz schlechte Karten in der Wohnung zu verbleiben. 2. sobald ein Käufer gefunden ist 3. in dem Fall ist das Diebstahl; ihre eigenen Siebensachen darf sie natürlich mitnehmen. 4. eigentlich nein, sie hat keinen Anspruch auf das Haus. Man sollte ihr aber eine angemessene Frist zur Räumung geben. Sie war schliesslich die Lebensgefährtin deines Vaters. Auf die Strasse von jetzt auf gleich setzen, würde ich nicht.