muss ich für die kosten im tierheim aufkommen für den hund meines verstorb. bruders
mein bruder ist im februar verstorben und der hund wurde ins tierheim gebracht, jetzt verlangt man von mir dass ich für die kosten aufkomme, obwohl ich keinen erbschein beantragt habe, ich habe lediglich durch eine firma die wohnung räumen lassen und damit habe ich nach ansicht des amtsgerichtes das erbe angetreten. was für kosten könnten auf mich zukommen?
10 Antworten
Rechtlich gesehen hast Du das Erbe angetreten, indem Du Dich um den Nachlaß gekümmert hast. Sicher hast Du auch seine Beerdigung bezahlt. Gibt's keine weiteren Erben? Kinder? Frau? Eltern? Was die Kosten fürs Tierheim betrifft: Hast Du den Hund nur in Pension gegeben oder komplett abgegeben? Das handhabt jedes Tierheim anders. Bei unserem Tierheim verlangt man für die Pension einen Tagessatz. Gibt man das Tier komplett ab, verlangt man einen einmaligen Betrag. Ich schlage Dir vor, nochmal mit der Tierheimleitung zu sprechen und denen klarzumachen, dass Du nach dem Tod in einem Ausnahmezustand warst und Du andere Sorgen hattest, als nach den Folgekosten zu fragen. Meist findet man eine einvernehmliche Lösung in Form einer Spende oder Ähnlichem.
Wer hat den Hund ins Tierheim gebracht? Der muss es auch bezahlen.
Hi du meinst sicher die Abgabegebühr? Normalerweise bezahlt die jeder der ein Tier ins Tierheim bringt, mit Ausnahme von Fundtieren. Bezahlt das, lasst euch eine Quittung geben und geht zum Rechtsanwalt um das von der Stadt zurückzufordern, wenn ihr das Erbe nicht annimmt..
Wenn Du das Erbe nicht innert Frist ausschlägst und das hast Du ja nicht, im Gegenteil, Du hast ja die Wohnung räumen lassen .... da urteilt das Gericht schon rechtens: Du hast das Erbe angetreten. Zur Erbmasse gehört nun aber eben auch der Hund und weil Du es versäumt hast diesen auch dem Tierheim zu übereignen (dafür gibt es Verträge...) konnte das Tierheim das Tier nicht vermitteln, dadurch sind Kosten entstanden die Du zu tragen hast.
Das kannst du am besten im Tierheim erfragen. Und das Erbe gilt automatisch als angetreten, wenn man nicht ausdrücklich darauf verzichtet und dies schriftlich durch einen Notar dem Nachlassgericht mitteilt.
Und wenn niemand anderer da ist, dann eben doch.
nur das geschwister im normalfall nix erben