Urlaubsanspruch für Minijobber 450€-Basis - vorschüssiges Urlaubsentgelt aber keinen Erholungsurlaub?
Hallo zusammen - brauche mal eure Hilfe! Arbeite seid 1,5 Jahren in einem Modefachgeschäft (keine "Billig"-Marken). Ich weiß, das ich einen gesetzl. Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen, in meinem Fall umgerechnet wären die 6 Tage im Jahr habe. Im Arbeitsvertrag steht, dass im Urlaubs- und Krankeitsfall die die gesetzl. Vereinbarungen gelten. Mein Stundenlohn beträgt den Mindestsatz von 8,50€ und zusätzl. erhalte ich 0,67 Cent als "vorschüssiges Urlaubsentgelt". Während den 1,5 Jahren hatte ich 6 Tage Urlaub, die mir nun als "Minusstunden" auf meinen Stundenabrechnungen aufgelistet werden. Auf Nachfrage bei meinen Arbeitgeber erhielt ich zur Antwort, dass ich diese nun unentgeltlich wieder rein arbeiten muss, da ich ja vorschüssiges Urlaubsentgelt erhalten und somit keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub habe! Hat hier mein Arbeitgeber recht oder ist das gesetzeswidrig, da mein "Urlaub" in diesem Fall nicht der Erholung gilt!?!
1 Antwort
Hat hier mein Arbeitgeber recht
Schlicht und einfach: Nein!
oder ist das gesetzeswidrig
Richtig!
Durch dieses "vorschüssige Urlaubsentgelt" - weswegen Du nach Meinung des Arbeitgebers also keinen bezahlten Urlaub mehr "in natura" nehmen können sollst - wird Dir Dein Erholungsurlaub also "abgekauft", "abgegolten".
Das ist aber generell verboten - mit der einen Ausnahme: nur im Fall einer Kündigung, wenn Urlaub in der Kündigungsfrist ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, muss er abgegolten werden (Bundesurlaubsgesetz BurlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4).
Mit anderen Worten: Auch wenn Dein Urlaubsanspruch durch die Zahlung des "vorschüssigen Urlaubsentgelts" quasi "erledigt" sein soll, hast Du trotzdem Anspruch darauf, bezahlten Urlaub zu nehmen.
Außerdem darf der Arbeitgeber das bereits gezahlte "vorschüssige Urlaubsentgelt" deswegen nicht zurück verlangen und auch die entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht einseitig ändern.
Also auch wenn es sich um ein "Modefachgeschäft (keine "Billig"-Marken)" handelt, scheint der Arbeitgeber mit illegalen Tricks zu arbeiten und auf die rechtliche Unerfahrenheit der Arbeitnehmer/innen zu bauen.
Das ist die rein rechtliche Seite. In wieweit Du jedoch in der Lage und willens bist, Dein Recht gegebenenfalls in einer streitigen Auseinandersetzung mit Deinem Arbeitgeber durchzusetzen, ist noch eine andere Frage, die ich Dir aber nicht beantworten kann - und "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge** ...
**Mir fällt auf, dass ich diesen Satz immer öfter schreiben muss. :-(
Gilt dies dann auch im Krankheitsfall?
Selbstverständlich!
Die entsprechende gesetzliche Bestimmung (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG - das gilt übrigens auch für Arbeit, die wegen eines Feiertags ausfällt) ist zwingend; auf sie kann weder "freiwillig" noch gezwungenermaßen (vertraglich) verzichtet werden - so wenig wie auf den Urlaubsanspruch (die Bezahlung während des Urlaubs).
Bei längerer Erkrankung (mehr als 6 Wochen am Stück oder summiert bei gleichen Erkrankungen, wo der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss) besteht für Minijobber allerdings kein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Ansonsten haben Minijobber die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Teilzeit- oder Vollzeitkräfte; sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden (haben also z.B. auch Anspruch auf - anteilige - Sonderleistungen wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn der Arbeitgeber das betrieblich gewährt).
Bei Erkrankung hast Du - bei unregelmäßiger Arbeitszeit und Arbeitsdauer - pro Krankentag dasjenige zu erhalten, was Du arbeitstäglich im Durchschnitt der letzte 13 Wochen/3 Monate erhalten hast (Berücksichtigung des Zeit- und Geldfaktors).
Bist Du in einen Dienstplan eingeteilt und wirst dann krank, dann hast Du das Geld für diejenige Arbeitszeit zu erhalten, die Du aufgrund er Dienstplaneinteilung hättest arbeiten sollen (Lohn-/Entgeltausfallprinzip).
Ganz lieben Dank für Deine umfangreiche Antwort - hilft mir sehr weiter ....... :o) !
Gilt dies dann auch im Krankheitsfall? Hier möchte mein Arbeitgeber auch nicht bezahlen! Bekomme nur meinen Stundenlohn, wenn ich auch da bin !