Hab ich in meinem Fall ein Recht darauf meinen Urlaub nehmen zu dürfen?
Hey,
erstmal die Geschichte vorab: Ich bin seit Mitte Dezember 2019 im Lebensmittel-Einzelhandel als 450-Euro-Basis Jobber tätig und habe normalerweise 12 Tage pro Halbjahr Urlaub. Ich hatte heute den Stellvertretenden Filialleiter wegen dem Urlaub angesprochen (er macht nämlich die Stundenpläne) 14 Tage Urlaub bis August.
August deshalb, weil mich der richtige Filialleiter vor einiger Zeit nach ner Ausbildung gefragt hatte und ich die Bewerbung schon Samstag abgegeben hatte und so wie es aussieht habe ich wohl die Stelle.
Nun ist das Problem allerdings: Ich will, kann aber kein Urlaub im Juli nehmen, weil mein Kollege im Juli schon 4 Wochen nimmt und ich dort da sein muss. Mein Stellvertretender Filialleiter meinte, dass es im August auf den ersten Ausbildungslohn dazugezahlt wird und ich mich für den Urlaub hätte früher melden müssen, weil die Urlaubsplanung Anfang des Jahres gemacht wird.
Allerdings stand es weder im Arbeitsvertrag noch hatte mir bis heute jemand erzählt, ob es überhaupt Urlaub gibt und dass dieser Ende des Jahres gemacht wird. Das heißt genauer gesagt, man hätte mir das nicht Bescheid gegeben und ich wusste es bis heute nicht.
Darf der stellvertretende Filialleiter mir das nehmen des Urlaubs verbieten und mir das Geld in Form von Lohn auszahlen, obwohl ich nicht wusste, wann es festgelegt wird? Ich wollte ihn zwar so oder so drauf ansprechen vor einigen Wochen, allerdings wollte ich erst die Rückmeldung bezüglich der Ausbildung vom richtigen Filialleiter abwarten. (Der Stellvertretende Filialleiter meinte, dass auch dies keine Rolle spielt, allerdings hatte man mich darüber auch nicht informiert)
LG
1 Antwort
Das ist allerdings sehr kurzfristig, wenn Du jetzt ankommst und nächsten Monat Urlaub haben willst. Immerhin ist das die Zeit, in der viele Leute Urlaub nehmen.
Du hast natürlich Anspruch auf den Urlaub, aber eben zu einer Zeit, in der das betrieblich geht.
Dann sprich ihn darauf an. Ich kann das nicht beurteilen, ob er das genehmigt.
Dein Urlaub muss Dir gewährt werden.
Eine Auszahlung ist nicht erlaubt - das ist sie nur dann, wenn der urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (ganz oder teilweise) nicht mehr genommen werden kann. Du wirst aber weiter da beschäftigt sein; dass aus dem Arbeits- ein Ausbildungsverhältnis wird, spielt dabei keine Rolle.
Da wir eine 6 Tage Woche haben, könnte ich meine 14 Tage Urlaub vom 27 Juli bis zum 11 August verbrauchen. Das würde genau passen.
Wenn keine wirklich (!) zwingenden (!) betrieblichen Gründe gegen diesen Termin sprechen, muss der Arbeitgeber Dir Deinen Urlaub zu diesem Zeitpunkt gewähren. Er darf auch nicht abgelehnt werden mit der Begründung "zu kurzfristig beantragt"!
@Familiengerd Und was ist, wenn er sagt, dass ich sie nicht nehmen kann, weil am 01. August die Lehre beginnt? Die Ausrede zählt auch nicht, oder? Weil es ja nur darum geht, ob ich weiter dort beschäftigt bin oder nicht? Wie kann ich meinen Arbeitgeber davon überzeugen, dass er mir den Urlaub vom 27. Juli bis 11. August gibt?
LG
Und was ist, wenn er sagt, dass ich sie nicht nehmen kann, weil am 01. August die Lehre beginnt?
Das ist - besonders in diesem Fall - kein Grund, dir den Urlaub zu verweigern. Und von "nicht können" wegen des Beginns der Ausbildung kann (rechtlich) überhaupt keine Rede sein.: Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die dieses "nicht können" stützen würde.
Es ist ja eine Probezeit vorgeschrieben; zwar könnte man jetzt sagen, durch den Urlaub verkürze sich faktisch die Zeit, in der der Arbietgebere Dich erproben könne - aber erstens sind es nur wenige Tage und zweitens kennt Dich Dein Arbeitgeber aufgrund der vorangegangenen Beschäftigung.
Deine einzige Chance besteht aber nur darin, Deinen Arbeitgeber/Deine Vorgesetzten davon zu überzeugen, dass es betrieblich überhaupt kein Problem gibt, wenn Du den Urlaub - wie von Dir vorgeschlagen - nimmst. Du könntest zwar (rechtliche gesehen) die Urlaubsgenehmigung einklagen oder durch eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitgeber erwirken, das wäre praktisch aber ein "Eigentor", da Du dadurch höchstwahrscheinlich das Verhältnis zum Arbeitgeber weiter verschlechtern würdest (den "Grundstein" für die Verschlechterung" hat er ja bereits durch die unnötige Urlaubsverweigerung gelegt) und das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit "ganz normal" fristlos gekündigt werden kann.
Das hier ist ein deutliches Beispiel für die Tatsache, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge sind ...
Der Ausbildungsvertrag ist noch nicht unterschrieben. Ich soll morgen für den Oberchef zwei Formen, worunter wohl auch der Ausbildungsvertrag sein wird, unterschreiben. Wie kann ich ihn am besten und überzeugensten darauf ansprechen? Ich kann nicht einfach so sagen, dass das mein gutes Recht ist, wenn er mit dem "du fängst bald ne Lehre an" Argument daher kommt, oder? Sonst würde ich das Verhältnis zum Arbeitgeber verschlechtern. Kannst du mir bis morgen vormittag sagen, wie ich ihn am besten drauf ansprechen kann?
Da kannst Du ihm wohl nur Deine Situation und Deine Vorstellungen erläutern (auch mit den bekannten, genannten Argumenten) und ihn bitten - und darauf hoffen -, dass erDir entgegenkommt und dem entspricht.
Denn richtig ist tatsächlich: Mit "das ist mein gutes Recht" wirst Du ihm nicht kommen können (siehe den Schluss meines letzten Kommentars).
Ja, was soll ich denn machen? Es hieß vor einigen Wochen, ob ich ne Ausbildung dort machen will und man hat mir bis heute nicht deswegen Bescheid gesagt. Er hatte mir damals nichtmal gesagt, ob die Urlaubstage im Falle des Falls, also wenn ich angenommen werden würde, verfallen würden oder ob sonstiges nötig ist usw. Deswegen habe ich solange damit abgewartet. Ich hatte den Arbeitgeber vor kurzem nach der Ausbildung gefragt, der hatte aber gesagt dass das noch mit dem Oberchef abgeklärt werden muss. Also werde ich doch wohl ein Recht darauf haben meinen Urlaub nehmen zu können, oder? In NRW gehen die Sommerferien bis zum 11. August. Mein Arbeitskollege ist am 26. Juli an einem Sonntag wieder hier. Da wir eine 6 Tage Woche haben, könnte ich meine 14 Tage Urlaub vom 27 Juli bis zum 11 August verbrauchen. Das würde genau passen. Meinst du der richtige Filialleiter ist vielleicht so kulant und verschiebt den Arbeitsbeginn auf den 12. August? Ich bin ja im Betrieb bereits am arbeiten und da ich Fachabitur habe, bekomme ich sowieso eine Lehrverkürzung. Was meinst du, wird er das so mit mir machen können?
LG