Zeitungsausträger 16. Bezahlter Uhrlaub Minijob
Moin ich trage seit 2 Jahren einmal pro Woche Zeitung aus. Bin 16 Jahre alt und Schüler. Habe ich gesetzlich ein Anrecht auf bezahlten Urlaub? Und wenn ja wieviel? In meinem Arbeitsvertrag steht davon nichts. Nur wenn man verhindert ist soll man das melden und jemand anderes macht es dann an dem Tag und ich bekomme dann denke ich kein Geld und bin darauf angewiesen. Da ich bald auf Klassenfahrt fahre kann ich zb dann nicht austragen.
4 Antworten
In der Praxis wirst du Pech haben, normalerweise hat jeder Arbeitnehmer Anrecht auf bezahlten Urlaub.
Allerdings musst du bedenken, ob du das in Anspruch nehmen willst, weil wenn du dann "verhindert bist" kannst du das auch nicht mehr so einfach verschieben, du musst dann auch springen wenn der AG das sagt.
Bei einer 1-Tage-Woche und 4 Wochen Urlaub sind dies genau 4 Tage Urlaub im Jahr für dich! siehe auch weiter oben die minijob-zentrale.de!
Nur wenn man verhindert ist soll man das melden und jemand anderes macht es dann an dem Tag und ich bekomme dann denke ich kein Geld und bin darauf angewiesen. Da ich bald auf Klassenfahrt fahre kann ich zb dann nicht austragen.
Klär das mit deinem Orga-Leiter ab: du hast mind. 4 Wochen gesetzlichen Urlaub incl. der Entgeltfortzahlung für diese 4 Tage Urlaub im Jahr!!! Sagt er was anderes, dann verweise ihn einfach auf die minijob-zentrale, da ist dies als Info nachzulesen. Gesetzlich geregelt ist dies als Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte.
Gruß siola
Hey sinzez123,
da findest du Tipps in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> Arbeitsrecht -> Erholungsurlaub bzw. Entgeltfortzahlung
wie z.B.: Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Arbeitgeber müssen daher insbesondere die folgenden arbeitsrechtlichen Grundsätze beachten: usw.
Gruß siola
Ja, du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub, und zwar genau 4 Wochen im Jahr. Bei 2 Arbeitstagen pro Woche, also 8 Urlaubstage.
Bei sonstigen "Verhinderungen" wäre zu prüfen, ob das Entgeltfortzahlungsgesetz greift. Bei Krankheit, Urlaub und Feiertagen muss der ArbG jedenfalls Lohnfortzahlung leisten.
sinzez123 arbeitet nur 1x pro Woche, also bei 4 Wochen Urlaub im Jahr sind dies nur 4 Urlaubstage...
sorry, verlesen. hast recht.
Hmm, wieviele Tage stehen mir denn rechtlich zu?