Welcher Arbeitnehmer hat nach sozialen Gesichtspunkten Vorrang bei der Urlaubsvergabe in den Sommerferien?
Urlaub muss nach sozialen Gesichtspunkten vergeben werden. Das können Kinder, Pflegebedürftige Partner etc sein. Auch macht das Gesetz Unterschiede zwischen Kindern unter 14 Jahren über 14 Jahre, Kinder die im eigenen zu Hause leben oder bei einem anderen Partner leben etc.
Welcher Arbeitnehmer hätte Vorrang in den sommerferien freizukriegen wenn man sich für einen entscheiden muss. Arbeitnehmer A, Arbeitnehmer B.
Arbeitnehmer A: Hatte letztes Jahr bevorzugt Sommerurlaub bekommen und Arbeitnehmer B musste seinen schon genehmigten Urlaub wieder zürücknehmen. Arbeitnehmer A hat zwei Kinder (15,16 Jahre) die beide nicht bei ihm in Haushalt leben.
Arbeitnehmer B: Hatte letztes Jahr den gewünschten Sommerurlaub wegen Arbeitnhemer A nicht bekommen mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer A Schulpflichtige Kinder hat, auch wenn diese nicht in seinem Haushalt leben.
Arbeitnehmer B hat zwei Kleinkinder im eigenen Haushalt die betreut werden müssen. Der Kindergarten schließt 3 Wochen und somit muss er oder seine Frau in dieser Zeit freinehmen. Dadurch hat die Familie nie gemeinsamen Erholungsurlaub.
Arbeitgeber sagt: Schulpflichtige Kinder gehen vor, egal wie alt diese sind und egal ob die im eigenen Haushalt leben und auch egal ob Arbeitgeber A mit den Kindern reisen möchte oder nicht.
Was sagt das Arbeitsrecht ?
Ich denke dass man 15,16 jährige heranwachsende eher alleine zu Hause lassen kann und auch alleine lassen darf, als einen zweijährigen der betreut werden muss.
Ist im Arbeitsrecht die Schulpflicht beziehungsweise schulpflichtige Kinder jüngeren Kindern zu bevorzugen Beim Urlaub in den Ferien?
Danke.
4 Antworten
Das Arbeitsrecht regelt dies nicht per Gesetz. Wenn sich erwachsene Menschen nicht einigen können, hat der Arbeitgeber Direktionsrecht, muss dabei aber natürlich persönliche Belange berücksichtigen.
Wenn zB jemand keine (schulpflichtigen) Kinder hat, dafür aber einen Ehepartner, der Lehrer ist, können diese ja als Ehepaar ebenfalls nur in den Ferien gemeinsam Urlaub machen.
Eine Lösung wäre hier, das ein dem einen Jahr Arbeitnehmer A seinen Wunschtermin bekommt, im nächsten Jahr Arbeitnehmer B.
die Letztentscheidung trifft der Arbeitgeber ... und Kindergarten ist keine Pflicht - das heißt man kann mit Kindergartenkindern auch außerhalb der Schulferien verreisen (ist auch viel billiger)
Aber der Arbeitgeber kann nicht jedes Jahr einseitig zu Gunsten eines Mitarbeiters entscheiden, der schulpflichtige Kinder hat!
Es hat früher einmal einen Fall gegeben, in dem ein kinderloser Mitarbeiter genau deswegen vor dem Arbeitsgericht geklagt und Recht bekommen hat.
Ansonsten wäre es dem Kinderlosen nicht möglich gewesen, jemals im Sommer in Urlaub zu fahren.
Der Arbeitgeber ist klug beraten, wenn er weise entscheidet, z.B. in zwei aufeinander folgenden Jahren für die Schulpflichtigen, danach einmal für den anderen, usw. in diesem Rythmus - oder im Wechsel von Jahr zu Jahr.
Letztendlich ist der Betriebsfrieden wahren und die Motivation aller Mitarbeiter zu erhalten.
URLAUB - das ewige Ägernis...
Gibt es keine Großeltern bei denen das Kind / die Kinder mal Urlaub machen kann / können? Keine Paten? Keine Onkel und Tanten?
Andere müssen solche Zeiten auch so überbrücken ....
dazu gibt es keine Vorschriften. Man erwartet von erwachsenen Menschen, dass sie sich absprechen und einigen
Grundsätzliches ist ja schon geschrieben worden, aber speziell zum Vorrang der Schulkinder bleibt festzustellen, dass der Gesetzgeber diese bevorzugt, da diese ausschließlich in den Schulferien wegfahren können, Kindergartenkinder können darüber hinaus (theoretisch) auch außerhalb der Schulferien wegfahren- auch zusätzlich zur Schließungszeit der Kita. Meinem persönlichen Rechtsempfinden widerspricht das auch durchaus- im Streifall werden aber Kita-Kinder (bzw. deren Eltern) dennoch meistens oder eher hinten anstehen müssen.
Sorry wollte gut vewerten
Geht nicht wenn man drei Wochen Urlaub nehmen MUSS in den ferien weil jemand auf das Kind aufpassen muss. Dann hat man keinen urlaub mehr für ausserhalb der Ferien.