Kur und Urlaub Was darf der Arbeitgeber?

8 Antworten

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Abgesehen davon, dass genehmigter Urlaub aus so einem Grund sowieso nicht widerrufen werden kann, sagt § 7 BUrlG dazu folgendes:

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

Davon ist eine Mutter-Kind-Kur nicht ausgeschlossen.

Normal muss er dir deinen Urlaub geben. Sollte es allerdings firmenintern nicht gehen und du bist damit einverstanden, dass du deinen Urlaub verschiebst, dann wäre es in Ordnung. Allerdings muss dein Chef dann die Stornierungskosten übernehmen. Ansonsten nimm deinen Urlaub.

Allerdings ist es halt auch immer so eine Sache, wie es danach aussieht. Mag dich dein Chef noch, wie fest sitzt du in dieser Firma, bekommst du evtl. sogar die Kündigung ???

blumenpuzzle 
Beitragsersteller
 15.03.2013, 08:43

verschieben geht wegen der sommerferien

Bereits genehmigten Urlaub canceln oder Angestellte aus den Ferien zurückrufen. Ausnahmen hiervon gibt es nur im Extremfall, beispielsweise, wenn der kurzfristige Zusammenbruch des Betriebs droht – „und auch dann muss der Chef alle Kosten, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie beispielsweise durch das Stornieren einer Reise entstehen, übernehmen“

Bereits genehmigter Urlaub kann nur in Ausnahmefällen auf Anordnung des AG zurückgenommen werden, wobei er für alle dadurch entstehenden Kosten (Urlaubsreise stornieren etc.) aufkommen muß.

Ein Urlaub gilt u. U. auch als genehmigt, wenn er innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung nicht ausdrücklich abgelehnt wird; also eine Genehmigung ist nicht immer unbedingt erforderlich; das richtet auch danach, was im Unternehmen üblich ist.

Bei uns gilt ein Urlaub als genehmigt, wenn dem nicht innerhalb von 2 Wochen ausdrücklich widersprochen wird und man in dieser Zeit den Urlaubsantrag noch nicht unterschrieben zurückerhalten hat; das ist per Dienstvereinbarung festgelegt.

Damit ist aber mit aller Vorsicht umzugehen - das ist keine rechtliche Regelung und kann im Einzelfall (je nach Ablauf im Unternehmen) zu einer Kündigung führen wenn man von einer stillschweigenden Zustimmung ausgeht und ohne schriftliche Urlaubsgenehmigung der Arbeit fernbleibt.

Also hier ist zunächst davon auszugehen, daß der AG den Urlaub noch nicht genehmigt hat.

Er muß allerdings auch wichtige Gründe haben einen Urlaub abzulehnen; nur die Kur als solche ist kein Grund den Urlaub zu verweigern.

Wenn betriebliche Gründe es erfordern kann der Arbeitgeber dir den Urlaub streichen. War der Urlaub schon schriftlich genehmigt? Dann sollte sich der Arbeitgeber an den Stornokosten beteiligen.