Resturlaub Arbeitgeberwechsel mit Aufhebungsvertrag?

5 Antworten

Ich habe 30 Tage Anspruch und 19 genommen. Bleiben 11 über.

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Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Warktage) pro Kalenderjahr

Möglicherweise kann (wenn es vertraglich vereinbart ist) der Urlaubsanspruch, sofern das Beschäftigungsverhältnis vor Jahresende endet, angteilig berechnet werden.

ist dem so, würde Dein Urlaubsanspruch 9/12 = 22,5 = 23 Urlaubstage betragen. 19 Tage hast Du davon bereits genommen, sodass noch 4 Urlaubstage zur Abgeltung verbleiben.

Woher ich das weiß:Hobby

Um deine Frage beantworten zu koennen, muessen wir wissen, ob im Aufhebungsvertrag oder einem Zusatz dazu etwas zur Urlaubsabgeltung steht und was das genau ist.

Weiterhin muessen wir wissen, was im Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag zum Urlaubsanspruch steht. Sofern dort etwas zum Urlaubsanspruch bei unterjaehriger Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses steht, muessen wir das ebenfalls wissen.

Ohne diese Informationen koennen wir hier nur spekulieren, ohne dir wirklich helfen zu koennen.

Was steht denn im Aufhebungsvertrag?

Ich vermute, Du wurdest unter Einbeziehung des Resturlaubs nach Deinem genehmigten und genommenen Urlaub unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt.

Da gibt es dann keinen Resturlaub mehr.

Sehr wahrscheinlich steht im Aufhebungsvertrag auch etwas wie z.B...."sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind abgegolten"

Der AG muss Dir allerdings eine Urlaubsbescheinigung ausstellen (§ 6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz). Der neue AG kann dann sehen, ob Du für dieses Jahr überhaupt noch Urlaubsanspruch hast.

Ob Du überhaupt Anspruch auf diese 11 Tage gehabt hast, kommt auch auf die Vereinbarungen bezüglich des Urlaubs an. Gab es eine Zwölftelregelung, hat Dein Anspruch sowieso nur 23 Urlaubstage betragen. Ohne Zwölftelregelung betrug der Anspruch 30 Tage.

Hallo,

keiner von uns weiß genau, was in deinem Aufhebungsvertrag geregelt ist... ABER: Im oftmals vereinbart man dort die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sofortige Freistellung unter Anrechnung des Urlaubes.

Dahingehend solltest du also prüfen, ob dein sämtlicher Urlaub im Zusammenhang mit der Freistellung abgegolten ist.

LG, Chris

Wie kommen denn diese 11 Tage Resturlaub zustande? Wie viele Urlaubstage pro Jahr hast du denn gehabt bei deinem alten Arbeitgeber? Bei 30 Tagen Urlaub, von denen du 15 genommen hast, bleiben dir 15 Tage, wenn du bis zum Ende des Jahres im Unternehmen bleibst. Da du aber zu Anfang Oktober das Unternehmen verlassen hast, hast du ab dann auch keinen Urlaubsanspruch bei diesem Arbeitgeber mehr.

Wenn du am 01.10.20 bei deinem neuen Arbeitgeber angefangen hast, hast du Anspruch auf Urlaub bei diesem Arbeitgeber und zwar für die Zeit von Oktober bis Dezember

DerCaveman  23.11.2020, 10:47
Da du aber zu Anfang Oktober das Unternehmen verlassen hast, hast du ab dann auch keinen Urlaubsanspruch bei diesem Arbeitgeber mehr.

Das waere allerdings nur zutreffend, wenn das Arbeitsverhaeltnis nicht laenger als 6 Monate bestanden hat. Hat es hingegen laenger als 6 Monate bestanden und in der 2. Jahreshaelfte geendet, besteht mindestens ein Anspruch auf den vollstaendigen gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen. Nur hinsichtlich des ueber den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehenden vertraglichen Urlaubsteils kann vertraglich etwas anderes wirksam vereinbart werden. Dabei kann aber der gesetzliche Mindestanspruch nicht angegriffen werden. Besteht hinsichtlich des zusaetzlichen vertraglichen Urlaubsteils hingegen keine entsprechende Vereinbarung, besteht auch darauf der gesamte Jahresanspruch.

Wird der volle Jahresanspruch beim alten Arbeitgeber geltend gemacht, entsteht beim neuen jedoch im gleichen Jahr gar kein Urlaubsanspruch mehr (oder nur ein sehr geringer, wenn es dort deutlich mehr Urlaub als beim alten gibt).

windsbraut0307  23.11.2020, 11:44
@DerCaveman

danke für die Ergänzung/ Richtigstellung, für mich war die Fragestellung hinsichtlich des Jahresurlaubsanspruchs auch nicht so völlig klar...

MaddyTheHamster 
Beitragsersteller
 23.11.2020, 10:20

Ich habe 30 Tage Anspruch und 19 genommen. Bleiben 11 über. Ich habe ab dem 16.11 beim neuen Arbeitgeber angefangen. Der meinte aber dass ich die Urlaubstage vom alten Arbeitgeber abgelten lassen muss, da ich beim neuen Arbeitgeber die ersten 6 Monate keinen Urlaub nehmen darf.

Familiengerd  23.11.2020, 11:54

Das ist falsch.

Das Arbeitsverhältnis hat länger als 6 Monate im Kalenderjahr der Beendigung bestanden.

Damit gibt es gegen den alten Arbeitgeber einen Anspruch auf den gesamten (je nach Vereinbarung: mindestens den gesamten gesetzlichen) Urlaub.