Wieviel Urlaubsanspruch?
Hallo, ich habe vor zum 15.08. bei meinem aktuellen Arbeitgeber zu kündigen.
Ich habe mir dieses Jahr noch keinen Urlaub genommen.
Jährlich habe ich einen Anspruch auf 30 Tage.
Könnte ich theoretisch die 30 Tage vor der Kündigung nehmen oder ist das illegal?
Was könnte passiert wenn ich es trotzdem tue?
4 Antworten
Hallo,
in der Regel nimmst du nicht einfach den Urlaub, sondern beantragst diesen und er muss dir genehmigt werden.
Davon abgesehen solltest du erst mal schauen, ob dir denn tatsächlich 30 Tage zustehen, wenn du unterjährig kündigst.
Richtig ist, wenn du mehr als 6 Monate diesen Jahres bei dem Unternehmen angestellt bist, hast du den Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub - ABER sollte im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag eine 12-tel Regelung enthalten sein, stehen dir pro VOLLEM Monat nur 1/12 des Jahresanspruches zu - mindestens jedoch der gesetzliche Jahres-Mindestanspruch von 4 Wochen.
Beachte außerdem... wenn du beim aktuellen Arbeitgeber bereits deinen vollen Jahresanspruch erhalten hast, steht dir beim Folgearbeitgeber für dieses Jahr nichts mehr zu (bzw. nur evtl. Mehranteile, wenn beim neuen AG mehr Jahresurlaubsanspruch besteht)
LG, Chris
Ich schätze mal - kein Arbeitgeber wird Dir so kurzfristig einen 6-wöchigen Urlaub bewilligen.
Ansonsten - steht Dir ehedem Dein "kompletter JahresUrlaub" - zumindest Urlaub im Umfang nach BUrlG. zu soweit es keine anderslautenden arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen gibt.
Das wären in Deinem Fall 4 Wochen ...... 20 Arbeits- bzw. 24 Werktage .
Es handelt sich bei den 30 Tagen um den Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr. Wenn du diesen nimmst und dann zur Hälfte der Zeit kündigst, musst du da mit Reparationen rechnen.
Es handelt sich bei den 30 Tagen um den Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr.
Richtig! Und der steht ihm auch zu, wenn sein Arbeitsverhaeltnis bereits laenger als 6 Monate bestanden hat und nach dem 30. Juni endet. Zumindest besteht dann ein Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen. Hinsichtlich des diesen ueberschreitenden Teil des vertraglichen Anspruchs kann vertraglich etwas anderes vereinbart worden sein. Dabei darf der gesetzliche Mindestanspruch aber nicht angegriffen werden. Es wird also, sofern das Arbeitsverhaeltnis laenger als 6 Monate bestanden haben wird, mindestens ein Anspruch auf 4 Wochen Urlaub bestehen, moeglicherweise auch auf mehr.
nehmen ist illegal !
diese tage des urlaub beantragen ist normal . das jetzt schon melden ist eine fairness ! alles weg = kein anrecht beim nächsten arbeitgeber in woche 51 oder 52 !