Arbeitgeber vergessen Minijob mitzuteilen nachträglich melden nach 3 Monaten?
Hallo Leute,
ich habe hier eine Frage an euch ich hoffe ihr könnt mir helfen...
ich habe einen neuen Arbeitgeber seit 2 Monaten also 1.12 habe ich angefangen jedoch haben die mich bei der Vorstellungsgespräch gefragt ob ich Minjob habe ich habe vor Angst zuerst einmal nein gesagt dachte die haben was dagegen und ich könnte es nachträglich melden.
wie sieht das dann jetzt aus habe den Minijob ja seit 1,5 Jahren! Kann ich es denen jetzt nachträglich melden ? Würden die mir was sagen ?
Ich würde eigentlich denen sagen dass ich es bei der Vorstellungsgespräche gesagt habe und die vergessen haben..
auserdem kann der Arbeitgeber Daten von meinem Minijob Krankheittsge Urlaub etc. rausbekommen ?
Bedanke mich für eure Antworten
6 Antworten
Ganz einfach - du mußt nur in deinem neuen Arbeitsvertrag nachlesen, ob z.B. Nebentätigkeiten überhaupt erlaubt sind...
Ansonsten kannst du dich hier mal schlau machen in klicktipps.de: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#anmeldung_arbeitgeber
wie z.B.: Eine Genehmigung verweigern oder bei Anzeigepflicht die Nebentätigkeit verbieten kann der Arbeitgeber nur nur in seltenen gut begründeten Ausnahmen:
- wenn es durch die Nebentätigkeit zu Konkurrenzsituationen kommt,
- wenn das Arbeitszeitgesetz, vor allem § 3 ArbZG verletzt wird
- oder es z. B. durch Nachtarbeit oder Gesundheitsgefährdung zur Beeinträchtigung der Arbeitsleistung im Haupt-Job kommen könnte.
Man sollte beim Antrag auf Genehmigung bzw. Information des Arbeitgebers möglichst genau beschreiben, was man bei der Nebentätigkeit tut und was nicht, und wieviel Stunden die Nebentätigkeit etwa in Anspruch nehmen wird.
Das nicht-Informieren des Arbeitgebers kann zu einer Abmahnung führen. (siehe BAG-Urteil → Az: 9 AZR 464/00)
Hier geht es aber darum,. dass bei der Einstellung eine nicht unwesentliche Tatsache vorsätzlich falsch beantwortet wurde.
Dann hat ja Hido2017 nichts zu befürchten... ;-)
Was DAS anbetrifft: nein.
Anders allerdings die Frage, wie der Arbietgeber reagiert, wenn er Kenntnis von der Nebentätigkeit erhält, die der Fragesteller im Vorstellungsgespräch "geleugnet" hat.
Es ist ja noch nicht so spät :) die würden da nicht so extrem reagieren denke ich. Ich werde aber mein minijob kündigen und neuen Vertrag abschließen. Ab 01.04 dann meinem Arbeitgeber mitteilen (vorher) wäre besser möchte nichts riskieren.
Melde es lieber.Begründe es mit der Angst nicht genommen zu werden.
Wenn die mit dir zufrieden sind wird da nichts kommen.
Aber besser als ständig den Druck ausgesetzt zu sein das alles aufkippt.
Es ist ja noch nicht so spät :) die würden da nicht so extrem reagieren denke ich. Ich werde aber mein minijob kündigen und neuen Vertrag abschließen. Ab 01.04 dann meinem Arbeitgeber mitteilen (vorher) wäre besser möchte nichts riskieren.
Hier geht es aber darum,. dass bei der Einstellung eine nicht unwesentliche Tatsache vorsätzlich falsch beantwortet wurde.
is natürlich blöd, aber du kannst das glaube ich nicht auf Dauer verheimlichen. Vielleicht kannst das bei einem Gespräch mit deinem Vorgesetzten mal einflechten. Könnte aber auch sein das sie dich kündigen wenn sich die Jobs nicht "vertragen"
ich möchte auch nichts verheimlichen ich denke nicht dass die kündigen würden. Oder ich kündige mein Minijob und fange neu an :) wäre doch eine Lösung
Es gibt viee Neider, wenn dich einer hinhängt ist die K.. am Dampfen. Gib Bescheid und gut is es.
Damit hast du zumindest bei der Einstellung die Unwahrheit gesagt. Und zwar absichtlich.
Wenn dein Arbeitgeber das heraus bekommt, wird er dir wegen "Vertrauensverlust" kündigen können. Auch noch nach der Probezeit.
Es ist ja noch nicht so spät :) die würden da nicht so extrem reagieren denke ich. Ich werde aber mein minijob kündigen und neuen Vertrag abschließen. Ab 01.04 dann meinem Arbeitgeber mitteilen (vorher) wäre besser möchte nichts riskieren.
... und dann drauf achten, daß der Arb.geber beim 450-Euro-Minijob die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet (falls bisher nicht geschehen); dann mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben ;-)
... eine Abmahnung wäre der evtl. der erste Schritt :-((
Nö kann er nicht rausfinden, sag jetzt lieber nicht, daß Du den schon seit 1,5 Jahren machst sondern erst seit jetzt, oder Du wartest die Probezeit nun auch noch ab, die werden da schon nichts gegen haben, es sei denn es wär bei der Konkurrenz :D
Ich habe ja Festvertrag ohne Probezeit. Und Konkurrenz ist es auch nicht. Ich möchte halt nichts verheimlichen.
Dann melde einfach brav und schweig ab wann ...
Solche Klauseln im Arbeitsvertrag, die die Ausübung einer Nebentätigkeit generell verbieten und/oder von der Erteilung der Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig machen, sind nichtig!
Der Arbeitnehmer muss - anders als im Zitat behauptet - auch keinen "Antrag" stellen, wohl den Arbeitgeber informieren, wenn das arbeitsvertraglich vereinbart wurde.