Arbeitsvertrag Putzhilfe/ Haushaltshilfe?
Hallo zusammen, wir würden gerne eine Haushaltshilfe legal einstellen. Das man sie bei der minijob-Zentrale melden muss etc. ist uns klar, aber bzgl. des Arbeitsvertrags haben wir noch ein paar Unklarheiten: Sie wird im Monat 12 Stunden bei uns putzen, also z.B. alle 2 Wochen einen Tag mit 6 Stunden. Wie genau kann ich nun den Arbeitsvertrag gestalten? Wie viel Jahresurlaub steht ihr zu? Ich habe berechnet, dass ihr 2 Tage zustehen, ist das korrekt? Was passiert, wenn sie nun krank ist? Sie hat ja keinen festen Arbeitstag in der Woche und muss lediglich 2 mal im Monat bei uns arbeiten. Ab wann steht ihr Lohnfortzahlung bei Krankheit zu? Ab 14 Tagen Krankheit am Stück? Das ganze Thema ist noch neu für uns und ich kenne leider niemanden, der eine Putzhilfe offiziell angemeldet hat, den ich frangen könnte. Viele Grüße
1 Antwort
Sie hat einen anteiligen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen - in Eurem Fall 4 bezahlte freie Tage à 3 Stunden Bezahlung.
Lohnfortzahlung - Ihr solltet einen festen Wochentag vertraglich vereinbaren, der aber auch bei Bedarf ( beiderseitig ) verschoben werden kann. Bei Erkrankung hat ein AN nach 4 wöchigem Bestehen des Vertrages Anspruch auf Lohnfortzahlung. Um bei einem solchen Vertrag - arbeiten im 2-Wochenrhythmus - solche Probleme Krankmeldung für einen Tag zu vermeiden - würde ich eine AU-Bescheinigung eines Arztes fordern.
Ein Blick in das einschlägige Gesetz wirkt manchmal Wunder :)
==> siehe EntgFG § 5 (1) Satz 3
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
Das bedeutet in der Praxis, dass der AG eine ärztliche AU.Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen kann. Um alle Zweifel auszuräumen, sollte man dies bereits im Arbeitsvertrag klarstellen.
Siehe auch:
http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankheitsfall.html#vorlage
Für Dich ist es letztendlich gleichgültig - Deine Arbeitnehmerin hat rechnerisch Anspruch auf 4 Wochen, ob sie in einem Kalendermonat 4 x 3 Stunden arbeitet oder 2 x 6 Stunden ist letztendlich egal.
Urlaubsberechnung bei geringfügig Beschäftigten:
https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/23/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/
Vielen Dank für deine Antwort. 4 Woche Urlaub entsprechen doch zwei Urlaubstagen à 6 Stunden? Wieso hast du es auf 4 Tage à 3 Stunden abgewandelt?
Ich möchte vermeiden, dass die Hilfskraft z.B. Montags krank ist und die Arbeitszeit nicht innerhalb der anderen 13 Tage der 2 Wochen nachholt. Wenn sie also z.b. für Mo-Mi ein Attest aht, kann sie ihre Arbeit dann z.B. Donnerstags nachholen und kriegt nicht einfach einen Ausfall bezahlt.
Kann ich ein Attest direkt ab dem ersten Tag der Krankheit fordern? Die Musterverträge sehen dies meist erst ab dem dritten Werktag vor, was mir ja nichts bringt...