Arbeitsvertrag Putzhilfe/ Haushaltshilfe?

1 Antwort

Sie hat einen anteiligen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen - in Eurem Fall 4 bezahlte freie Tage à 3 Stunden Bezahlung.

Lohnfortzahlung - Ihr solltet einen festen Wochentag vertraglich vereinbaren, der aber auch bei Bedarf ( beiderseitig ) verschoben werden kann. Bei Erkrankung hat ein AN nach 4 wöchigem Bestehen des Vertrages Anspruch auf Lohnfortzahlung. Um bei einem solchen Vertrag - arbeiten im 2-Wochenrhythmus - solche Probleme Krankmeldung für einen Tag zu vermeiden - würde ich eine AU-Bescheinigung eines Arztes fordern.

DSaahne 
Beitragsersteller
 28.09.2017, 13:23

Vielen Dank für deine Antwort. 4 Woche Urlaub entsprechen doch zwei Urlaubstagen à 6 Stunden? Wieso hast du es auf 4 Tage à 3 Stunden abgewandelt?

Ich möchte vermeiden, dass die Hilfskraft z.B. Montags krank ist und die Arbeitszeit nicht innerhalb der anderen 13 Tage der 2 Wochen nachholt. Wenn sie also z.b. für Mo-Mi ein Attest aht, kann sie ihre Arbeit dann z.B. Donnerstags nachholen und kriegt nicht einfach einen Ausfall bezahlt.

Kann ich ein Attest direkt ab dem ersten Tag der Krankheit fordern? Die Musterverträge sehen dies meist erst ab dem dritten Werktag vor, was mir ja nichts bringt...