Darf mein Arbeitgeber meine Krankentage in Urlaubstage umwandeln?
Zur Vorgeschichte - ich arbeite seit fast 5 Jahren für eine Zeitarbeitsfirma & werde immer an die selbe Firma "entliehen". Ich wurde vor ca. 2 Wochen zu meinem Artb.geber zitiert. Da lag ein Karteikärtchen mit den Kalendertagen & darauf die Arbeits- & die Krankentage für dieses Jahr markiert. Im Sommer war ich wegen eines kleinen Unfalls 1,5 Monate krank & das Jahr über wohl auch so ca 2 Wochen-aktuell kam ich grad aus einer Woche Krankheit wegen Magen-Darm zurück. Er teilte er mir so nebenbei mit, dass ich wegen der vielen Fehltage ein Minusgeschäft für ihn sei & er mir eigentlich kündigen müsse. Doch weil ich schon so lange (5 Jahre) dabei wäre, würde er das nicht tun, ich solle aber in Zukunft "weniger krank werden" & evtl. & wenn möglich bei kleineren Sachen Urlaub oder Überstunden nehmen. Leider bin ich nach 2 Wochen wieder mit Grippe erkrankt & als ich dies beim Arb.geber meldete, meinte er, ich könne doch 2 Tage Urlaub nehmen, solle trotzdem zum Arzt & mich dafür krankschreiben lassen (da ich bei meiner Firma wohin ich entliehen werde eine Kopie des Krankenscheins vorlegen muß) & wie sie das abrechnen sei mal ihre Sache. Nun zu meiner Frage : dürfen die einfach sagen "ok. Du bist krank, gehst zum Arzt, nimmst bei uns aber dafür 2 Tage Urlaub & wir rechnen das irgendwie ab"? Was kann / soll ich tun? Ich muß wohl Mo nochmal zum doc, weil es mir nicht besser geht.
6 Antworten
Auf gar keinen Fall, Urlaub ist nicht dafür da Krankheiten zu kurieren. Dein Chef hat Dich natürlich unter Druck gesetzt in dem er Dir indirekt mit Kündigung gedroht hat wenn Du wieder Krank wirst und dies nicht mit Urlaub regelst. Nebenbei hat er an angedeutet, dass er durch betrügerische Abrechnungen gerne seine Geschäftszahlen verbessern möchte. Du solltest auf gar keinen Fall dem Urlaub schriftlich zustimmen und wenn Du wieder krank warst schauen, ob er Urlaub abgerechnet hat bei Dir. Wenn er dies getan hat, dann frage bei der Firma nach, an die Du ausgeliehen wurdest. Sollte er dann falsch abgerechnet haben, dann ist das eine Sache für den Staatsanwalt wobei Du vielleicht nicht falsch fährst, ihn erst einmal darauf hin zu weisen.
Hier würde ich jetzt noch ergänzen, dass Du als Leiharbeitnehmer auch Deinen Arbeitgeber, Leiharbeitsfirma, wechseln kannst. Aus meiner Praxis weiß ich, dass dies rel. oft und meist problemlos funktioniert. Gerade bei uns sieht es so aus, dass wir zum Beispiel nur Arbeitnehmer von bestimmten Leiharbeitsfirmen fest übernehmen, Arbeitnehmer von anderen Leiharbeitsfirmen wechseln dann auf unser Anraten die Leiharbeitsfirma.
Darf er eigentlich nicht, aber wenn die Alternative Entlassung ist......
NEIN!
Dein Arbeitgeber kann keinesfalls von Dir verlangen, dass Du, wenn Du krank geschrieben bist, dafür Urlaub oder aufgelaufene Überstunden heranziehst.
Der Vorschlag, Dich dann trotzdem krankschreiben zu lassen - mit dem Hintergedanken, dass es seine Sache sei, wie er das mit der Firma abrechnet - das klingt schon sehr nach Betrug!
Du gehst am Montag natürlich wieder zum Arzt und wenn Du krank bist, dann bleibst Du zuhause und schickst Deine Krankmeldung. Sollten dann noch einmal deratige "Ansinnen" kommen, dann solltest Du dies melden.
Das kannst Du bei der Gewerkschaft machen (falls Du Mitglied bist), das kannst Du aber auch an das Arbeitsamt melden und auch (mit dem Hinweis auf seine "Abrechnungsmethoden) an Deine Krankenkasse - die können Dir auch sagen, was Du dann am besten machen kannst.
Sollte er Dir dann wirklich kündigen - dann kannst Du vor das Arbeitsgericht gehen, denn das steht dem Arbeitsrecht entgegen, an das sich auch Dein Chef zu halten hat!
Nein, das ist Sozialbetrug. Urlaub ist laut BUrlG zur Erholung und nicht zur Genesung da. Das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung, auch Aufwendungsausgleichsgesetz oder AAG genannt, regelt die Erstattung von Entgeltfortzahlung durch die Krankenkassen, die der Arbeitgeber z.B. für Fehlzeiten aufgrund von Krankheit bzw. Schwangerschaft geleistet hat. Hierbei handelt es sich um ein Umlageverfahren. Zum Nachlesen: www.arbeitsratgeber.com/entgeltfortzahlung_0072.html
Krank ist Krank und kein Urlaub.
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. (§ 1 Bundesurlaubsgesetz BUrlG)
Zusätzlich legt der § 9 BUrlG fest:
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs,so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Die Urlaubstage sind also eindeutig zur Erholung von der Arbeit aber nicht als Ersatz für Krankentage zu sehen.
Lass dich doch einmal bei deiner Krankenkasse beraten und vielleicht sprichst du auch einmal mit der zuständigen IHK bzw. HK .
Sage ihm, du würdest ja, aber du traust dich nicht, weil dann rechtlich gesehen Betrug vorläge und auch du dafür belangt werden könntest. Siehe dazu die anderen Beiträge.
Damit gibst du ihm durch die Blume zu verstehen, dass du Ahnung von der Rechtslage hast und dich nicht verars... lässt!
Du könntest ihn auch fragen, ob er sich nicht schämt! Leiharbeiter 5 Jahre an die selbe Firma verliehen!! Das grenzt ja schon an Sittenwidrigkeit.