Urlaubsgeld bei Minijob und unregelmäßige Arbeitszeiten
Hallo! Ich kündige zum April meinen Minijob, hab dort dann ein Jahr lang aus Aushilfe gearbeitet. Ich hatte meist etwa 20 Stunden pro Monat für 7 Euro die Stunde. Jetzt weiß ich nicht, wie ich mein Urlaubsgeld berechnen soll, da ich manchmal ein, zwei oder drei Tage pro Woche arbeite, in manch einer Woche gar nicht. Außerdem steht in meinem Arbeitsvertrag, mit der Vergütung seien alle Ansprüche wie Urlaub, ect. abgegolten. Ist das unwirksam? Ich hab doch trotzdem Anspruch auf Urlaubsgeld, oder? Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte, meine Teamchefin kennt sich damit nicht aus.
7 Antworten
ralosaviv hat Dir ja schon eine sehr gute Antwort gegeben. Zur Ergänzung: Die durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitstage werden bei völliger Unregelmäßigkeit aus einem Kalenderjahr berechnet (BAG 20.8.2002 - 9 AZR 261/01).
Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst des AN in den letzten dreizehn Wochen (§ 11 Bundesurlaubsgesetz).
Wenn Du z.B. einen Durchschnitt von zwei Arbeitstagen pro Woche hast und Du an diesen Tagen im Schnitt 7 Arbeitsstunden hattest , bekommst Du pro Urlaubstag 49 Euro.
Du musst von den letzten 13 Wochen die Arbeitstage zusammenrechnen und durch 13 teilen. Das ist dein Urlaubsanspruch in Tagen. Ob du diese ausgezahlt bekommst? Denke eher nicht, lt. Vertrag.
oh sorry! ...ist mir echt ein gravierender Fehler unterlaufen...
Wenn in Deinem ARbeitsvertrag steht, dass mit Deinem Gehalt/Lohn alles abgegolten ist, dann hast Du auf gar nichts Anspruch.
"dann hast Du auf gar nichts Anspruch"
Immer wieder derselbe Mist und dasselbe Totschlagargument "Wenn du unterschrieben hast, dann ..."!! Fehlt nur noch: "Er ist der Chef! Der darf das!"
Nur weil jemand eine unrechtmäßige Vereinbarung unterschrieben hat (weil er es nicht besser wusste, weil er unter Druck stand, ...), verwirkt er damit nicht seine gesetzlichen Rechte und Ansprüche!
Immer erst überlegen, bevor man solch unqualifizierte Antworten von sich gibt!
Siehe die korrekten Anworten von - wie üblich - Hexle2, ralosaviv und stelari!
Ja, mir ist auch schon aufgefallen, dass viele einen Vertrag scheinbar grundsätzlich für Gesetz halten - egal was da drinsteht. Selbst wenn da stünde dass sie täglich die Schuhe vom Chef putzen müssen, hielten sie dies wohl für verpflichtend...
Siehe die korrekten Anworten von - wie üblich - Hexle2, ralosaviv und stelari!
Vielen Dank für die Blumen.
wenn du keine Urlaubsgeldregelung im Vertrag hast bekommst du auch keins...und abgegolten heisst du bekommst keins
du kannst den durchschnitt der letzten drei monate als urlaubsanspruch nehmen....
Wie bitte? Wenn ich also in 13 Wochen 39 Tage gearbeitet habe, stehen mir nach deiner Rechnung 3 Tage Urlaub zu? Das Ergebnis mal vier ist jedenfalls der gesetzliche Mindesturlaub. Und eine Abgeltung ist bei Austritt zwingend, wenn der Urlaub vorher nicht mehr gewährt oder genommen werden kann.