Urlaubstage nach Kündigung auszahlen lassen - Minijob

6 Antworten

Dein Urlaubsanspruch beträgt bei einer Kündigung zum 30. Juni 6/12 des Jahresurlaubs.

Das Bundesurlaubsgesetz sagt im § 5 Abs. 2 dass Bruchteile von Urlaubstagen die mindestens einen halben Tag ergeben auf volle Tage aufgerundet werden.

Du hast also einen Urlaubsanspruch von 14 Tagen für das halbe Jahr. Abzüglich der genommenen 9 Urlaubstage verbleiben also noch 5 Tage.

Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor dass Urlaub in Freizeit genommen wird. Auszahlen darf der AG den Resturlaub nur wenn dieser wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Rede mit Deinem Chef ob Du bis zum Ende der Kündigungsfrist noch arbeiten kannst um den Resturlaub ausbezahlt zu bekommen. Wenn der AG Dir den Urlaub allerdings geben möchte, musst Du ihn auch nehmen.

Wenn Du Ende Juni aus dem Unternehmen ausscheidest, steht Dir nicht mehr der gesamte Jahresurlaub zu. Sondern nur anteilig der Jahresurlaub für die 5 Monate des Jahres. Es sind also deutlich weniger als 27 Urlaubstage, die Du noch hast.

Und JA, der Arbeitgeber kann Dich in Resturlaub schicken und ist keinesfalls verpflichtet Dir diesen stattdessen auszubezahlen.

DasLaerchen 
Beitragsersteller
 20.05.2015, 09:08

Ist mir im Grunde auch recht, hauptsache ich kann ihn in irgendeiner Weise wahrnehmen. Aber wieso für 5 Monate? Ich habe dann ja Januar bis Juni komplett gearbeitet und scheide quasi zum 30.6. aus.

Gerneso  20.05.2015, 09:11
@DasLaerchen

Ja, sorry Vertipper. Natürlich für 6 Monate.

DasLaerchen 
Beitragsersteller
 20.05.2015, 09:12
@Gerneso

Achso, alles klar! Ich war nur etwas verunsichert. 

Du hast nur anteilig bis Ende Juni Anspruch auf Urlaub und ja, dein Chef kann dir sagen das du den Urlaub nehmen musst.

Wenn Du im ersten Halbjahr kündigst, hast Du keinen kompletten Urlaubsanspruch.

http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/job-karriere/id_68654338/resturlaub-bei-kuendigung-wie-viel-steht-mir-noch-zu-.html

So wird der Resturlaub bei Kündigung korrekt ermittelt

Der Anspruch auf Resturlaub ist vom Kündigungstermin abhängig. Bei einer Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate im Kalenderjahr besteht dabei ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Fällt der Kündigungstermin hingegen auf den Monat Juli bis Dezember, ist der volle gesetzliche Mindesturlaub zu gewähren. Dieser Mindesturlaub von 20 Werktagen gilt für alle Arbeitnehmer, die zum 1. Juli gekündigt werden oder selber kündigen und länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind.

DasLaerchen 
Beitragsersteller
 20.05.2015, 09:11

Dankesehr, das hilft mir schon mal weiter.

Ich habe dann ja sechs volle Monate gearbeitet, also habe ich Anspruch auf die Hälfte der gesamten Urlaubstage - allerdings habe ich schon neun in Anspruch genommen. Gehe ich Recht in der Annahme, dass diese neun Tage dann von der Hälfte abgezogen werden?

Ginger1970  20.05.2015, 10:27
@DasLaerchen

Du musst ausrechnen, wieviel Urlaub Dir pro Monat zusteht. Wenn Du nun 30 Tage Urlaub hättest, wären es für die sechs Monate noch 15 Tage. Davon musst Du die 9 Tage, die Du schon genommen hast natürlich abziehen. Bei diesem Beispiel wären es dann noch 6 Tage Resturlaub für das halbe Jahr.

Wenn du jetzt fristgemäß kündigst, wird der Arbeitgeber von dir verlangen, den Urlaub auch tatsächlich zu nehmen. Dafür ist ja noch Zeit genug.

Eine Bar-Auszahlung des Urlaubsanspruchs ist nur eine Ausnahme, wenn der Freizeitausgleich nicht mehr möglich ist.