Wechsel von Vollzeit in 450, Urlaubstage von Mutterschutz?
Hallo zusammen,
folgendes Problem.
Ich war von 2013 bis Ende 2019 in Elternzeit. Aufgrund einer früheren Geburt könnte ich meine Resturlaub nicht mehr nehmen. In 2016 kam das 2. Kind zur Welt. Elternzeit auf wurde vom 1. Kind unterbrochen und der Mutterschutz für das 2. Kind beantragt. Somit wieder Anspruch auf Urlaub.
Wegen Personalmangel hab ich während der Elternzeit ab 2018 450€ bei meine Arbeitgeber gearbeitet. Somit stehen mir mind. 26 Urlaubstage noch zu. Im Oktober 2019 ist die Elternzeit vorbei und der alte Arbeitsvertrag wurde auf 450€ umgeschrieben. Was keiner richtig gecheckt sind die Resturlaubstage aus dem Zeitruam 2013–2016 diese hab ich in dem Vertag selbst ergänzt und so mitgeteilt.
Dann haben sich Kollegen beschwert etc. So jetzt wird das wieder geprüft.
Wie wird der Urlaub nun bewertet? Auszahlung ging in 2019 nicht da auf 450€ Und Betrag voll war und wird auch jetzt nicht gehen wegen 450€.
Was kann ich machen? Hab ich noch Anspruch auf die 26 Tage oder wird das bei 450€ anders bewertet zb 10. die einen Wert von x € haben?
Danke für euren Support. sollte was unklar sein, lasst es mich wissen. Danke.
2 Antworten
Du hast Anspruch auf alle deine in Vollzeit erworbenen Urlaubstage. Das hat der EuGH entschieden. Lege deinem Arbeitgeber das Aktenzeichen vor, dann geht die Prüfung schneller. Aktenzeichen C-415/12. Beschluss vom 13.06.2013
Hier kommt die Erziehungszeit dazu. Da bleibt meines Erachtens ohnehin der gesamte Urlaub
Ich denke du musst hier auseinander rechnen.
Zunächst dein Vollzeit Urlaub aus der Zeit vor erstem Mutterschutz und erster Elternzeit. Dieser steht dir nach dem bereits erwähnten Urteil noch zu. Er muss ggfs mit dem Stundengehalt der Vollzeitstelle berechnet werden.
Dann kommt die Elternzeit von Kind 1: hier kann der AG dir deinen Urlaub kürzen
17 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz besagt, dass ein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch von Angestellten in Elternzeit um ein Zwölftel pro vollem Monat kürzen kann. Beläuft sich Ihr Jahresurlaub beispielsweise auf 30 Tage, werden Ihnen 2,5 freie Tage pro Monat gekürzt. Die einzige Bedingung ist, dass Ihr Chef Sie darüber informieren muss. Dies muss aber nicht geschehen, bevor Sie die Elternzeit antreten. Auch nach Ablauf der Elternzeit kann Ihr Arbeitgeber Sie noch darüber informieren, dass er von seinem Recht auf Kürzung Ihres Urlaubs Gebrauch gemacht hat.
Ich bekam damals einen Zettel vom AG über Resturlaub und bis zu welchem Datum nach Elternzeit dieser zu verbrauchen ist.
Dann kommt nochmals Mutterschutz, wobei ich überfragt bin, wie dein Urlaubsanspruch hier berechnet wird.
Ab 2018 mit Teilzeit in Elternzeit hast du dir ja wieder Anspruch auf Urlaub erwirtschaftet, stellt sich allerdings die Frage, ob du in dieser Zeit nicht, hättest den Rest- Urlaub von Kind 1 bereits verbrauchen müssen.
Ggfls. müsstest du dir hier mit deinen Unterlagen Unterstützung suchen.
Allerdings nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub.