Unterhaltsvorschuss, warum wird das ganze Kindergeld abgezogen?

4 Antworten

Eine ganz simple Rechnung:

Wenn du den Unterhalt nehmen würdest, der in der entsprechenden Altersstufe in Stufe 1 (Mindestunterhalt) zu zahlen wäre, dann würde dort das halbe Kindergeld abgezogen werden als Entlastung für den barunterhaltspflichtigen Elternteil.

Beim Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat den Mindestunterhalt minus vollem Kindergeld. Also der unterhaltspflichtige Elternteil zahlt nichts und kann sich nichts abziehen.

Beispiel Kind 5 Jahre: 354,- Euro - 97 Euro Kindergeld: Elternteil zahlt 257. Anderer Elternteil bekommt 194,- Euro Kindergeld= 257 + 194 = 451 Euro

Unterhaltsvorschuss Kind 5 Jahre: 160 + 194 = 354,- Euro

Der Staat zahlt weniger, als wenn der unterhaltspflichtige Elternteil zahlen würde (müsste). Aber in der Summe (354,- Euro) bekommt das Kind genau den Unterhalt, das ihm laut Düsseldorfer Tabelle zusteht.

Um so wichtiger ist es, dass man versucht den anderen Elternteil in die Pflicht zu nehmen. Man kann nicht erwarten, dass der Staat nun auch noch diese Differenz auffängt. Das wäre ähnlich, als wenn man sagen würde: ich habe einen Job und bekomme 1500,- Euro / ich habe keinen Job und bekomme nur 1000 ,- Euro Sozialleistungen... Die "Schuld" liegt also begründet in der mangelnden Leistungsfähigkeit (oder mangelnden Leistungsbereitsschaft) des anderen Elternteils.

Somit müsste der alleinerziehende Elternteil immer die hälfte des Kindergeldes vom anderen Elternteil geltend machen, wenn das Jugendamt zahlt, damit dieser nicht den Anspruch auf das volle Kindesunterhalt verliert.....

Wenn der andere Elternteil zahlen könnte, dann macht man nicht die Hälfte des Kindergeldes geltend (das bekommt man ja in voller Höhe eh überwiesen), sondern man macht Unterhaltsansprüche geltend. Und ja: das sollte man IMMER versuchen.

Man kann also nicht erwarten, dass der Staat die mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils in voller Höhe abfängt! Man sollte eher froh sein, dass es so was wie Unterhaltsvorschuss überhaupt gibt!

Hallo HaraldGnecke,

verständlich, dass du dich ärgerst.

Erhältst du für dein Kind Kindergeld, wird das Kindergeld in Höhe des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldbetrages in die Berechnung des Unterhaltsvorschusses einbezogen. Das Kindergeld für ein erstes Kind beträgt 194 EUR. Es erhöht sich zum 1.7.2019 auf 204 EUR. So lautet die Regelung im Unterhaltsvorschussgesetz. Grund ist, dass der Staat nicht zweimal zahlen will.

Zahlt der Elternteil Kindesunterhalt, ist das anders. Er zahlt eigenes Geld. Da auch ihm das Kindergeld zusteht, darf er es anrechnen.

Näheres liest du auch hier:

https://www.trennung.de/unterhaltsvorschuss.html

Es ist, wie es ist.

iurFRIEND®AG

HaraldGnecke 
Beitragsersteller
 07.07.2022, 09:50

Es ist zwar nun jahre her aber dennoch:

https://www.erstberatung-familienrecht.de/unterhaltsvorschuss

Hier steht: Der Betrag ist geringer als "echter" Unterhalt, weil das Kindergeld auf den Mindestunterhalt voll angerechnet wird statt zur Hälfte.

Warum das so ist weiß der Geier es ist eben so.

Jemand mit Unterhaltsvorschuss ist im Nachteil als jemand der "normalen" Kindesunterhalt bekommt.

HaraldGnecke 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 14:10

Somit müsste der alleinerziehende Elternteil immer die hälfte des Kindergeldes vom anderen Elternteil geltend machen, wenn das Jugendamt zahlt, damit dieser nicht den Anspruch auf das volle Kindesunterhalt verliert.....

Das Jugendamt darf das ganze Kindergeld abziehen da der Rest dem alleinerziehende Elternteil ausreichen müsste aber der andere Elternteil, wenn dieser zahlt, darf das nicht. Das ist und bleibt irgendwie widersprüchlich.

HaraldGnecke 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 14:07

Somit müsste der alleinerziehende Elternteil immer die hälfte des Kindergeldes vom anderen Elternteil geltend machen, wenn das Jugendamt zahlt, damit dieser nicht den Anspruch auf das volle Kindesunterhalt verliert.....

Kindergeld wird abgeschafft

wie ich hörte

petrapetra64  01.05.2019, 10:17

wie so oft, hört man vieles, was falsch ist.

Wovon lebt denn die Hälfte der Eltern, welches Unterhaltsvorschuss erhält und dem das Kindergeld abgezogen wird? Von staatlichen Leistungen wie HartzIV?

HaraldGnecke 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 13:51

Ich rede nicht von Harz4 sondern von den Eltern die Arbeiten und Geld verdienen und somit diese Harz4 Leistungen nicht brauchen aber dennoch alleinerzieheund sind.

LaOfThRealm  30.04.2019, 13:54
@HaraldGnecke

Dann wird denen doch auch nichts abgezogen? Der Unterhaltvorschuß ist für das Kind, nicht das Elternteil, das Kindergeld zahlt der Staat und das dient mit zur Versorgung des Kindes.

Zeig mir mal bitte den Paragrafen auf, wo das so dokumentiert ist, ich lerne ja gerne dazu. Und schließlich will man ja fundierten Rat geben.

  • Das Kindergeld wird bei der Ermittlung der Unterhaltsvorschusssätze bereits berücksichtigt. Die Regelsätze ergeben sich aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes für ein erstes Kind.
  • Von dem Ihnen bewilligten Unterhaltsvorschuss wird das Kindergeld folglich nicht erneut in Abzug gebracht. Sie erhalten die Vorschussleistung zusätzlich.
  • Unterhaltsvorschuss können Sie für Ihr Kind immer dann beantragen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht (vollumfänglich) in der Lage oder willens ist, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

https://www.scheidung.org/unterhaltsvorschuss-kindergeld/

HaraldGnecke 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 13:58
@LaOfThRealm

Kann man leicht im Netz finden. Ein Beispiel Kind zwischen 12 und 17 Jahren ist der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle 2019 476Euro. Also der Elternteil der bis 1900 verdient muss dem erziehenden Elternteil 379 Euro zahlen. Wenn dieser nicht arbeitet z.b. und Das Jugenamt zahlt dann bekommt man vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss in höhe von 282 Euro. Also das gesamte Kindergeld ist abgezogen. Warum nicht auch die hälfte? Der alleinerziehende Elternteil bekommt somit weniger, wenn das Jugendamt zahlt. Eine Erklärung dazu finde ich jedoch nicht.

Ich weiß dass es so ist aber warum...

Demnach muss das erziehende Elternteil die hälfte des Kindergeldes vom anderen Elternteil geltend machen, damit dieser den Unterhalt bekommt, als hätte der andere Elternteil ohne das Jugendamt gezahlt.

LaOfThRealm  30.04.2019, 14:01
@HaraldGnecke

Hm, lies dir mal den obigen Artikel durch, ansonsten musst du dich halt mal beraten lassen, ob das so alles richtig ist.

HaraldGnecke 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 14:05
@LaOfThRealm

Ich habe ebend schoneinmal geschrieben dass ich weiß dass es so ist aber ich finde keine Erklärung warum das so ist. Fakt ist, wenn das Jugendamt zahlt ist der alleinerziehende Elternteil im Nachteil und zwar genau um die hälfte des Kindergeldes. Dass dies der gesetzliche Mindestunterhalt zwischen Leben und Tod ist, weiß ich auch. Ich fände es einleuchtend, wenn der Unterhaltszahler dann auch das ganze Kindergeld abziehen dürfte.

LaOfThRealm  30.04.2019, 14:07
@HaraldGnecke

Aber der Unterhalt und das KIndergeld ist doch FÜR das Kind, nicht den Elternteil, also warum soll dem Kind das gesamte Geld weggenommen werden.

Irgendwie lieblos und unlogisch.

HaraldGnecke 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 14:08
@LaOfThRealm

Ja für das Kind abder das ändert dennoch nicht die Berechnung. Es ist und bleibt der gleiche unterschied.

LaOfThRealm  30.04.2019, 14:12
@HaraldGnecke

Wo ist eigentlich dein Problem, zieht man dir das Geld ab und der Mutter des Kindes nicht und das stinkt dir oder was ist genau das Problem?

Wenn das Jugendamt für das Kind zahlt, weil ein Elternteil zu faul, zu unfähig oder zu krank ist, um für sein Kind aufzukommen, dann zahlt somit der Steuerzahler für das Kind. Und da ja der Steuerzahler auch indirekt das Kindergeld zahlt, wäre das eine ziemlich hohe Belastung für die Staatskasse. Somit ist es doch logisch, dass das nicht doppelt gezahlt wird.

Ich als Steuerzahler hab auch keine Lust für anderer Leute Kinder zu zahlen, die sich die Eltern eigentlich nicht leisten können oder wollen, aber da wir mehr oder weniger in einer Solidargemeinschaft leben, zahle ich halt meine hohen Steuern und gut ist.

HaraldGnecke 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 14:18
@LaOfThRealm

Wieso sollte mir das Geld abgezogen werden und der Mutter nicht.... Egal wo das Kind lebt es wird immer abgezogen. Das ist alles richtig das mit den Steuerzahler usw aber das ist immer noch keine Erklärung, warum weniger Geld dem alleinerziehdenen Elternteil mit Kind ausreichen muss wenn das Jugendamt zahlt aber wenn der andere Elternteil zahlt. Entweder es gibt ein Mindestsatz oder es gibt ihn nicht. Mindestunterhalt ist für mich das, was das Wort auch aussagt mindest.

LaOfThRealm  30.04.2019, 14:20
@HaraldGnecke

Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber irgendwie scheinst du voller Zorn zu sein, auf wen auch immer, vermutlich auf deine Ex - aber schlußendlich geht es immer um das Kind und wer auch immer die Gesetze gemacht hat, wird sich etwas dabei gedacht haben. Ob du es nun verstehst oder nicht, wird daran nichts ändern.

HaraldGnecke 
Beitragsersteller
 30.04.2019, 14:28
@LaOfThRealm

Nein kein Zorn. Ich habe nur keine Erklärung dazu gefunden. Hätte ja sein können dass es eine einfache Erklärung gibt, die man Nachvollziehen kann, was ich evtl. übersehen habe. Aber ich dachte mir schon, dass es so ist wie es ist, ob für manchen logisch oder nicht.

LaOfThRealm  30.04.2019, 14:30
@HaraldGnecke

Manchmal sind Gesetze hart, ich weiß, aber Hauptsache dem Kind geht es gut, das ist doch wirklich das Wichtigste.

Vielleicht findet sich ja später noch jemand, der sich richtig gut auskennt, stell doch die Frage einfach noch mal nach dem Feiertag. Alles Gute dir.