Kindesunterhalt verweigert, Vater stellt sich arm dar, hat aber teures Auto
Fakten: Kind ist 2 J. alt, lebt bei mir. Unterhalt wurde bis Mai 2010 von der Bundeswehr gezahlt, ab Juni beziehe ich Hartz 4 und mein Ex- Mann geht in der Firma arbeiten. Er hat 1443 Euro Netto Grundvergütung, ab Juli werden darauf noch Zulagen zwischen 200- 400 kommen. Er hat noch Unterhalt zu zahlen für eine 3 jährige Tochter. Hat eine Lebendsversicherung mit 75 Euro monatlich zu zahlen die seit 5 Jahren besteht.
Er zahlt Auto ab mtl. 264 €, hat das über seine Mutter angemeldet . Auto hatte einen ursprünglichen Wert von 29.500 €. Als Jahreswagen hat er dann 24.000 Euro gekostet, 5000 €Anzahlung. Vertag läuft nun schon 2 1/2 Jahre. ( Seat Altea XL Bj. 2007 Sondermodel und extra´s) Er hat Motorrad Susuki Bandit, Wert 2000 € Ich habe ab Juni Unterhaltsvorschuss beantragt, und Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet für das Kind. Seid Juni versucht mein Anwalt sowie die Arge zu ermitteln, wo mein Ex nun wirklich wohnt, Einschreiben kamen zurück, mehrere Briefe bleiben unbeantwortet. Die Beistandschaft hat nun ein Telefonat mit ihm geführt. Er stellt sich ,,arm" dar, und das er für meinen Sohn gar keinen Unterhalt zahlen kann. Nachweispflicht ist bis 24.09.2010, dann gibts Prozess. Er wohnt in Rheinland Pfalz, und fährt nachweislich 1-2 Mal im Monat nach Berlin für Partys. Wird ihm der Wagen gegönnt? Fände ich sehr unfair. Was sagt das aktuelle Gesetz dazu?
7 Antworten
lach genau das gleiche habe ich hinter mir.TIPP gehe zur polizei und erstatte eine anzeige WEGEN DES VERDACHTES DER UNTERHALTSVERLETZUNG Bei mir wurde wirklich nach 2 1/2 wochen die zahlung wieder getätigt,da die polizei sehr schnell ermittelt und die staatsanwaltschaft danach deinen fall an sich nimmt.mein ex muß nun jeden monat der staatsanwaltschaft den geleisteten unterhalt per kontoauszug nachweisen.desweiteren nehme dir einen anwalt-bekommst du auch,da prozesskostenhilfe, und dann kannst du mit der von der polizei ermittelten andresse den arbeitgeber über die krankenkasse ( dort werden ja die pflichtbeiträge abgeführt ) eine lohnpfändung für den offenen unterhalt einfordern.funktioniert ;-))) MEGA VIEL GLÜCK
ich freue mich für dich das dieser schritt auch dir geholfen hat
Das ist doch ein ganz anderes Ding.
Im vorliegenden Fall hat das Jugendamt doch festgestellt, dass der Pflichtige angeblich nicht leistungsfähig ist.
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Ohne vorhandene Leistungsfähigkeit ist der Tatbestand des § 170 StGB aber nicht erfüllt!
es gibt auch steuerunterlagen und die sprechen meist ein anderes wort
nein, dass Jugendamt konnte noch gar nix feststellen, da er bis dato nie auf briefe reagiert hat. aktuell hat das jugendamt nur eine adresse, und ein telefonat geführt mit ihm. die nachweise ist er noch schuldig, aber nur noch bis 24.09.10, dann werden die klage einreichen. aber das hat sie mir vor 4 wochen schoneinmal erzählt, und ihm dann die frist wegen dem telefonat nochmal verlängert.
danke für den tip mit der anzeige wegen unterhaltsverletztung. ich hab irgendwie kein echtes vertrauen in das jugendamt mehr, ob die wirklich alles genau prüfen. es ist nähmlich auch noch die vermutung da, das er einen nebenverdienst hat, den er verschweigt. dank internet hat er sich aber selbst verraten.... aber ob die frau von der beistandschaft dem nachgeht, wage ich zu bezweifeln. danke jtdla. ich denke das der mindestanspruch bei ihm reduziert werden könnte, ist eine option, da er sehr offensichtlich versucht sich um den unterhalt zu drücken.
ganz viel glück.du darfst dich auch nicht schuldig fühlen,wenn es zur anzeige kommt,da du für dein kind dasein musst und jeder weiß das kids sehr teuer werden können und damit meine ich nicht unbedingt markenklamotten.wenn du diesbezüglich noch mal hilfe brauchen solltest,kannst du mich gern anschreiben,gruß
Was der Vater mit dem Geld macht, das er zur Verfügung hat, ist seine Sache. Genau, wie es ihn nichts angeht, was du mit deinem Geld machst.
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Der Unterhaltsanspruch deines Kindes richtet sich nach dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Diese Einkommen errechnet sich aus dem Bruttoverdienst der letzten 12 Monate, abzüglich Steuern, Sozialabgaben und berufsbedingten Aufwendungen.
Eine sekundäre Altersvorsorge kann ebenfalls bis zu 4% angesetzt werden. Dies in der Regel jedoch nur, wenn der Mindeskindesunterhalt gezahlt wird.
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Schulden, die vor Eintreten der Unterhaltspflicht schon bestanden, sind ebenfalls ansetzbar.
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Der Selbstbehalt eines Erwerbspflichtigen gegenüber Minderjährigen Kindern beträgt 900,-€.
Alles was darüber leigt, kann für den Kindesunterhalt herangezogen werden.
Da in diesem Fall mindestens 2 Kinder vorhanden sind, kommt es wohl zu einer Mangelfallberechnung.
Das heißt, die vorhandenen Geldmittel werden auf beide Kinder verteilt.
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Das Jugendamt ist in solchen Fällen oft überfordert.
Ich würde dir empfehlen, einen guten Fachanwalt für Familienrecht, zu Durchsetzung der Ansprüche deines Kindes (und dir), zu konsultieren.
Danke, in der Form hatte ich auch schon Infos mir aus dem web herraussuchen können. Das mit dem 900 Euro Selbstbehalt wurde aber teilweise in mehreren Gerichtsverfahren anders umgelegt. So das der Vater die Verpflichtung hätte, zusätzlich noch ein 400€ job anzunehmen oder ähnliches un den Unterhalt der Kinder zu sichern. Mein Ex wird ja monatlich noch Zulagen bekommen. Was halt so herraussticht ist, das er behauptet arm zu sein, und sich dennoch den Wagen und die Fahrten nach Berlin leisten kann. Ob er auch den Unterhalt aktuell für seine Tochter seid Juni zahlt ist fragwürdig.
Wird die Bestandschaft sich bei Ihm nur mit dem Unterhaltstitel der Tochter zufrieden geben, oder wird nachweisen lassen, dass er diesen auch zahlt? Genauso wie die Raten fürs Auto? Wenn es zum Prozess kommt, und ich einen Titel erwirken kann, kommt ja der Gerichtsvollzieher ins Spiel. Wie wird der über seinen Besitz von Auto Motorrad Lebensversicherung entscheiden, bzw Pfändungen ansetzten?
Solange du eine Beistandschaft beim JA eingerichtet hast, kannst du selbst nichts unternehmen.
Das hast du ja durch die Beistandschaft ans Jugendamt übertragen.
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Der Unterhaltsvorschuss ist auch unabhängig von der Beistandschaft.
Falls du also selbst einen Anwalt beauftragen möchtest, musst du die Beistandschaft vorher auflösen.
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Klar unterliegt der Pflichtige einer erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Es kommt aber darauf an, ob er überhaupt einen Nebenjob ausüben darf und kann. Ein Gericht müsste die tatsächliche Möglichkeit der Ausübung und einer Mehrverdienstmöglichkeit feststellen.
Das schafft ein JA nicht!
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Was ein Gerichtsvollzieher bei einem bestehenden Titel tatsächlich unternimmt, spielt doch zunächst keine Rolle.
Vorrangig ist doch jetzt erst einmal, dass überhaupt ein Titel erwirkt wird.
In welcher Höhe dieser dann sein wird, steht ja auch noch nicht fest.
Vielleicht zahlt der Vater ja bei einem Titel dann auch. Das weißt du doch jetzt noch nicht.
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Ich habe ja bereits geschrieben, wie das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt wird.
Das kommt dann im Einzelfall auch auf das Gericht an, was alles zugrunde gelegt wird.
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Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Unterhaltspflichtiger nicht leistungsfähig ist, dann muss er auch keinen Unterhalt zahlen.
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Nochmal:
Mach dich nicht verrückt mit den Dingen, die der Vater so unternimmt. Versuche das Ganze auf rein sachlicher Ebene abzuarbeiten.
Alles andere bringt dich nicht weiter!
der mindesbedarf wird aber auch vom gericht bei grobfahrlässigleit herabgesetzt-mein ex hat trotz arbeit nur noch einen selbstbehalt von 756 euro,da er sich auch einen neuwagen gekauft hat um damit dem unterhalt nicht zahlen zu müssen.nun ist er mehr wie gef...
Das ist unfair, aber auch leider die Realität. Denn es gibt immer wieder Menschen, die solchen Vätern zur Seite stehen. Ich kann auch ein Lied davon singen. Meiner fährt ein neues Auto und eine Harley. Leider ist beides bei der derzeitigen Freundin angemeldet. Sein Steuerberater ist ein ganz schlauer und hat sein Gehalt runtergeschraubt. Er besitzt kein eigenes Konto mehr. Somit ist auch eine Kontopfändung unmöglich. Ich habe zwar einen Titel doch ich komme leider nicht an sein Geld. Mein Sohn bekommt keinen Unterhalt von ihm. Das ist Realität.
Er wird wahrscheinlich damit durchkommen. Ich empfehle dir erst mal mit dem Unterhaltsvorschuss zufrieden zu sein und dafür zu sorgen, dass du einen Titel hast. Damit kannst du jederzeit prüfen lassen ob er zahlen kann. Aber erst mal würde ich es dabei belassen. Männer die so wenig Interesse am Wohlergehen ihres Kindes haben sollte man eigentlich ad akta legen. Sie werden irgendwann mal von ihrem eigenen VErhalten eingeholt. Schau zu dass du irgendwie eine ARbeit bekommst und nicht zwingend von HArtz IV leben musst. Dein Kind ist bereits 2 Jahre alt und kann bald in die Kita. Ich lege dir sehr ans Herz zu versuchen auf eigenen Beinen zu stehen, dir zuliebe und deinem Kind zuliebe, für das du ein Beispiel sein solltest.
tja.... arbeiten gehn ist so eine Sache. Ich hab Elternzeit und mein gewalttätiger Ex arbeitet in der selben Firma. Es geht nicht um mein monatliches Einkommen, es geht mir um den Unterhalt von meinem SOhn, und aktuellen Gesetztensgrundlagen oder Gerichtlichen Beschlüssen zu diesem Thema. Zum Beispiel werden Väter mittlerweile sogar zur Unterhaltspflicht herrangezogen, wenn sie Hartz4 beziehn, oder wenn ihr Einkommen nur 900 Euro netto beträgt. Die Richter meinten, der Vater sei verpflichtet alles notwendige zu tun, um den Unterhalt sicherzustellen. Ich wollte wissen, ob er von diesem Standpunkt aus nicht doch wenigstends zur Unterhaltspflicht verdonnert werden kann. Ob er zahlt ist ne andere Sache, aber ohne diese Verpflichtung würde auch ein Titel nix bringen.
Da du in Elternzeit bist, ist das natürlich eine andere Sache. Aber diese Zeit geht ja auch nur bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes. Alos, was die Unterhaltspflicht deines Ex angeht, so versucht natürlich das JA die finanziellen Verhältnisse deines Ex festzustellen. Er muss definitiv korrekte Auskunft geben. Wenn er falsche Angaben macht und es kommt raus, dann hat er schlechte Karten. Schade dass euer Verhältnis so schlechte ist und ihr nicht miteinander reden könnt. Klar ein Titel ist gut, aber wenn der Unterhaltspflichtig auf Zahlungsunfähigkeit klagt, dann kann auch der beste Titel abgeändert werden. Du bekommst erst mal Unterhaltsvorschuss. So wie du schreibst müsste er in der Lage sein, wenigstens den Mindestunterhalts für euer Kind zu zahlen. AUsserdem muss er für ein weiteres Kind zahlen, das die gleichen Ansprüche hat. Lass das JA mal dran arbeiten und versuch doch mal mit deinem Ex zu reden. Schließlich hattet ihr ja mal GEfühle füreinander und ein Kind ist da, das müsste doch für ihn ein Grund sein, sich anders zu verhalten. Viel Glück !
ich bin auch getrennt von dem Vater der Kinder 2 Stk, ich habe ihm jederzeit den Zugang der Kinder gewährt was er aber ablehnte. Er ist nun neu leiert und hat ein drittes Kind. Unterhalt zahlt er meinen Kindern nicht er verdient 1600 + Zulagen. Es besteht bereits eine Unterhaltstitel für beide Kinder auch für das dritte Kinder gerade 3 Monate besteht ein titel den Unterhalt zahlt er auch brav denn er hat sich wohnhaft bei seinem Opa gemeldet ( 2 Raum Wohnung ) und wohnt aber bei ihr.
Ich habe die Beistandsschaft gekündigt weil die überhaubt nichts macht sie verlängert ständig die Fristen und ich sitze ohne Geld da.
Habe einen Anwalt der jetzt die Vollstreckung klar macht.
Übrigens Auto ect hat er auch über seinen Opa angemeldet.
Ich hoffe das ich nun bald mal Geld sehe, den diesen Monat darf ich von 368 Kindergeld leben da sich das AA querstellt und sagt sie beziehen doch Unterhalt was ja nicht stimmt, da die das von der Beistandschaft so eingereicht hat prima Beistand.
Tipp nim dir einen Anwalt und scheiß auf den Beistand
So nun mal abschliessend. Habe diese Anzeige erstattet, und 5 Tage später kam von Seiten meines Ex Anfrage ans Jugendamt, wohin er das Geld überweisen soll.
Diese Anzeige kann man sogar stellen, bei einer bestehenden Beistandschaft. Die Beisatndschaft muss nur weiterhin für die Unterhaltsermittlung verantwortlich sein.
Wenn man dem Jugendamt da nicht vertraut, kann man die BEisatndschaft aufheben, und nach der Arbeit vom Anwalt wieder einrichten.
Das Strafverfahren läuft nebenher.
Ich möchte jtdla nochmal danken, und kann jeder Frau raten, die Strafanzeige zu erstatten wenn sie sich sicher ist, dass der Vater sich um den Unterhalt zu drücken versucht. Und stellt sie sogar schon direkt nach dem ersten versäumten Monat, denn den ausstehenden Unterhalt dann nochmal zu sehn schwindet, je öfters er nicht gezahlt hat.
lg