wer zahlt für das kind wenn es bei oma lebt
Seit 3 Jahren lebt mein Enkelkind bei mir, nun bekommt die Kleine vom Sozialamt gerade mal 215€, soll davon aber ihren Mietanteil zahlen (221 €), Strom, Kita u.s.w. Bis zum September 2012 bekamen wir noch mehr Leistungen, wie Wohngeld, das Kindergeld wurde nur zur Hälfte angerechnet...........wer zahlt nun wirklich. Die Eltern der Kleinen kümmern sich überhaupt nicht und zahlen auch keinen Unterhalt.
6 Antworten
Das Stichwort lautet "Verwandtenpflege" und die Leistung ist beim zuständigen Sozialamt zu beantragen. Tatsächlich wird hierfür nur eine Pauschale gezahlt, in der angebl. alles drin ist. Der Mietanteil in dieser Pauschale beträgt in Berlin 85,00 €. Bei selbst hilfebedürftigen Pflegeeltern/Großeltern, kann jedoch dieser Betrag bis zum kompletten Mietanteil des Pfleglings aufgestockt werden. Es ist nämlich immer eine individuelle Einzelfallprüfung vorzunehmen.
In Deinem Fall: Widerspruch einlegen und Aufstockung bis zum Mietanteil beantragen. Anderenfalls zum Anwalt gehen. Hierzu beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein im Auftrag des Kindes holen. Auch das Jugendamt kann und sollte hier informiert werden, wenn die Mittel nicht ausreichen, um das Kind anständig versorgen zu können, Dann machen die auch noch Druck.
Die Berliner Vorschriften zum Thema gibts hier:
http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2012_05.html
PS: An all die Heinis, die hier immer so unvermeidlich ihren geistigen Durchfall abladen: man kann froh sein, dass es noch Großeltern gibt, die sich kümmern, wenn die Eltern versagen. Wärt Ihr lieber im Heim gelandet?
Ich danke dir für deine Antwort, allerdings ist man als Oma in einer Sch......Situation. Man bekommt unterschwellig vorwürfe was man denn bei dem eigenen Kind falsch gemacht hat, das man eben jetzt das Enkelchen erziehen muss. Aber ich werde mir den Beratungsschein holen und weiter für die kleine Maus kämpfen. Lg
Hier wäre erstmal zu klären, wer das Sorgerecht hat. Wenn das bei Dir liegen sollte, ist auch das volle Kindergeld an Dich zu zahlen. Was die Leistungen gem. SGB II betrifft, solltest Du Dich gleich morgen mit dem Sozialamt in Verbindung setzen.
Wenn die Kleine schon bei Dir lebt, kannst Du dann nicht auch diem Vormundschaft bekommen? Hast Du das schon versucht?
Wie schon geschrieben, setze Dich morgen mit dem Sozialamt in Verbindung um eine Klärung herbeizuführen.
Vielleicht könnte Dir das JA auch hier behilflich sein! Es ist sicher schwierig, ein Kind zu betreuen und keinerlei Entscheidungen allein treffen zu können...:-/
Ich bin froh das ich heute nicht zum Sozialamt fahren konnte, ich hätte da sicher dinge gesagt die mir später leid getan hätten, so sauer bin ich.
Wer hat denn das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind?
Du solltest mal beim Jugendamt vorsprechen und Dich genau erkundigen, was die Eltern an Unterhalt zahlen müsen. Können die Eltern nicht zahlen, bekommt das Kind bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Das Kindergeld müsste auch komplett an die Person gehen, bei der das Kind lebt - also an die Oma!
Unterhaltsvorschuss steht Großeltern nicht zu........:(
Dann müsste Großeltern etwas anderes zustehen Pflegegeld o.ä.! Wenn es Dich nicht gäbe, müsste das Kind ja auch irgendwo leben, wenn die Eltern sich nicht kümmern!
Aber sie hat ja Gott sei dank Dich...seufz
Pflegegeld bekomme ich auch nicht, bin zu alt..... ich müsste 63 sein wenn das Kind 18 wird, ich bin 53 und die Kleine 4
...was ist denn das für eine dusselige Regelung!...:-/
Habe hier noch was gefunden. Lies es Dir mal durch, damit Du beim Jugendamt weißt, was Du hinterfragen solltest:
Danke
Kommt darauf an, wieviel die Eltern verdienen. Wenn die beide auf HartzIV sind, dann sind die 215€ wohl der Mindestsatz. Da würde ich mich aber mal detailliert mit einem Anwalt oder dem Jugendamt auseinandersetzen. Das Kindergeld sollte Ihnen eigentlich voll zustehen, denn das Kindergeld landet in vollem Umfang da, wo das Kind lebt - ist ja schliesslich für das Kind. Also da hilft sicherlich am besten ein Anwalt.
Alles Gute!
Ein Anwalt kostet Geld! Das Jugendamt berechnet kostenlos und wahrt die Interessen des Kindes. Evtl. könnte die Oma auch eine Beistandschaft beim JA für das Kind beantragen, dann werden auch alle 2 Jahre automatisch die Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen geprüft.
Die Eltern MÜSSEN Unterhalt zahlen. Somit ist die Antwort: Die Eltern :) Die bekommen ja auch noch Kindergeld, etc
Hallo, das Sorgerecht für die Kleine liegt bei der Mutter, obwohl sie selbst ihr Leben nicht auf die Reihe bekommt und eine Betreuung hat, das Kindergeld, also die 184€ bekommen wir, aber ich sehe überall unterschiede und mir sind die Hände gebunden weil ich nicht mal die Vormundschaft für die kleine Maus habe.