Sohn im Ausbildung, Kindergeld wird angerechnet?
Hallo Leute, ich habe da eine Frage.
Ich bin 23 und bin seit August in einer Ausbildung und verdiene 554€ netto. Vor August war ich noch Hartz4-Bezieher.
Ich lebe mit meiner Mutter zusammen und sie bezieht ebenfalls Hartz4.
Da ich nun in der Ausbildung bin, wurde ich aus der Bedarfsgemeinschaft rausgekickt. Die Arge zahlt für mich nichts mehr, weil ich mich sozusagen selbst unterhalten kann, und das is auch richtig so.
Bei meiner Mutter wird das Kindergeld, was ich noch bis 25 erhalte, zu ihrem Regelsatz von 391 Euro angerechnet. Ist das rechtens ? Das darf doch eigentlich nicht angerechnet werden. Das Kindergeld steht mir ja zu, wofür ich für Werbungskosten aufkommen muss(KFZ-Versicherung, Fahrtkosten zur Schule und zum Betrieb usw).
Jetzt soll meine mutter nur 237 Euro erhalten, weil das Kindergeld angerechent wurde. Also das Kingergeld in Höhe von 184 Euro( da werden noch 30€ Versicherungspauschale abgezogen) , d.h. meiner Mutter werden von der 391 Euro Regelleistung, 154 Euro abgezogen, was dann 237 Euro ergibt.
Kann mir jemand dabei hilfreich sein? Ich bin ja nicht verpflichtend meiner Mutter gegenüber Unterhalt zu Leisten. Oder hat das Jobcenter da Fehler gemacht?
LG
6 Antworten
Das Kindergeld ist dein Einkommen,auch wenn es deine Mutter bekommt,es wird auf deinen Bedarf angerechnet,nur wenn nach dem Abzug deiner Freibeträge und deinem Bedarf,noch etwas vom Kindergeld übrig ist,wird und darf das bei deiner Mutter angerechnet werden,weil du es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst !
Es kommt jetzt auf dein alter an,wie viel du Brutto verdienst ( Netto ist ja bekannt ) und wie viel deine Mutter für die Warmmiete zahlen muss,also KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.
Denn diese Kosten werden durch zwei Personen geteilt und ergeben dann den Kopfanteil,wohnst du also mit ihr alleine,dann sind das 50 % dieser Warmmiete.
Dazu kommt dann dein Regelsatz,wenn du schon 18 bist,dann würden das derzeit 313 € sein,darunter sind es derzeit 296 €.
Dein Regelsatz + deinen Kopfanteil der KDU - Kosten,ergibt dann deinen individuellen Bedarf.
Hast du also außer deinem Nettoeinkommen + deine 184 € Kindergeld kein weiters Einkommen,zum Beispiel Unterhalt vom Vater /Waisenrente oder Einkommen aus einer Nebentätigkeit,dann würde die Anrechnung sehr wahrscheinlich nicht korrekt sein,zumindest nicht vom vollen Kindergeld.
Da du schon 23 bist,stehen dir 313 € Regelsatz zu + deinen Kopfanteil der KDU - Kosten.
Wenn du jetzt 554 € Netto bekommst,dann müsstest du ca.700 € Brutto haben und auf dieses Brutto hast du nach § 11 b SGB - ll,min.220 € an Freibeträgen,die dir abgezogen werden.
Dein anrechenbares Nettoeinkommen dürfte also bei ca.334 € liegen und damit hast du deinen Regelsatz schon überschritten,weil der nur 313 € beträgt.
Der Überhang von ca. 21 €,wird dann auf deinen Kopfanteil der KDU - Kosten angerechnet und wenn du nur dein Kindergeld von 184 € bekommst,dann dürftest du nur ca.205 € anrechenbares Einkommen übrig haben,welches auf deinen Kopfanteil angerechnet wird.
Zahlt deine Mutter also mehr als 410 € für die Warmmiete und du bekommst keine weiteren Einkommen,dann ist die Anrechnung deiner 184 € Kindergeld,auf den Bedarf deiner Mutter nicht korrekt.
Dann würde ich schnell einen Widerspruch ( schriftlich ) einlegen,denn da kann etwas nicht stimmen.
Denn wenn die Warmmiete sogar über 410 € liegen würde,dann müsstet du sogar noch etwas vom Jobcenter bekommen.
100€ + 20% von 600 €
Hey, ich danke dir zunächst für deine ausführliche Antwort.
Ich verdiene Brutto 697 Euro.
Also muss ich jetzt von 697 Brutto, 220 abziehen?
Das sind dann 477 Euro. Oder muss ich das von 554 abziehen?
dann wären das wie du sagstes 334 Euro.
Unsere Miete warm kostet 500 Euro.
Also muss ich jetzt von 697 Brutto, 220 abziehen?
Der Freibetrag bei 697€ brutto beträgt rund 220€
Diese 220€ sind vom NETTO abzuziehen
Die Differenz ist das auf deinen Bedarf anrechnungsfähige EWERBSeinkommen
554 ./. 220 = 334 = anrechnungsfähiges Erwerbseinkommen
334 + Kindergeld = anrechnungsfähiges Einkommen
Bedarf ./. anrechnungsfähiges Einkommen = der bei deiner Mutter anzurechnende Betrag (maximal in Höhe des vollen Kindergeldes, NICHT MEHR!)
Erst mal zur Warmmiete von 500 €,dann stehen dir 50 % als Kopfanteil zu,also 250 € + deinen Regelsatz von derzeit 313 €,macht das einen Bedarf von 563 € pro Monat !
Bei 700 € Brutto,wären es genau 220 €,wenn du aber nur 697 € Brutto hast,dann fallen zunächst die 100 € Grundfreibetrag an und dann bleiben nur noch 597 € übrig,die über diesen 100 € Grundfreibetrag liegen.
Dann musst du von diesen 597 €,den Freibetrag ( 2 Stufe der Freibeträge,die 1 Stufe ist der Grundfreibetrag von 100 € ) von 20 % ermitteln und das sind dann 119,40 € und diese musst du dann zusammen mit diesen 100 € Grundfreibetrag,also gesamt 219,40 €,von deinen 554 € Netto abziehen.
Das ergibt dann ein anrechenbares Nettoeinkommen von 334,60 € + die 184 € Kindergeld = 518,60 € !
Die zweite Stufe der Freibeträge geht bis 1000 € Brutto ( 20 % Freibetrag und 80 % wird auf deinen Bedarf angerechnet ) und die letzte dritte Stufe,geht dann in deinem Fall von 1000 € - 1200 € Brutto und davon hast du noch mal 10 % Freibetrag und 90 % werden auf deinen Bedarf angerechnet.
Das würde dann bei 1200 € Brutto,insgesamt 300 € an Freibeträgen machen,die dann angenommen von 900 € Netto abgezogen würden,dann bliebe ein anrechenbares Netto von 600 € übrig und wenn der Bedarf nach dem SGB - ll höher liegt,dann steht einem entweder eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter zu oder wenn man einen höheren Anspruch beim Wohngeld hätte,dann müsste man das beantragen.
Bei der 3 Stufe der Freibeträge, gibt es dann noch für Alleinerziehende oder Paare mit min.1 minderjährigem Kind im Haushalt,eine Freibetragsgrenze von 1000 € - 1500 € Brutto und davon dann 10 % Freibetrag und 90 % Anrechnung,würden also gerade mal 30 € mehr ausmachen.
Nun zurück zu deinen 518,60 € anrechenbarem Einkommen,also dein Nettoeinkommen abzüglich deiner Freibeträge von 219,40 € + deine 184 € Kindergeld.
Da dein Bedarf aber bei 563 € liegt,du aber nur 518,60 € als anrechenbares Einkommen hast,steht dir sogar noch eine ALG - 2 Aufstockung von min.44,40 €.
Das bedeutet also,das von deinem Kindergeld nichts bei deiner Mutter angerechnet werden kann,weil du deinen Bedarf nach Abzug deiner Freibeträge noch nicht decken kannst und du das Kindergeld selber benötigst + diese min.44,40 € Aufstockung.
Du würdest dann also außer diese ca.44.40 €,nichts mehr vom Jobcenter bekommen,dann hättest du mit deinen 554 € Netto + 184 € Kindergeld,pro Monat ca.782,40 € haben.
Davon musst du dann deiner Mutter deinen Kopfanteil von 250 € für die KDU - geben,entweder Kostgeld abgeben oder dich selber verpflegen,wenn man dann noch deinen Anteil für den Haushaltsstrom dazu rechnet + evtl.Versicherungsbeiträge und waschen der Wäsche,würdest du ggf.bei 300 € pro Monat liegen,die du deiner Mutter zahlen müsstest,wenn du dich selber verpflegen würdest.
Dir blieben dann ca.480 € pro Monat übrig,damit müsstest du dann alles bestreiten.
Also entweder hast du den Bescheid falsch verstanden,aber dann wüstest du das mit dem Abzug der 30 € Versicherungspauschale sehr wahrscheinlich nicht oder du hast noch andere Einkommen,die du hier nicht angegeben hast.
Ist das nicht der Fall,dann ist dieser Bescheid fehlerhaft und man sollte schnell einen Widerspruch einlegen.
es ist ganz einfach - es wird bei dir geschaut wie hoch dein "Bedarf" ist, deckt deine Ausbildungsvergütung den Satz wird das Kindergeld das ja nicht dir zusteht sondern deiner Mutter, bei dieser angerechnet.
Am besten gehst du zur hartz-IV-Beratung in eurer Stadt (das machen politische Parteien oder Wohlfahrtsverbände). Die Berater dort kennen sich nicht nur im Gesetz, sondern auch mit den Gepflogenheiten eures Amtes und den Stolperdrähten auf dem Weg zum Recht gegenüber dem Amt aus. Wobei es durchaus so sein kann, wie das Amt es berechnet hat. Schließlich wohnst du bei deiner Mutter und sie hat Kosten dadurch, so dass das Kindergeld für diese Kosten gedacht ist.
So lange du bei deiner Mutter lebst, wird das Kindergeld an sie ausgezahlt. Sie kann es ja als deinen Mietanteil verrechnen. Die 30 € Versicherungspauschale sind ein FREIBETRAG der gerade NICHT gekürzt wird.
Es ist leider korrekt, dass das Kindergeld, sobald deine Versorgung gedeckt ist, auf deine Mutter angerechnet wird. Du bist allerdings nicht zum Unterhalt verpflichtet, aber das Kindergeld, das ja der Mutter zusteht, so lange du bei ihr wohnst, bildet da eine Ausnahme, das koennen sie eben anrechnen als ihr Einkommen, sobald dein Bedarf gedeckt ist.
und warum 220 Euro? Im SGB II steht 200 Euro..?