Muss der ex Partner das Jobcenter zahlen?

4 Antworten

Bei Erhöhung des Einkommens müssen alle beteiligten Ämter benachrichtigt werden , da die Berechnungen von denen neu angestellt werden müssen.

Von hier aus kann nicht gesagt werden, was bei den neuen , eventuell veränderten Berechnungen der Ämter herauskommt.

Zum Beispiel : Er bekommt 1000 € netto mehr, dann wird er einiges mehr zahlen müssen - denn Du musst auch zum Amtsgericht und Neufestsetzung der zu zahlenden Unterhaltsgelder beantragen. Was das dann für Auswirkungen haben wird für die Berechnungen der anderen Ämter -- wäre nur rein spekulativ.

Gruß vom Häuslebastler2

Sweetie77 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 18:04

nein soviel mehr bekommt er nicht..er könnte dann 402€ für beide kinder zahlen statt 260€ hätte aber am Ende nicht mehr Geld in der Tasche. Dann würde aber der UVG wegfallen. Da wir nicht verheiratet waren hat er doch nicht für den Lebensunterhalt aufzukommen wenn er schon Unterhalt zahlt....oder?

markusher  28.03.2017, 21:31
@Sweetie77

er zahlt dann noch immer viel zu wenig. ob ihr verheiratet wart oder nicht, spielt keine rolle. er hat einen selbstbehalt von 1080 euro. alles darüber geht an die kinder.

Er muß an Euch den festgelegten Kindesunterhalt bezahlen, soweit er dies von der Höhe seine Einkommens her kann.

Darüber hinaus hat das JC ihm gegenüber "keine Ansprüche".

Darf ich fragen wie hoch Dein ergänzendes SGB II ist? Könnte es Sinn machen Kindergeldzuschlag anstatt dessen zu beantragen? Oder Wohngeld?

Sweetie77 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 18:31

die Arge zahlt meine miete in Höhe von 818€ und ich bekomme noch 137€ ausgezahlt. Das ist zuviel für wohngeld oder so

wilees  26.03.2017, 18:32
@Sweetie77

Eindeutig - nur manchmal lohnt es halt auch in diese Richtung zu schauen.

Sweetie77 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 18:35
@wilees

Das stimmt wohl..ich bin auf der Suche nach einem 7 Std Job damit ich endlich vom Amt weg bin. Mit Unterhalt und Kindergeld schaffe ich das... Wenn dann noch etwas fehlt kann ich mietzuschuss oder kinderzuschlag beantragen

Taschengeld für neuen auch.

Sweetie77 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 18:00

auf solche Kommentare kann ich echt verzichten...unnötig. Ich bin der Meinung er hat wenn der UVG wegfällt nix mehr mit dem Jobcenter am Hut. Er denkt er bekommt Post von denen. Wir verstehen uns sehr gut. Und ich möchte einfach wissen ob jemand da bescheid weiss

markusher  28.03.2017, 21:30
@Sweetie77

er müsste mind. unterhalt zahlen von 661 euro. er würde also immer noch viel zu wenig zahlen. somit bist du wohl weiter im jc und im bezug, dann eben aufstockend. er bekommt zu keiner zeit post von denen, es sei denn ihr habt euch privat auf eine fixe summe geeinigt, die nicht vom jugendamt berechnet wurde. dann kann es sein, dass das jc nachberechnet oder dir eben leistungen kürzt.

nein er bekommt keine post vom jobcenter. wenn er mehr geld verdient, muss er das der unterhaltsvorschusstelle melden und dort wird dann neu berechnet, wieviel unterhalt er zahlen kann oder muss. wenn es sich nicht grundlegend verändert, kann es auch sein, dass unterhaltstechnisch alles beim alten bleibt. allerdings könntest du ab juli uv für die große beantragen, da es dann ohne limit bis 18 weiter gezahlt wird.

Dave0000  06.04.2017, 12:33

Ich bekomme einmal im Jahr Post von denen
Die Wollen Meine Verhältnisse wissen
Obwohl ich Unterhalt bezahle und keine Vorschusskasse etwas zahlt
Da sie aber Leistung bezieht (auch für das Kind zB für Wohnraum) werde ich regelmäßig gefragt

Und da ist auch egal was markusher sagt
Das ist Fakt

markusher  07.04.2017, 09:04
@Dave0000

natürlich ist es egal was du sagst, du profilierst dich auch gern über falsche antworten. was du meinst, ist das das jugendamt sich bei dir melden muss um dich aufzufordern deine verhältnisse offenzulegen. unterhalt willst du also auch nicht zahlen, irre solche "väter".

das jc schreibt keine briefe an die väter. es wird einmal seitens der mutter angefordert, die geburtsurkunde des kindes, name, adresse und geburtsdatum des vaters, unterhaltsurkunde und einkünfte des vaters. das fordert die mutter sich dann vom vater an und gibt es ans jc weiter. dort wird gerechnet. danach interessiert sich das jc nicht dafür - egal wie lange mutti im bezug ist. deine antwort ist somit wieder einmal falsch.