Muss der ex Partner das Jobcenter zahlen?
Hallo Es geht um folgendes...mein Partner und ich haben uns letztes Jahr getrennt , ich beziehe zusätzlich zu einem Lohn noch aufstockend Hartz Iv mit unseren zwei gemeinsamen Kindern ( 7 & 12 ) und zusätzlich 71 € unterhaltsvorschuss für meinen Sohn. Er Zahlt Kindesunterhalt in Höhe von 260 € für beide kinder, der Unterhalt wurde so berechnet. Jetzt bekommt er ab 01.05. eine Gehaltserhöhung. Die Frage ist, wenn er soviel zahlt dass UVG wegfällt bekommt er dann trotzdem Post vom Jobcenter dass die Geld von ihm wollen also dass er trotz wegfall des UVG noch für uns aufkommen musss ?Ich muss noch dazu sagen wir waren nicht verheiratet.
4 Antworten
Bei Erhöhung des Einkommens müssen alle beteiligten Ämter benachrichtigt werden , da die Berechnungen von denen neu angestellt werden müssen.
Von hier aus kann nicht gesagt werden, was bei den neuen , eventuell veränderten Berechnungen der Ämter herauskommt.
Zum Beispiel : Er bekommt 1000 € netto mehr, dann wird er einiges mehr zahlen müssen - denn Du musst auch zum Amtsgericht und Neufestsetzung der zu zahlenden Unterhaltsgelder beantragen. Was das dann für Auswirkungen haben wird für die Berechnungen der anderen Ämter -- wäre nur rein spekulativ.
Gruß vom Häuslebastler2
Er muß an Euch den festgelegten Kindesunterhalt bezahlen, soweit er dies von der Höhe seine Einkommens her kann.
Darüber hinaus hat das JC ihm gegenüber "keine Ansprüche".
Darf ich fragen wie hoch Dein ergänzendes SGB II ist? Könnte es Sinn machen Kindergeldzuschlag anstatt dessen zu beantragen? Oder Wohngeld?
Taschengeld für neuen auch.
nein er bekommt keine post vom jobcenter. wenn er mehr geld verdient, muss er das der unterhaltsvorschusstelle melden und dort wird dann neu berechnet, wieviel unterhalt er zahlen kann oder muss. wenn es sich nicht grundlegend verändert, kann es auch sein, dass unterhaltstechnisch alles beim alten bleibt. allerdings könntest du ab juli uv für die große beantragen, da es dann ohne limit bis 18 weiter gezahlt wird.