kann das arbeitsamt mir einen casinogewinn von den leistungen abziehen?
Hallo Leute das arbeitsamt hat nochmal kontoauszüge nachgefordert auf dem ein casinogewinn aufgelistet war. Nun haben sie mir den gesamten gewinn abgezogen und ich binnicht mehr inder Lage meine Miete zu bezahlen.
Meine Frage Ist das rechtens und wenn nicht wie kann ich dagegen vorgehen
13 Antworten
Du musst dem Jobcenter nachweisen was du an diesem besagten Tag für deinen Gewinn investiert hast und das könntest du vom Gewinn abziehen !
Je nachdem wie hoch der Gewinn dann noch wäre, käme es auf deinen Bedarf nach dem SGB - ll an und ob du außer diesem Gewinn noch andere Einkommen hast, worauf du schon Freibeträge geltend machst.
Wäre der Gewinn dann höher als deine monatliche ALG - 2 Leistung, dann müsste dieser wie sonstiges Einkommen behandelt werden, also dann zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum angerechnet werden.
Hast du kein anderes Einkommen, dann könntest du für jeden Monat der Anrechnung min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.
Danke dir für deinen Stern !
Natürlich dürfen die das.
Ja das ist rechtens.
Du könntest natürlich mit einer Beschwerde bzw Klage dagegen vorgehen, aber deine Chancen auf Erfolg sind gleich 0, weil wie ich im ersten Satz sagte, ja das ist rechtens.
Wenn du ALG2 beziehst und die Arge von dem Gewinn erfährt, wird es dir abgezogen.
Ich halte die Frage für interessant, weil andererseits Spielverluste nicht berücksichtigt werden, und auch nicht sonstige Kosten, z. B. die Fahrtkosten zum Casino, wodurch die Frage entsteht, ob es im Streitfall rechtlich haltbar ist, alleine die Gewinne zu berücksichtigen.
Immerhin ist es vorstellbar, daß jemand über den Abend hinweg 500 Euro Spieleinsatz tätigt und zum Schluß 500 Euro gewinnt, so daß als Saldo Null Euro verbleiben. Wird der Gewinn auf ein Konto eingezahlt, dann würde ich es für unzulässig halten, wenn die Arge diese 500 Euro als Einkommen wertet und die Zahlungen entsprechend kürzt.
Ja, wenn das Jobcenter das erfährt etwa durch Übermittlung von Kontoauszügen, dann ist der Gewinn Einkommen und je nach Höhe wird dann einmalig oder auf 6 Monate anteilig verteilt, in jedem Fall aber die Leistung geschmälert.