Kindergeld bei getrennten Eltern...wofür darf der Vater es ausgeben?
Meine Schwester hat ein knapp 1 jähriges Kind und lebt vom Vater getrennt. Verheiratet waren die beiden nie. Nun zahlt der Vater seinen Unterhalt und bekommt die Hälfte des Kindergeldes. Er sieht das Kind selten und wenn, dann zu Hause oder auf dem Spielplatz.
Als der Kleine nun neue Kleidung benötigte, fragte meine Schwester ihren Ex nach einer kleinen Beigabe, da er ja auch die Hälfte des Kindergeldes bekäme und sie auch mit ihrem Geld rechnen muß. Er sagte das er momentan für "so etwas" kein Geld hat. Er geht aber jedes WE feiern etc..
Warum bekommt er überhaupt die Hälfte des Kindergeldes? Und ist das Geld nicht für das Kind da? Meine Schwester akzeptiert das immer alles, weil sie mit ihm kein Streit will. Moralisch gesehen finde ich es komplett daneben, das man lieber feiert, als seinem Sohn Kleidung zu kaufen.
12 Antworten
Der Vater muss den Kindesunterhalt zahlen, und aus diesem Geld muss die Mutter alle Ausgaben für das Kind tätigen. Es gibt keinerlei Recht, vom Vater zusätzliche Gelder für Kleidung etc. zu verlangen. Deswegen verhält er sich keineswegs unmoralisch, wenn er solche Zusatzzahlungen verweigert. Das Kindergeld ist auch keineswegs dazu da, Ausgaben für die Kinder zu decken, sondern soll ein Ausgleich für die Belastungen der Eltern sein. Und diese Belastungen hat er ja tatsächlich, allein schon durch die Unterhaltszahlung.
Er zahlt doch Kindesunterhalt? Das ist die Belastung.
Von wem bekommt er die Hälfte des Kindergeldes ?
Mir ist nicht bekannt das die Familienkasse das Kindergeld an beide Elternteile auszahlt,der barunterhaltspflichtige,in dem Fall der Vater,kann dann das hälftige Kindergeld ( 190 : 2 = 95 € ) von seinem zu zahlenden Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle abziehen.
Sollte der Unterhalt z.B. vom Jugendamt berechnet worden sein,dann ist das hälftige Kindergeld schon berücksichtigt worden,da steht ihm nicht noch das halbe Kindergeld zu.
Mit seiner Unterhaltszahlung sind die laufenden Bedarfe des Kindes abgegolten,er muss da nichts zusätzlich zahlen.
Dann soll sie ihm das Sorgerecht entziehen und das Kindergeld für sich allein beanspruchen - allerdings hat der Vater dann das Recht, es sich vom Unterhalt abzurechnen.
Wie man es macht, macht man es falsch...
Ich finde es moralisch auch verwerflich, ein Kind in die Welt zu setzen und dann keine Verantwortung dafür übernehmen zu wollen, aber darauf hat man bei anderen Personen keinen Einfluss.
Das bleibt immer so. es wird bei der Düsseldorfer Tabelle angezogen . Jeden steht die Hälfte zu.
Auch wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, bleibt das so mit dem Kindergeld
lass den Vater doch feiern gehen
er zahlt an die Mutter UNterhalt für den Sohn und davon muss sie alles bestreiten
auch Klamotten :-)
is nun mal so
alles Gute
Gibt es aber nicht so etwas wie eine moralische Seite?
naklar gibt es sowas
ich kann ein lied davon singen
mein Stiefsohn kam auch öfters zu uns zum besuch und hatte die ausgelatschten Schuhe an---so das Papa neue kaufen musste -und mein Mann hat mehr als genug Unterhalt bezahlt
man muss sich da ein dickes Fell anschaffen ----
Die Verwendung des Kindergeldes ist zwar hier moralisch nicht ok, aber es wird nicht überprüft, für was das Kindergeld konkret ausgegeben wird. Er kann mit dem Geld machen, was er will.
Das verstehe ich nicht, der Vater zahlt Unterhalt und die Mutter hat davon den Bedarf des Kindes zu sichern. Kleider für das Kind ist kein Sonderbedarf
Welche Belastung hat der Vater denn bitteschön, wenn er sich überhaupt nicht um das Kind kümmert?