Unterhalt mit 1600€ Netto?
Hi,
laut der Tabelle muss man mit einem Einkommen von 1600€ Netto 345€ zahlen, bei einem Kind von 3 Jahren.
Davon wird ja dann noch die hälfte des Kindergelds abgezogen, sehe ich das richtig? Angenommen man hätte dann noch eine Wohnung von 400€ (nur als Beispiel). Dann käme ich auf 947€ Restgeld ohne weitere Ausgaben (Kindergeld 184/2 = 92€). Und der Selbstbehalt liegt bei 1080€ so weit ich weiß. Heißt das, dass die differenz von 947 zu 1080€ dann vom Unterhalt abgezogen werden? (1080-947=133)
Würde das bedeuten, dass die 133€ noch mal vom Unterhalt abgezogen werden? Somit käme ich nur noch auf 120€ die an Unterhalt gezahlt werden müssen, was mit ein bisschen wenig erscheint.
Würde mich über Antworten freuen!
2 Antworten
das hälftige Kindergeld kann abgezogen werden.
Zum Netto kommen auch noch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oben drauf und Sachen wie höhere Fahrkosten kann man davon abziehen, wenn man sie nachweist. Die Mietkosten aber natürlich nicht, die sind im Selbstbehalt ja bereits berücksichtigt.
Das Kindergeld beträgt seit 2017 für das 1 und 2 Kind jeweils 192 €,auf deinen Barunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle kannst du bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld von 96 € in Abzug bringen !
Es zählt aber nicht nur dein monatliches Nettoeinkommen,auch Sonderzahlungen die über 12 Monate zufließen kommen zu 1/12 noch dazu,also z.B. Weihnacht / Urlaubsgeld.
Von dieser Summe kannst du dann als berufsbedingte Aufwendungen min. 50 € und pauschal max. bis 150 € ohne Prüfung geltend machen,in der Regel aber 5 % von deinem gesamten Nettoeinkommen,dass ergibt dann nach Abzug das bereinigte Netto und danach wird dann der zu zahlende Unterhalt ermittelt.
Wenn du also angenommen auf 1700 € Netto kommst,könntest du 5 % in Abzug bringen,dass wären dann min.85 € pro Monat,wenn deine tatsächlichen Aufwendungen höher sind,musst du das dann in der Regel nachweisen.
Dann hättest du etwa 1625 € und müsstest nach der Düsseldorfer Tabelle für ein Kind von 0 - 5 Jahren 360 € zahlen,abzüglich des hälftigen Kindergeldes von derzeit 96 € bliebe ein Zahlbetrag von 264 € pro Monat.
Du hättest dann immer noch etwa 1361 € und darin sind deine Wohnkosten von derzeit denke ich bis zu 450 € Warmmiete enthalten.
Mit diesem Einkommen würdest du sogar noch bis min.zum 3 Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen müssen,wenn diese es bei dir geltend macht oder andere Sozialleistungen beantragt,dann würde sie nämlich in der Regel dazu aufgefordert diesen bei dir geltend zu machen.
Beim Betreuung / Trennungsunterhalt liegt dein Selbstbehalt derzeit bei 1200 € Netto,du würdest also in diesem Beispiel um die 160 € darüber liegen.